Bekomme ich trotz Nebenjob noch Kindergeld?

  • Ich bin 19 und werde von zu Hause aus familiären Gründen ausziehen. Ich werde 2 400 euro Jobs annehmen, jetzt stellt sich für mich die Frage ob das Kindergld dann ganz wegfällt. Dazu kommt das ich inder 12. Klasse bin und meine Mutter nie gearbeitet hat, sie bekam immer ALG...steht mir auch sowas zu? zB wenn ich nur einen job habe? Was ist außerdem mit Wohnbeihilfe? die Fragen mögen dem einen oder anderen banal vorkommen, ich hätte trotzdem gern gute Antworten....danke für die Hilfsbereitschaft.


    lg quader

  • Hallo Quader,


    die Sache bei 2 400-€-Jobs ist, dass du insgesamt zusammen in beiden nicht mehr als 400€ verdienen darfst, ansonsten läuft der andere Nebenjob auf Steuerklasse 6 (so wurde es mir mitgeteilt, da ich ja dann 800€ bezahlen würde, aber keinerlei Abgaben zahlen [außer die, die der Arbeitgeber zahlt]). Demnach würde ich das an deiner Stelle lassen, da du in dem zweiten Job quasi umsonst deine Stunden abrackerst, da du nur die Hälfte rausbekommst. Bist du ausbildungssuchend gemeldet? (Bei uns ist das das BIZ, da holt sich die Familienkasse die Infos darüber, ob du suchst oder nicht). Ansonsten gilt ja meines Wissens nach das Gesetz, dass du bis 25 zu Hause wohnen bleiben musst, außer deine Eltern zahlen Unterhalt, aber ALGII steht dir nicht zu. Du bekommst aber, wenn du ausbildungssuchend gemeldet bist und auch weiterhin suchst (Absagen etc aufbewahren!) trotz 400€ Job dein Kindergeld.


    Hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen (da ja sonst niemand hier antwortet...)


    LG Christina

  • hallöchen,


    u25 gesetz:
    du solltest dir auf jeden fall ne bestätigung für deinen auszug vorher einholen, somit sichersd du dir spätere zuschüsse..
    z.bsp. erstausstattung, umzugsgeld usw.


    das mit der meldung als ausbildungs- /arbeitssuchender stimmt auch, somit bekommsd noch kindergeld, dafür mußt du auch nicht auf die familienkasse..
    für jede geschriebene bewerbung bekommsd 5€, sofern du eine kopie des anschreibens aufbewahrsd (ist in nrw jedenfalls so), sammle einfach ein wenig.. * ;) , laß dir vom sachbearbeiter den zettel für bewerbungskosten aushändigen, dann kannsd diese da anheften und bekommsd deine kohle (a 5€)..


    von dem 2. 400eurojob würde ich dir ebenso abraten, wie christina


    gruß BineNRW

  • Hallo hier ist nochmal quader...


    ich bin schüler und will später studieren ..das heißt ich suche gar keine ausbildung oder einen job, den hab ich ja dann schon..soll ich trotzdem so tun als ob? bekomm ich trotzdem noch kindergeld? Meine mutter zahlt natürlich keinen unterhalt...wo muss ich den auszug melden damit ich geld für die erstausstattung/umzugsgeld bekomme ? und die abgaben für den zweiten 400 job betragen doch ca. 60 euro, hab ich erfragt, ich glaube ich werde doch 2 jobs annehmen.


    zu christina : darf ich in beiden zusammen nur 400 verdienen oder in jedem job einzeln nicht mehr als 400 damit ich keine abgaben zahlen muss? das hab ich nicht ganz verstanden ...


    es hat sich noch ein problem für mich ergeben und zwar das der waisenrente...mein vater starb vor kurzem , meine eltern waren verheiratet und sie haben beide arbeitslosengeld bezogen...ich weiß nicht ob ich anspruch darauf habe oder nicht und wieviel das sein könnte....


    ich habe die vermutung das meine mutter mich aus der familienversicherung schmeißen will krankenversicherung und so...kann da was dran sein? geht sowas? und gegen was muss ich mich denn dann allein versichern? ich hab davon noch zu wenig ahnung ...


    Und die letzte frage: hat es einfluss dass ich jetzt arbeite auf mein späteres bafög? jetzt bekomm ich noch den höchstsatz, mit den jobs auch noch?


    danke für die schon gegebenen antworten


    lg quader

  • Zitat

    zu christina : darf ich in beiden zusammen nur 400 verdienen oder in jedem job einzeln nicht mehr als 400 damit ich keine abgaben zahlen muss? das hab ich nicht ganz verstanden ...


    Du darfst in beiden Jobs zusammen nicht mehr als 400€ verdienen, also in dem einen zB 200 und in dem anderen 200, insgesamt darfst du Ende des Monats nicht mehr als 400€ haben. Bei uns ist es so (weiß nicht wie weit das von Bundesland zu Bundesland unterschieden wird) das bei dem 2ten Job dann auf Steuerklasse 6 abgerechnet (dir werden ca. 50 % abgezogen) und dementsprechend rechnet sich das nicht. Entweder einen oder einen mit Abgaben anmelden, dann hast du auch eine eigene Krankenversicherung und hast das Problem mit deiner Mutter nicht mehr. Ansonsten kann sie dich meines Wissens nach nicht so einfach aus der Familienversicherung rauswerfen, zahlen tut sie sowieso nichts für dich.


    Meines Wissens nach hast du keinen Anspruch auf ALG2, da du U25 bist und somit noch zu Hause wohnen bleiben musst. Es gibt Ausnahmefälle, aber da müsste man beim zuständigen Amt nachfragen, da die entscheiden wann eine Situation für dich tragbar ist und wann nicht.


    Wann möchtest du denn anfangen zu studieren? Hast du dieses Jahr keinen Platz bekommen? Stehst du auf der Warteliste? Demnach könnte sich auch etwas ändern, aber wie... Musst du das Amt fragen...


    Zu dem Rest wie Halbwaisenrente kann ich dir leider nichts sagen.

  • Hallo..hier ist quader,



    ich fange erst nächstes jahr an zu studieren, nach dem abi...auf alg werde ich verzichten...aus privaten gründen, aber ich denk ich werd nur einen job annehmen, dann hab ich ja noch das kindergeld , was soviel wie der job wär, nach allen abzügen. danke für die antwort christina...:)


    lg


    quader

  • Solange du im Jahr nicht mehr als 7680,00€(genauer Betrag +,-,paar euronen) verdienst kriegtst du weiterhin Kindergeld ausgezahlt!
    Da du aber über 18Jahre alt bist musst du der Familienkasse dementsprechend nachweisen das du dich bemühst einen Job zu bekommen!
    liebe grüsse