Habe folgende Frage:
Im Jahr 2006 habe ich Hartz 4 bekommen und davon 2 Monate angeblich zu unrecht.
Habe jetzt wieder Hartz 4 beantragt und mir werden jeden Monat 10% abgezogen, damit ich die Schulden von 2006 tilge.
Jetzt meine Frage:
Dürfen die mir die 10% streichen oder nicht ?
Habe mal gelesen, dass man diese evtl. auch erst bezahlen muss wenn man Arbeit gefunden hat.