Was bekommen 2 Freunde für eine Wohnung Warm?

  • Ich (18) und ein Freund (20) wollen in eine Wohnung ziehen, die Jobcenter Frau meines Kumpels meinte das wir zusammen 720€ warm bekommen und meine meinte 440€ warm, am Telefon 440€. Freunde von mir bekahmen vor 5 Monaten 720€. Und jetzt meint die Jobcenter Frau meines Kumpels auch auf einmal 440€!


    Alleine würde ich 360€ bekommen und gerade mal 80€ mehr für eine weitere Person wäre doch totaler schwachsinn, obwohl wir beide nicht zusammen sind oder der gleichen! Da lohnt es sich doch überhaupt nicht eine Wohnung zu zweit zu nehmen.

  • ZITAT:"Da lohnt es sich doch überhaupt nicht eine Wohnung zu zweit zu nehmen."


    Mir stehen die Haare zu Berge!! Allein dieser Satz sagt wohl schon alles über Euch und Eure Einstellung aus.


    Hallo Bine! Sehe ich genauso, aber bevor die beiden sich um U25 und anderen Kram Gedanken machen, sollten sie sich lieber um ihre berufliche Zukunft kümmern!! Genauso wie das Gerede:"Ich und ein Freund, Kumpel, blabla". Es ist doch offensichtlich, dass es wohl Dein Freund ist, und ihr wollt zusammenziehen (wofür ich ja sogar Verständnis habe!).
    Also wenn ihr schon ehrliche Antworten und Hilfe wollt, dann solltet ihr zumindest hier ehrlich sein.


    Und wie schon erwähnt: Lest Euch bitte mal über die U25-Regelung schlau (z.B. mit Hilfe von google). Dann hat sich alles andere vermutlich schon erledigt.


    btw: Als ich 18 war(und das ist noch nicht sooo lange her), hab ich grad meine Schule fertiggemacht. Dann galt meine Aufmerksamkeit der Suche nach einem Ausbildungsplatz und nach der Ausbildung habe ich mir eine Arbeit gesucht. Ich wäre in diesem Alter nie auf den Gedanken gekommen, wo ich Geld vom Staat fürs Nichtstun herbekomme (mal abgesehen davon, dass mich meine Eltern in den Arsch getreten hätten). Sorry, aber wegen Leuten wie Euch geht es Leuten, die wirklich Hilfe benötigen, so dreckig in diesem "schönen Sozialstaat".


    Gruß :D

  • Ich bin im April 2006 abgehauen und hatte meine gründe dafür und wohne gerade in einer Obdachlosenwohnung, mein Kumpel hatte mit 15 eine und musste jetzt bei seiner Mutter wieder einziehen. Was ihr wahrscheinlich ohne große ausführliche erklärung auch noch mit 50 Jahren nicht von alleine und auch nicht mit hilfe verstehen werdet, da die meisten Leute der "Menschheit" einfach nicht genug Menschenverstand haben um von alleine darauf zu kommen das wenn jemand in dem Alter abhaut wohl massive gründe hat. Ich und er werden im August auf ein OSZ gehen.


    Ich will kein gelaber von unmenschlichen, egoistischen Leuten die über 18 sind und niemals erwachsen werden sein. Was auch immer.


    Ich will einfach nur wissen ob uns 440€ oder 720€ zu stehen. Im Internet stand verschiedenes und wie gesagt sagen unserer Jobcenter Sadisten unterschiedliche dinge, jeder sagt etwas anderes. Ich bitte um eine wahre antwort.


    Danke.

  • hallo,


    ich denk mal wir haben hier sehr deutlich gesagt, das es einer genehmigung zum einzug/umzug vom amt bedarf, ob eure gründe für das amt ausreichend sind können wir hier nicht feststellen, das liegt im ermessen der bearbeiter..und wie ihr das rüber bringt, denen gegenüber..


    gruß BineNRW

  • Ich (18) und ein Freund (20) wollen in eine Wohnung ziehen...


    ihr wollt zusammen ziehen, also ist in erster linie die genehmigung für einen auszug unter 25 notwendig (schriftlich zur vorlage), wenn ihr die in der tasche habt, dann könnt ihr euch nen kobb machen was und wie und ob und wo und in welcher höhe..
    mal angenommen ihr sucht euch ne wohnung, unterschreibt den mv, geht damit auf die arge, die lehnen die miete ab, weil => keine genehmigung zum auszug aus dem elternhaus unter 25..


    was könnt oder wollt ihr daran nicht verstehen..


