Ich versuche mich kurzzufassen.
Ich arbeite seit 7 Monaten, bin noch in der Probzeitverlängerung und hab persönlichen Stress auf der Arbeit, so dass ich entweder selbst kündigen will oder mich kündigen lassen möchte.
ALG 1 Anspruch hätte ich meines Erachtens nach nicht, da ich in den letzten 3 Jahren noch kein volles Jahr gearbeitet habe (hatte Ausbildung).
Meine Frage ich jetzt wo besteht der Unterschied zwischen selbst kündigen und gekündigt werden. Eine Freundin hat mir folgendes gesagt:
Egal ob ich selbst kündige oder nicht, ich bekäme aus oben genanntem Grund kein ALG 1 und auch kein Hartz 4, da mein Freund zuviel verident und wir zusammen wohnen (die 3 Monate Sperre, bzw. Kürzung bei Selbstkündigung würde ja keine Rolle spielen, wenn ich eh kein Hartz 4 kriege). Das heißt, ohne Hartz 4 keine Krankenversicherung - stimmt das? Da mein Freund Prviatversichert ist kann ich mich nicht über ihn mitversichern und müsste selbst die KV zahlen.
Kann das wirklich sein, dass ich nicht KV versichert bin, egal ob ich selbst kündige oder gekündigt werde?
Bitte helft mich, ist dringend - würde nämlich gegebbenenfalls am Montag kündigen.
P.S. Letztes Jahr hatte ich nach 2 Monaten selbst gekündigt (wohnte noch in eigener Wohnung) und hatte damals trotz ALG 1 Sperre krankenversicherung bekommen... Bin nun also ganz verwirrt..
Liebe Grüße
Natze