Hallo,
ich hoffe, uns kann jemand weiterhelfen.
Mein Freund ist aus privaten Gründen im Mai 2008 von Leipzig nach Hamburg gezogen und hat dafür seinen Job in Leipzig gekündigt.
Am 10.06. hat er sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet und sich gleichzeitig nach Sozialleistungen erkundigt. Ihm wurden diverse Formulare vorgelegt, die er auszufüllen hätte, was er auch gemacht hat.
Nach mehrfacher Nachfrage hat er am 31.07. die Auskunft erhalten, sein Antrag wäre bearbeitet und er würde am nächsten Tag Post erhalten. Post kam nicht. Heute (07.08.) rief er nochmal an und ihm wurde gesagt, der Antrag wäre nicht bearbeitet, jedoch bereits abgelehnt (?!??!). Begründung konnte er telefonisch nicht bekommen.
Da ihm Arbeitslosengeld I nun offensichtlich nicht zusteht, habe ich mich heute bei der ARGE erkundigt.
(Mittlerweile arbeitet mein Freund wieder, von Mai bis Ende Juli habe ich ihn allerdings finanziert). Die ARGE sagt, dass er rückwirkend kein Geld mehr bekommt. Sie arbeiten auch nicht mit dem Arbeitsamt zusammen, so dass das Antragsdatum für ALGI auch für ALGII gilt. Heißt, wir bekommen angeblich keinen Cent.
Eine weitere Aussage der ARGE "der Bürger hat die Pflicht, sich zu informieren". Wo hätte mein Freund sich informieren müssen, wenn nicht beim Arbeitsamt?
Nun meine Frage: ist es zulässig, dass das Arbeitsamt den Antrag so lange bearbeitet, wenn eigentlich von Anfang an feststeht, dass ihm kein Geld vom Arbeitsamt zusteht? Hätte man ihn informieren müssen, dass er sich um ALGII bemühen muss?
Vielen Dank für eure Hilfe,
paulapaula