Bin ich verpflichtet in Vollzeit arbeiten zu gehen?

  • Hallo, ich bin neu hier und eigentlich auch nur weil mich eine Frage sehr beschäftigt. Ich bin alleinerziehend, habe zwei Kinder 3 und 4 Jahre. Der kleinste kommt jetzt nach den Ferien auch mit in den Kingergarten. Ich bekomme Hartz4 werde aber Ende des Monats wieder in meinen alten Beruf einsteigen. Das heißt allerdings nur für 6 Stunden täglich. Mehr geht einfach nicht, habe gedacht eine Halbtagsstelle ist zu wenig und ich muß für uns 3 auch bißchen Geld mit nachhause bringen. Ich habe es nun so geregelt, das die Kinder vormittags im Kiga sind und danach von meiner Mutter, bzw. evtl. mal von einer Tagesmutter für 2,5 std. betreut werden. Ich möchte nicht immer abhängig sein vom staat und mein eigen Geld verdienen.
    Ich war letzte Woche bei der Leistungstelle und habe angegeben das ich ende August wieder arbeit aufnehme. Nun hat mich heute eine Mitarbeiterin der Leistungsstelle angerufen, und zu mir gesagt ich wäre dazu verpflichtet in Vollzeit arbeiten zu gehen. Wenn eine Tagesmutter meine Kinder betreuen würde, käme es auf 2 Stunden Betreuung am Tag mehr ja nicht mehr an, so sagt sie.
    Bitte entschuldigt, aber in diesem Moment war ich ein wenig geschockt. Ich möchte wirklich alles mögliche tun um mich und meine Kinder zu finanzieren, aber ich kann sie doch nicht den ganzen Tag irgendwo anders unterbringen. Mit meinem Nettoverdienst der 3/4 Stelle werde ca. 50 Euro mehr haben wie jetzt von der Leistungsstelle, aber das ist völlig ok, ich hoffe nur das es reicht um von dieser weg zu kommen.
    Stimmt es denn wirklich das ich ganztags arbeiten gehen muß?
    Ist ein halber Roman, sorry, dachte aber vielleicht weiß hier jemand Bescheid.
    Vielleicht ist mein Beitrag hier auch falsch, wußte nicht worunter ich posten sollte.
    Ganz liebe Grüße:confused:

  • Wenn du mit dem Nettogehalt deiner Arbeitsstelle über die Runden kommst, kannst du dich ja jederzeit aus dem Leistungsbezug abmelden, dann können die dir gar nichts mehr vorschreiben. Wenn du allerdings weiterhin aufstockendes Hartz IV beziehst, können sie dir (leider) auch weiter reinreden.


    Liebe Grüße und viel Erfolg,


    Jana