Freiwilliger Verzicht auf ALG II wegen Steuerrückzahlung

  • Hallo liebe Mitstreiter,


    ich habe ein Problem: Und zwar bekam ich im Juli 08 eine nicht unerhebliche Steuerrückerstattung für 2007.
    Macht es Sinn, ab Juli auf Hartz IV zu verzichten, da die Arge mir wahrscheinlich eh nur ca. 58 Euro bewilligen wird. Wenn die Arge die Rückzahlung als Einkommen anrechnet, muß ich es dann auch zurückzahlen, obwohl ich ab dem Zuflussmonat keine Leistungen mehr beziehe? Und kann ich überhaupt rückwirkend auf Leistungen verzichten?:confused:
    Ich hoffe auf Antwort!
    grito2

  • also wenn du rückwirkend auf leistungen verzichten willst freiwillig ich denke mal dein sachbearbeiter umarmt dich und knutscht dich ab sorry hilft dir nicht wirklich weiter aber ich konnte mir das einfach nicht verkneifen als ich das gelesen hab


    MFG Sven

  • Also auf den feuchten Schmatzer kann ich verzichten, ob es nun wirklich machbar ist, weiß ich nun auch noch nicht. Vielleicht sollte ich noch erwähnen, das die Rückzahlung meinen Anspruch soweit übersteigt, das ich noch an die Arge zahlen müsste und deshalb raus möchte.
    MFG

  • Du musst doch nichts an die Arge zahlen (höchstens das, was Du von denen erhalten hast)!! Das wäre ja noch schöner :) Oder versteh ich hier grad was falsch?
    Also nochmal im Klartext: Angenommen Du bekämst im Normalfall 58,- Euro monatlich von der Arge und hast z.B. im August ein außerplanmäßiges Einkommen in Höhe von z.B. 1000,- Euro. Dann verlierst Du nur für diesen Monat den Anspruch auf die 58,- Euro und im nächsten Monat bekommst Du ganz normal wieder die 58,- Euro von der Arge.
    P.S.: Falls Du die 58,- Euro monatlich nicht haben möchtest, teile ich Dir gern meine Bankverbindung mit ;)

  • Ich denke es ist so, das ich die 58 Euro so lange nicht bekomme, bis die Rückzahlung abbezahlt ist (Bei Nebenkostenabrechnungen wird doch auch so verfahren).
    Also nochmal mein eigentliches Anliegen: Kann ich rückwirkend auf meine Leistungen verzichten, um meine Steuerrückzahlung im Monat Juli behalten zu können? Und kann ich dann ab September oder einem späteren Zeitpunkt einen Neuantrag stellen, bei der dann diese Rückzahlung nicht berücksichtigt wird?

  • Das ist doch genau der Punkt!!!
    Du darfst Deine Steuerrückzahlung auf jeden Fall behalten! Im schlimmsten Fall hast Du eben nur in diesem Monat keinen Anspruch, und da es nur 58,- Euro sind, ists doch egal.
    Oder reden wir hier von mehr als z.B. 10000,- Euro? Dann wirds natürlich zum Vermögen gezählt und Du bist über der Grenze des Schonvermögens. Dann bekommst Du solange keine 58,- Euro, bis Du unterhalb dieser Grenze bist, sprich von dem Geld gelebt hast. Aber darum geht es doch hier wohl nicht oder?
    Wie hoch war denn die Steuerrückzahlung? Unerheblich ist relativ...

  • das wäre ja so, als ob du rückwirkend auf das essen, was längst verdaut ist, verzichten wollen


    alg ii und sozialhilfe sind existenzsichernde gelder, die einen momentanen bedarf decken


    aber wahrscheinlich hastdu danny1911 nicht richtig verstanden


    du fällst einfach in dem monat der steuerrückzahlung, wenn sie denn so immens ist, raus
    die steuerrückzahlung wird jetzt nicht über 5 jahre hinweg mit den 58 euro verrechnet


    was passieren kann, ist, dass das amt die steuerrückzahlung auf das steuerjahr verteilt


    aber bsg sagte vor kurzem erst wieder, es gitl uneingeschränkt das zuflussprinzip


    betriebskosten ist ne ganz andere sache

  • Moin moin.


    Also wenn du im Juli ´08 eine Steuerrückzahlung bekommst, Glückwunsch dazu und deine ALG II bezüge im Juli´08 Enden
    ist es wichtig wann dein Geld vom Fiskus auf deinem Konto verbucht wird, weil wenn du zb. bis zum 30.06. ALG II bezogen hast und am 03.07. kommt auf deinem Konto eine Haufen Geld drauf, dann brauchst du nix zurück zahlen, wenn das aber vorher kommt dann können die Kohle zurück verlangen.
    Also wichtig ist die Buchung des Geldes!
    In diesem Sinne...


    lg

  • Hallo!


