Bin 23 Jahre alt und wohne mit meiner Verlobten (16) in einer Wohnung. Verdiene ca 900 bis 1100 Euro netto. Sie ist im 6. Monat schwanger. Miete 360 Euro. Stehen uns Leistungen vom Job Center zu???
-
-
hallo ich denke mal nicht weil die bei der arge die leistung nach dem brutto-lohn berechnen das machen die bei mir auch und das was du netto hast hab ich brutto
-
Versuch es erstmal mit Wohngeld! Wenn euer Nachwuchs da ist, sieht die Rechnung etwas anders aus. Solange ihr könnt, haltet euch vom Job-Center fern!!!!!! Ohne diese Almosen lebt ihr ruhiger!
Nach der Geburt könnt ihr weiterhin Wohngeld und vielleicht Kindergeldzuschlag für euer Kind bekommen!!!
-
hallo kermet wird der kinder zuschlag nicht auch als einkommen des kindes angerechnet wie das kindergeld?
-
Hallo Sven, Kindergeldzuschlag erhalten Geringverdiener, deren Einkommen knapp über H4 liegt! H4-Empfänger bekommen KEIN Kindergeldzuschlag.
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
Anrechnung der Betriebskostenrückerstattung als UNRECHTMÄSSIGES Einkommen 1
- BG-SN
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 9,6k
1
-
-
-
-
"Unterstützung" beim Finanzamt Einkommen beim ALG2? 1
- Steuerfuchs
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 9,8k
1
-
-
-
-
[DRINGEND] Abrechnung ok?
- Sebo
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,6k
0
-
-
-
-
[Selbstständig] Probleme mit der BWA 2
- DeBlob
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 6,8k
2
-
-
-
-
§24 zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) 7
- Erschöpfte
-
- Antworten
- 7
- Zugriffe
- 10k
7
-