Hallo zusammen,
ich bin neu in diesem Forum und brauche gleich mal hilfe also wir Wohnen zurzeit in NRW und möchten gerne nach Hessen dort lebt auch meine Familie darf die ARGE uns den Umzug verweigern ?? möchte unser Glück im anderen Bundesland mal versuchen was Arbeit angeht da hier nicht zu bekommen ist und ein Umzug für meine Kinder auch gut währe da sie sich hier nicht mehr richtig wollfühlen danke für eure Antworten schonmal LG Nadeya27
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verweigern darf sie es nicht
aber du möchtest bestimmt die kosten für den umzug haben, dann muss ein erheblicher umzugsgrund vorliegenaber normlerweise ist jeder landkreis froh wenn er einen dauerbezieher loswird, mit ein bisschen verhandlungsgeschick, gibts vielleicht zuschuss
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dann muss ein erheblicher umzugsgrund vorliegen
mit ein bisschen verhandlungsgeschick, gibts vielleicht zuschuss
Was wäre denn das für ein Grund?
Wie geschickt soll man das Amt überzeugen, dass es doch ein bisschen Hilfe kommt?
Ich (alleinerzieheund und schwanger und Harz4) habe vor umzuziehen, da ich dort Berufsperspektiven habe. Die Kosten kann ich selbst tragen, es wäre aber toll, wenn ich doch noch Hilfe finde.
Danke!
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im grunde kannst du schon umziehen..
NUR wenn du im nachhinein etwas von der arge möchtest, dann wirds schwer..ich denke hierbei mal an umzugskosten, kaution, evtl. möbel usw. ..
du wirst auch nur den mietbetrag bekommen, der dir zusteht, bzw. den du zuletzt hattest, falls die wohnung teurer ist, dann mußt du den rest selber beisteuern..also bessere möglichkeiten, wegen arbeit würd ich natürlich nicht angeben, denn wie du ja schreibst, bist du schwanger..
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