zusammenzug mit freund

  • erstmal hallo an alle....


    ich habe in diesem forum nun schon sehr viel gelesen, aber nix gefunden, was mir weiter hilft.
    hoffe, einer hat vielleicht (leider) auch schon so etwas erlebt und kann mir tips geben.


    folgender sachverhalt:


    ich habe vor, mit meinem freund zusammenzuziehen. mit mir würden meine 4 kinder mitziehen.
    mein freund wohnt in niedersachen, ist hartzIV-empfänger, ebenso wie ich.
    ich wohne in thüringen.
    nun wollen wir wie gesagt in niedersachsen zusammenziehen, d.h. ich wechsel das bundesland.
    aufgrund dessen, dass meine mutter vor nicht allzu langer zeit gestorben ist, habe ich hier keinen anhang mehr. dort wäre ich auch flexibler in der arbeitssuche, da zur not er und auch seine eltern mich unterstützen würden (kinderbetreuung etc.)


    nun habe ich mit meiner hiesigen ARGE gesprochen und habe auch die zustimmung zum umzug.
    die dortige ARGE in niedersachsen hat mir in mehreren telefonaten bestätigt, dass der wohnraum aufgrund der "netten KANN-bestimmungen" im angemessenen rahmen liegt.


    meine arge sagte mir, dass sie mir keine umzugskosten bewilligen, was ich auch verstehe und einsehe.
    ist also nicht das problem.
    also fragte ich bei der ARGE in NS an, ob ich einen antrag auf kautionsübernahme im rahmen eines darlehens stellen kann.
    nach der auflistung der unterlagen, die ich dafür brauch, wurde mir auch da zugesagt. (alles am telefon wegen der entfernung).
    das war gestern...
    heute bekomme ich einen brief aus NS mit der mitteilung "nichterteilung der zusicherung".
    es wäre zuviel wohnfläche...bzw. der auszug aus der bisherigen wohnung wäre nicht erforderlich.


    mal kurz die daten:


    meine jetzige wohnug:


    120qm, knapp 750€ BKM, 5 personen (von der ARGE damals bewilligt und wird auch gezahlt)


    dortige wohnung (reihenhaus):


    120qm, 596€ BKM, 6 personen ( angemessen: 105qm, 650€ BKM)


    nun meine frage: kann ich trotzdem einen antrag wegen der kaution stellen? wäre ja trotz allem ein darlehen.
    oder können die das verweigern?


    tut mir leid für den langen text, aber nun kommts wochenende und ich bin mächtig frustriert und auch nen bissal deprimiert.
    ich mein, da liegen 300km dazwischen und ich habe auch angegeben, dass es für uns auf dauer mit hartzIV finanziell nicht tragbar ist, immer diese strecke zu fahren.


    schonmal danke für eventuelle tips und hilfestellungen.


    liebe grüße
    trinchen

  • Hallo,


    erstmal vorab: Für die Gewährung der Mietkaution sowie Umzugskosten ist eigentlich das alte Jobcenter zuständig, nicht das neue - in deinem Fall also dein aktueller Wohnort.
    Ich finde ja, dass du das mit den ablehnten Umzugskosten unbedingt nochmal abklären solltest, zumal dir bei einem solchen "Mamut-Umzug" ja sicherlich nicht wenige Umzugskosten entstehen.
    Eine Mietkaution wird des Weiteren immer nur als Darlehen gewährt (und nicht als Beihilfe). Eine Aufrechnung durch die Regelsätze ist nicht rechtens. Die Mietkaution fließt nach einem Auszug wieder zurück ans Jobcenter.


    Was die Ablehnung der Zustimmung zum Umzug angeht..
    .. naja, deine neue Wohnung übersteigt nicht unerheblich die Angemessenheitskriterien.
    Ich persönlich finde da eine Ablehnung nicht so verwunderlich.
    Weshalb Thüringen deinen jetzigen Wohnraum in der Preisklasse bezahlt kann u.U. daran liegen, dass die Angenessenheitskriterien an deinem aktuellen Wohnort anders sind bzw. das ein Umzug unverhältnissmäßig und nicht zumutbar wäre in deiner sozialen Situation und die Arge daher die Kosten so übernimmt, wie sie sind.


    Ich würde dir raten, nach einer preiswerteren Bleibe zu suchen, die den Kriterien der Angemessenheit in Niedersachsen entspricht. Auch für den Fall, dass du mal weg vom ALG II willst, ist es günstig, die Mietbelastung so gering wie möglich zu halten.
    Die andere Variante ist die "rabiate Tour", d.h. dir anwaltliche Beratung zu holen und zu eruieren, inwieweit der neue Wohnraum trotz der Überschreitung der Angemessenheit zu übernehmen ist. Angemessenheitskriterien sind "nur" Richtlinien und die Arge hat nach Prüfung des Einzelfalls zu entscheiden... möglicherweise kann man anwaltlich was machen. Um dies abzuklären solltest du dir eine gute Rechtsberatung einholen (mit Beratungshilfeschein über Amtsgericht..).


