Hallo,
ich bin noch bis April 2010 in der Elternzeit.Meine Kinder sind eben 1/2 und 2 1/2 . Mein Einkommen beläuft sich derzeit auf 308 EUR Kindergeld und 385 EUR Elterngeld.
Ich werde mich evtl. von meinem Freund trennen. Vorrausgesetzt, daß dieser keinen Unterhalt an mich zahlen kann (was noch zu klären wäre, er verdient aber nicht viel), kann ich dann Hartz IV beantragen? Ich bin nicht sicher, weil ich ja nicht arbeitssuchend bin. Nach der Elternzeit werde ich ja wieder in meinem alten Job arrbeiten. Und wenn nicht, was für Leistungen könnten mir ansonsten zustehen?
Viele Grüße
ahhpunkt
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Ja, du kannst ALG II beantragen. Das Kindergeld sowie evtl. Unterhaltsansprüche werden dabei als Einkommen angerechnet; Elterngeld ist bis 300€ anrechnungsfrei.
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