Annahme: das Elterngeld und die Elternzeit wurden z. B. für 1 Jahr beantragt.
1) Wenn die Elternzeit verlängert werden würde (z. B. auf 2 Jahre), haben dann z. B. Alleinerziehende Anspruch auf Hartz IV?
2) Wenn während der Elternzeitverlängerung eine neue Schwangerschaft einträte, hat man dann Anspruch auf eine erneute Elterngeldbeantragung? Oder verfällt diese durch eine z. B. zwischenzeitlich erhaltene Hartz IV-Leistung?
Merci für eine Antwort