    Die Frage wurde vor fast einem Jahr(02.08.2008) gestellt und der Fagesteller Grito2


    Zitat

    Letzte Aktivität: 03.08.2008 15:03
    Registriert seit: 02.08.2008


    ist längst über alle Berge. Also bitte bei allem Eifer, einfach mal mehr auf die Aktualität der Frage schauen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • @ Schrader dann darf ich auch mal was zu euch Schlaubergern beitragen!


    Aktuell sind solche Themen auch heute noch und bei allem anderen Scheiss der hier gefragt und beantwortet wird, kann es ruhig auch mal wieder ein altes Thema sein, auf das dann ein wenig Aufmerksamkeit gelenkt wird. Ich denke das der Forumsbetreiber mit einer gewissen Absicht so alte Schinken auch immer wieder mal unter der Rubrik neues Thema anzeigt, das zumindest ist mir schon häufiger aufgefallen das gelegentlich unter den 5-6 neuen Themen mehrere alte Kamellen auftauchen.


    Schön ist doch das Leute wie Catweezle auf solche Fragen richtig antworten und nicht irgendeinen Schwachsinn zum Besten geben.


    Da ALG II eine Vorausleistung für den Zugangsmonat (Geldeingang vom Finanazamt) darstellt ist wie er schon richtig schreibt dies zu berücksichtigen. Es wird also geprüft ob in dem Monat dann noch Bedürftigkeit bestand in dem die Leistungen bereits vorgestreckt wurden weil der Geldeingang zu Beginn der Leistungszahlung zu besagte Zeitpunkt noch nicht bestand.

  • Hallo!


    Sicher könnte eine ältere Anfrage für den einen oder anderen auch heute von Interesse sein, aber im wesentlichen ist es wenig sinnvoll die Fragen von Usern zu beantworten, die sich nachweislich über Monate nicht blicken lassen haben.


    Zitat

    Ich denke das der Forumsbetreiber mit einer gewissen Absicht so alte Schinken auch immer wieder mal unter der Rubrik neues Thema anzeigt


    Das ist nicht richtig. Ein altes Thema bleibt auch tief unten in den Analen des Forums. Da muss schon einer den Thread wieder hochholen. Ich muss das wissen, denn ich betreibe ein technisch ähnliches Forum, allerdings zu einem ganz anderem Thema.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Also,die Steuerrückerstattung gilt an dem Tag,wo es zufliesst,heisst,wenn du dann schon in Hartz 4 bist,wird es auf 12 monate verteilt angerechnet,heisst,wenn du viel hast,kannes sein,du bekommst deinen Regelsatz niedriger,oder gar nicht,bis du die Erstattung aufgebraucht hast.Uns geht es auch so,und jeder wäre froh,wenn es nicht angetastet würde,weil man hart gearbeitet hat und es einem eigentlich zusteht,da dieses Geld ja eigentlich sonst jeden Monat auf dein Lohn noch draufgekommen wäre,aber so ist es,man weiss erst nach der EK-Steuer,ob was rauskommt,oder nicht.Stell dir mal vor du müsstest ans Finanzamt zahlen,da würdest du die Arge um Geld bitten müssen.Es ist zweischneidig,aber wir haben uns damit leider abzufinden,das wir doppelt und dreifach bestraft werden.:(

  • @ Schrader - dann diskutier das mal mit Phillip dem Admin hier - alle Foren sind ja gleich aufgebaut - ich weis und ich bin doof und die aderen denen das auch passiert ist auch nur Du nicht. Man Deine Beiträge gehen mir echt auf die Eier und ich hab davon nur zwei !


    Finde es immer nur klasse das Du als letztes diesen Superzusatztext anführst, als ich spar mir das weil bei mir als ALG II kannste ja mal auf Schadensersatz pochen!


    Aber ohne ein gewisses Risiko kannste in der heutigen Welt auch nix mehr reissen, Mr. Sicherheit !!!


    Und scroll mal bis unten, einmal nich nach rchts geschaut und die Frage links angeklickt hatse Dein Thema schon hoch geholt und jetzt darfste Dir auf Dine Anmerkung was anderes gerne in die andere Richtung holen!

  • Hallo Herr Grunert!


    Klar, die alten Beiträge kommen von ganz allein hoch, so war es schon immer.:D
    Ich habe dich heute mal gegoogelt. Deine Lebensgeschichte ist sehr zu bedauern, aber da wir beide ja gleich alt sind: so wie du dich aufgegeben hast, das würde mir im Traum nicht einfallen. Und wenn du als Bürgermeisterkandidat im Wahlkampf genauso auftrittst, wie hier im Forum, dann wirst du wohl unter der 5 Prozentmarke bleiben.:(

    Schrader


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