Wiederspruch,was meint ihr???

  • Hallo an alle,
    ich muss wiederspruch legen,weil mir zwei Löhne wegen zuflussprinzip als eine angerechnet ist.
    Da ich nicht so lange in Deutschland bin und deutsche sprache nicht 100% behersche:( ,währe ich Ihnen dankbar,wenn Sie mir vorschläge geben,was hier fallsch ist???
    Ist der Schreiben zu dreist von mir?:confused:
    Danke im voraus.



    Betreff: Wiederspruch, Anhörungschreiben von XXXXXX





    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit lege ich Wiederspruch gegen den Bescheidinhalt von XXXXXX.
    Ich bin damit nicht einverstanden,dass mir zwei Arbeitsmonate als ein Monatsgehalt berechnet werden,da ich mit diesem Geld
    trotzdem zwei Monate leben muss.
    Wenn ich ein Einkommen von XXXX,XX€ monatlich hätte,dann wurde ich kein Geld von Ihnen brauchen.
    Sie schreiben:" Im Monat 07/08 wurde Ihnen zum Gehalt eine Nachzahlung aus 06/08 nachgezahlt.Daher
    ist diese Zahlung in einer Summe anzurechnen."
    Ich lege nochmal Lohnabrechnung von Vormonat (01-30.06.08) bei, woraus ersichtlich ist, dass ich laut diese Abrechnung, im Juni 4,16€
    verdient habe.
    Also diese "Nachberechnung" für Monat 06/2008 (siehe Bezügemitteilung von 01-30.06.2008),ist mein ganzer Lohn für Monat
    06/2008,ohne diese X,XX€


    Ich habe im 06/2008 XXXX,XX Netto verdient und im 07/2008 XXX,XX€
    Also fehlen mir im 06/2008 XX,XX€ und im 07/2008 XXX,XX (wovon Sie mir XXX,XX€ überwiesen haben).


    Falls das nicht berucksichtigt wird,sehe ich mich leider gezwungen,es an meinen Anwalt weiterzugeben.




    Mit freundlichen Grüssen
    XXXXXXXXXXXX

  • Nur soviel: Das Datum der Lohnabrechnungen (also für welchen Zeitraum das Geld ist) ist uninteressant. Entscheidend ist, in welchem Monat das Geld aufs Konto überwiesen wird bzw. wurde.Wenn sich dies mit der Antragstellung überschneidet, hat man leider Pech gehabt, also wenn Du einen Alg.II-Antrag ab dem 01.07.08 gestellt hast.
    Wenn Dein Antrag schon länger läuft, müsstest Du ja dementsprechend im Juni wesentlich mehr Alg.II erhalten haben.
    So ganz durchschaue ich den Sachverhalt leider nicht.