    Laß dich nicht ärgern von den Behören!
    Auch wenn man manchmal die Geduld und den Glauben an die Welt verliert, aber mit genügend Ausdauer und Hartnäckigkeit kriegt man viele Dinge hin, die am Anfang als der große Berg da standen.
    Ich mein das auch im Bezug auf die Umzugskosten...
    Das gehört in meinen Augen in deinem Sinne geklärt!


    Viel Erfolg und nicht verzweifeln... :)

  • Zitat

    Was die Ablehnung der Zustimmung zum Umzug angeht..
    .. naja, deine neue Wohnung übersteigt nicht unerheblich die Angemessenheitskriterien.
    Ich persönlich finde da eine Ablehnung nicht so verwunderlich.


    danke erstmal für die antwort


    dazu muß ich sagen, dass rein miettechnisch gesehen, alles im rahmen liegt, was niedersachsen betrifft. (wie gesagt: es wären 596 bruttokaltmiete+heizkosten...angemessen laut dortiger ARGE 650 bruttokaltmiete+ 1€/qm Heizkosten).das wurde auch nicht beanstandet.
    es geht hier lediglich um 15qm die nach dem schreiben zuviel wären.


    meine ARGE gewährt mir keine umzugskosten, da es nicht als familienzusammenführung zu werten ist, da ich lt. aussage der SB "nicht mindestens 1 gemeinsames kind mit ihm hätte".


    wie gesagt, was mich extrem frustriert ist eben der umstand, dass bei zig telefonaten mit der neuen ARGE zugesagt wurde und der brief dann eine nichterteilung enthielt.


    und meines wissens ist immer für umzugskosten die momentane ARGE zuständig und für mietkaution die ARGE, in deren bereich sich der neue wohnraum befindet.


    als darlehen ist ja klar....hab ich auch kein problem damit, aber gängige praxis ist nun einmal, dass diese kaution nicht an die ARGE zurückfliesst, sondern man zahlt sie als leistungsempfänger monatlich ab.
    stellt man sich quer, wird sie eben nicht gewährt und dann steht man auch dumm da...ohne kaution keine wohnung


    liebe grüße

  • .. oops, entschuldige - ich hatte mich bei den neuen Mietkosten verlesen.
    Naja, dann wegen 15qm so einen Streß zu machen ist tatsächlich sehr ärgerlich...


    Der Grund der Ablehnung der Umzugskosten...
    Naja... ich schätze mal, da kann man sich drüber streiten.
    Zumindest eine Darlehensweise Gewährung sollte drin sein...


    Mietkaution:
    Die Zuständigkeit liegt ganz klar beim alten Jobcenter und Aufrechnung mit den Regelsätzen ist rechtswidrig, wozu es auch div. Urteile gibt. Im Zweifelsfall unterschreib den Darlehensvertrag mit den Bedingungen der Arge und lege Widerspruch ein gegen die Aufrechnung, wenn die Kaution beim Vermieter angekommen ist. Du wirst Recht bekommen...


    Vielleicht solltest du dir wirklich anwaltliche Beratung "gönnen"...
    Ehe dich gleich 2 Jobcentren "über'n Tisch ziehen"... *Kopfschüttel*


    Nicht unterkriegen lassen.... :)

  • Da das alte Jobcenter zugestimmt hat und kautionstechnisch zuständig ist, kannst du selbstveständlich den Antrag in Thüringen stellen.
    In Niedersachsen wird das keinen Zweck haben. Sie werden dir ohne Zustimmung sicher auch keine Kaution gewähren (zumal sie nicht mal zuständig wären...)


    Vom Anmieten ohne Zustimmung würde ich dir abraten.
    Gehe lieber den beschwerlicheren aber dafür langfristig sicheren Weg und lass dir anwaltlich helfen...

  • Soweit ich weiß, sind in jedem Fall von der zuständigen ARGE die angemessenen Mietkosten zu tragen, unabhängig davon, ob der Umzug im Vorfeld genehmigt wurde oder nicht. Wenn du sagst, die angemessenen Mietkosten würden über den tatsächlichen Kosten liegen, müssten sie eigentlich auch die Kosten übernehmen. Darüber hinaus gibt es glaube ich ein Gesetz, demnach auch bei unangemessener Wohnung zumindest die Kosten der vorherigen Wohnung bezahlt werden müssen, was in deinem Fall ja auch die tatsächlichen Kosten übersteigt. Ich würde mir an deiner Stelle wirklich Rat holen und eventuell mal die Gesetzeslage ergoogeln oder bei einem Anwalt oder einer GEwerkschaft erfragen.


    Wenn meine Informationen stimmen, hast du alle Trümpfe auf deiner Seite, obwohl die Wohnung zu groß ist;)


    Liebe Grüße,
    Jana

  • ich hab nochmal bissal geschaut



    § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung



    ...


    (3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden.´Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
    Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.