Angemessene Umzugskosten??? Dringend !

  • Guten Morgen,


    bin neu hier und wende mich mit einer dringenden Frage an Euch.
    Seit Juni bin ich ALG II-Empfänger (hatte vorher ein halbes Jahr nur von Ki-Geld und Unterhalt gelebt). Bekam mit als Erstes die Aufforderung eine günstigere und kleinere Wohnung zu suchen. Bewohne 4 Zimmer mit 75 qm allein mit meiner Tochter (6 Jahre). Habe also schnellstens was gesucht und auch gefunden. 60 qm im 4.Stock Dachgeschoss. Hab mir vorher alles Bestätigen lassen, Zusicherung wegen Miete und Kaution wurde erteilt. Nun stehe ich vor dem Umzug, und habe Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen vorgelegt. Hab wirklich nach günstigen Angeboten gesucht und habe die Übernahme von 550,-- € beantragt. Habe keinen Freundes- oder Bekanntenkreis (traurig genug nach div. Trennungen) und sowohl im persönlichen Gespräch bei der Sachbearbeiterin als auch am Telefon die Situation dargelegt. Kleinteile sind sicher kein Problem, ich mache schon alles, was ich kräftemäßig kann (und auch darüber hinaus, trotz altem Bandscheibenvorfall). Aber einen Kühlschrank, Herd oder auch lange Möbelteile und Schränke, die man nicht auseinander bauen kann bekomm ich mit meinen 50 kg nun mal nicht bewältigt. Aussage der SB: "wir übernehmen einen Transporter nach Kostenvoranschlag und max 5 € Verpflegungspauschale pro Helfer". Wo ich aber Helfer herbekomme, konnt sie mir nicht sagen. Ich soll doch einfach mal die Nachbarn fragen (kenne da zum Teil nicht mal die Namen) oder auch Mütter, mit deren Kindern meine Lütte spielt. Das kann doch nicht sein, dass ich fremde Leute fragen soll bzw. die sind doch nicht verpflichtet, dann auch noch ja zu sagen? Es wurde immer betont, dass Umzugskosten übernommen werden... wär mir das so klar gewesen, dann hätt ich zumindest noch ein halbes Jahr mit dem Umzug gewartet. Und mir das Geld dann angespart.
    Gibt es irgendwelche Urteile oder § auf die ich mich beim Widerspruch berufen kann? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Oder auch vllt einen Tipp, wo ich Helfer unentgeldlich bekomme? War so wütend, dass ich sogar gesagt hab, dass sie mir doch dann ein paar Leute vermitteln soll... eben nen 1 € Jobber oder so. Aber das machen die natürlich auch nicht. Es eilt sehr, da der Umzug schon nächste Woche sein soll. Ich hab keine Ahnung, wie ich das bewältigen soll.
    Vielen Dank schon mal für eure Geduld, diesen langen Text zu lesen. Bin für jeden Hinweis oder Ratschlag dankbar.


    LG
    Bea70

  • Kosten eines Umzugs durch ein gewerbliches Umzugsunternehmen gehören zu den erforderlichen Umzugskosten nur dann, wenn nach allen Umstände des Einzelfalles ein selbst organisierter Umzug für den Hilfeempfänger unzumutbar ist, etwa auf Grund seines Alters, seiner Behinderung, dem Fehlen von hilfebereiten Angehörigen, Freunden oder Bekannten
    LSG Hamburg v. 29.03.2006, L 5 B 111/06 ER AS


    kostenlose Beschaffung von Kartons im Einzelhandel für den Umzug ist auch nicht sozial stigmatisierend
    LSG NW vom 30.12.2005, L 19 B 105/05 AS


    Umzugskosten sind vom Leistungsträger auch dann zu übernehmen, wenn der Umzug zwingend notwendig (hier: Eigenbedarfskündigung der alten Wohnung), die Zusicherung zur Übernahme der künftigen KdU nach § 22 Abs. 2 SGB I wegen Überschreitung der Angemessenheitsgrenze nicht erteilt wird.
    SG Duisburg S 27 AS 444/07 ER vom 21.11.2007


    Hilfebedürftiger ist im Rahmen seiner Obliegenheit, die Hilfebedürftigkeit zu verringern (§ 2 Abs. 1 SGB II) regelmäßig gehalten, einen Umzug selbst zu organisieren und durchzuführen; in diesem Fall gehören zu den erforderlichen Kosten insbes. Aufwendungen für erforderlichen Mietwagen, Anmietung von Umzugskartons, Kosten für Verpackungsmaterial und Sperrmüllentsorgung und üblichen Kosten für Versorgung mithelfender Familienangehöriger und Bekannter. Dafür wird in diesem Verfahren ein Betrag von 400,-- Euro als angemessen erachtet.
    SG Duisburg S 27 AS 444/07 ER vom 21.11.2007

  • Zu den Umzugskosten gehören alle im Zusammenhang mit und wegen des Umzuges notwendig anfallenden Kosten (vgl. SG Frankfurt, Beschluss vom 17.1.2006, Az: S 48 AS 19/06 ER, in juris; Berlit, in LPK-SGB II, 2. Auflage 2007, § 22 Rn. 102). Das sind nicht nur die Kosten, die unmittelbar mit dem Umzug, d.h. mit dem Transport der Einrichtung von der alten in die neue Wohnung, entstehen. Vielmehr gehören hierzu auch mittelbare Umzugskosten, die durch den Wohnungswechsel im Übrigen entstehen." (...) "Ist der Umzug notwendig, so ist das Ermessen, das § 22 Abs. 3 SGB II dem Leistungsträger einräumt, eingeschränkt und hat der Hilfeempfänger in aller Regel einen Anspruch auf Zusicherung der Übernahme der erforderlichen Umzugskosten (vgl. SG Hamburg, Beschluss vom 23.3.2006, Az: S 59 AS 480/06 ER, in juris; SG Dresden, Beschluss vom 6.6.2006, aaO)" (...) "Die Zusicherung der Umzugskosten muss deshalb alle Kosten erfassen, die als notwendige Umzugskosten im Sinne von § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II anzuerkennen sind
    SG Hamburg, S 56 AS 1218/07 ER vom 12.06.2007