    BineNRW

  • solche pauschale beträge gitb es nicht
    euch stehen 55 bis 60 qm Meter im bereich unterer lebensqualität zu
    dass wird u. U. der mietspiegel verraten
    bei 4 euro pro qm wären dass also 240,00 kalt miete plus nebenkosten und heizung

  • ihr wollt zusammen ziehen, also ist in erster linie die genehmigung für einen auszug unter 25 notwendig (schriftlich zur vorlage), wenn ihr die in der tasche habt, dann könnt ihr euch nen kobb machen was und wie und ob und wo und in welcher höhe..
    mal angenommen ihr sucht euch ne wohnung, unterschreibt den mv, geht damit auf die arge, die lehnen die miete ab, weil => keine genehmigung zum auszug aus dem elternhaus unter 25..


    was könnt oder wollt ihr daran nicht verstehen..


    BineNRW


    Wie gesagt, wir haben die Genehmigung schon. Meine Obdachlosenwohnung wird gerade mi Hartz IV bezahlt und die Jobcenter Frau meinte nur das ich mir ne Wohnung suchen muss, bis 360 Warm geht alles klar für mich. nur ist das nicht die frage wie ganz oben genannt. Man muss auch erst den Mietvertrag dem Jobcenter vorzeigen und wenn falls sie zustimmen darf man ihn erst unterschreiben.


    Dazu: Wir suchen eine Wohnung in Berlin-Friedrichshain falls das relevant ist.

  • wenn ihr nicht als paar geltend gemacht werdet, dann würd ichs mal mit wohngemeinschaft versuchen..so hat jeder seinen bedarf gedeckt..


    wegen der größe müßt ihr euch halt informieren, was euch da genehmigt werden würde.
    würd pauschal sagen bad, küche dann ein zimmer für jeden..das liegt aber am mietspiegel auch, also erkundigt euch da mal..



    zusatz euer gesuchter mietspiegel..
    http://www.immowelt.de/Immobilien/ImmoMarktMiete.aspx?GeoID=10811002&EType=1&ESR=2&npv=31

  • Danke für den Mietspiegel.


    Nochmal.


    Alleine kriege ich 360€.


    Verschiedene Leute, darunter auch JobCenter Leute gaben verschiedene Aussagen von sich. Wenn ich und mein Kumpel zusammen ziehen 440€ maximal oder 720€ (2x360) maximal zusammen WARM kriegen. Was stimmt nun? Wem soll ich nun glauben, wenn selbst die Offizielen Leute unterschiedliche aussagen machen bei den selben Kriterien.


    Das Jobcenter sprach nie von € pro m² oder von einer max. m² anzahl. Es ging immer nur um die maximale warme miete.



    Das problem ist einfach das ich mich nicht im Jobcenter selber erkundigen kann, da verschiedene angestellte verschiedene aussagen sagen machen bei mir und meinem Kumpel. Die wollen halt so wenig Geld wie möglich ausgeben und sagen nicht gerne die Wahrheit. Die hätten mir auch keine Obdachlosenwohnung gegeben wenn ich mich nicht erkundigt hätte das jeder ein recht darauf hat.


    Bin seit 2 Monaten in ner neuen Obdachlosenwohnung, davor in ner anderen... und seit 2 Monaten trinke ich fast nicht mehr "usw. ...." deshalb bin ich gerade auch ziemlich verpeilt und mir fällt es schwer jetzt irgendwas mit Mietspiegel auszurechnen wo ich auch nicht erfahre auf was wir beide jetzt nen recht haben.

  • mit dem maxiaml meinen die vom amt wahrscheinlich schon den höchstpreis, der stimmt aber in wirklichkeit nicht


    also jedem stehe 45 qm zu
    wenn der mietspiegel sagt, in friedrichshain kosten bescheidenen wohnungen durchschnittlich 4 euro
    so stehen dir 45 mal 4 euro kalt zu
    dann die nebenkosten in vollem umfang
    und die heizkosten,in vollem umfang, wenn nicht völlig überhöht


    ich glaube gottt, den gerichtsentscheidungen und wenn du willst, glaubst du jetzt mir