Antrag Arbeitslosengeld I abgelehnt - nun Arbeitslosengeld II?

  • Hallo,


    ich hoffe, uns kann jemand weiterhelfen.
    Mein Freund ist aus privaten Gründen im Mai 2008 von Leipzig nach Hamburg gezogen und hat dafür seinen Job in Leipzig gekündigt.


    Am 10.06. hat er sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet und sich gleichzeitig nach Sozialleistungen erkundigt. Ihm wurden diverse Formulare vorgelegt, die er auszufüllen hätte, was er auch gemacht hat.
    Nach mehrfacher Nachfrage hat er am 31.07. die Auskunft erhalten, sein Antrag wäre bearbeitet und er würde am nächsten Tag Post erhalten. Post kam nicht. Heute (07.08.) rief er nochmal an und ihm wurde gesagt, der Antrag wäre nicht bearbeitet, jedoch bereits abgelehnt (?!??!). Begründung konnte er telefonisch nicht bekommen.


    Da ihm Arbeitslosengeld I nun offensichtlich nicht zusteht, habe ich mich heute bei der ARGE erkundigt.
    (Mittlerweile arbeitet mein Freund wieder, von Mai bis Ende Juli habe ich ihn allerdings finanziert). Die ARGE sagt, dass er rückwirkend kein Geld mehr bekommt. Sie arbeiten auch nicht mit dem Arbeitsamt zusammen, so dass das Antragsdatum für ALGI auch für ALGII gilt. Heißt, wir bekommen angeblich keinen Cent.
    Eine weitere Aussage der ARGE "der Bürger hat die Pflicht, sich zu informieren". Wo hätte mein Freund sich informieren müssen, wenn nicht beim Arbeitsamt?


    Nun meine Frage: ist es zulässig, dass das Arbeitsamt den Antrag so lange bearbeitet, wenn eigentlich von Anfang an feststeht, dass ihm kein Geld vom Arbeitsamt zusteht? Hätte man ihn informieren müssen, dass er sich um ALGII bemühen muss?


    Vielen Dank für eure Hilfe,
    paulapaula

  • also zeit für die anträge ist 6 monate oder bei vorschuss 1 monat
    aber die behörden sind zur beratung verpflichtet
    abgesehen davon gilt das meistbegünstigungsprinzip
    wenn du alg i abgelehnt wird, gilt dies als antrag mit selbe datum von alg ii, also müsstet ihr geld bekommen


    übrigens


    § 86 SGB X Zusammenarbeit
    Die Leistungsträger, ihre Verbände und die in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetzbuch eng zusammenzuarbeiten.


    § 16 SGB I


    (1) 1Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. 2Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen.
    (2) 1Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde oder bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt werden, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. 2Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der in Satz 1 genannten Stellen eingegangen ist.
    (3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.



    frechheit von dem mitarbeiter

  • Hallo Paulapaula!


    Schön das Advocat Dir diese gute Antwort bereits gegeben hat. Ich bin erst seit heute wieder im Forum aber genau diese Problematik zeigt sich immer wieder, nämlich das bei zunächst angedachtem ALG I Anspruch plötzlich die Problematik der Leistungsverweigerung auftritt und dann z.B. kein Hinweis auf die Rechtslage seitens der BA erfolgt. Hier kann ich nur raten dem Petitionsausschuss im Bundestag Mitteilung zu machen um die offensichtliche Unterlassung aufgrund von Mängeln bei der Rechtsgrundlage "Durchführung in der Praxis" aufmerksam zu machen. Die Masse der Abgeordneten weis dies und man erkennt daran wie "scheissegal" es diesen Volksvertretern im Grunde ist ob die Menschen mit der sozialen Situation klar kommen oder nicht. Papier ist zwar nicht die Lösung aber jedem dieser Volksvertreter sollte bewusst sein das wir Ihn gewählt haben und dies beim nächsten Mal vielleicht nicht mehr tun!


    Gruß