Frage wegen der Kaution!

  • Hallo zusammen!


    Ich habe vom Amt den Antrag auf Mietübernahme bewilligt bekommen. Da die Kaution ja als Darlehen angerechnet wird, nun meine Frage!


    Muss ich eine monatliche Rate an das Jobcenter zurückzahlen? Wenn ja in welcher Höhe? Oder wird das so gemacht, dass die die Kaution zahlen und wenn ich ausziehe, bekommt das Jobcenter diese wieder?



    Und dann hab ich noch ne andere Frage. Und zwar möchte ich einen Antrag auf Erstausstattung stellen. Nun meine Frage dazu. Wird das auch als Darlehen angesehen?
    Mit wieviel kann man da rechnen, was man bekommt?
    Und wie lange dauert das ungefähr, bis der Antrag bearbeitet ist?


    Vielen Dnak für eure Hilfe.


    LG
    Cornelia

  • weiß jemand, was es bei mir zu essen gibt?;)


    kleiner spaß


    aber ob die kaution übernommen wurde, kann hier keiner wissen


    das muss dir die behörde mitteilen oder mitgeteilt haben


    die kautionsleistung darf nach neuester rechsprechung nicht aufgerechnet werden (umstritten)


    ersausstattung erfolgt dann nicht als darlehen, sondern als einmalige beihilfe, wenn es sich um erstausstattung handelt udn nciht num ersatzbeschaffung

  • achso, du verlangst hier wirklich hellseherei;)


    was dir zusteht ist abhängig von dem was du brauchst


    wie lange es dauert weiß auch keiner
    ist eine frage deines amtes, des sachbearbeiters usw.


    auf jedenfall kann man vorschuss verlangen, dann darf es höchstens einen monat dauern, ansonsten bis zu 6 monaten