Hallo! Ich habe noch eine ganz konkrete Frage:
Wird das Vermögen von Eheleuten zusammenaddiert und im Zusammenhang mit den Lebensjahren beider Personen betrachtet oder jeder für sich?
Bsp: Ehefrau 20 Jahre, keinerlei verfügbares Vermögen auf Sparbüchern etc.
Ehemann 30 Jahre, 7000,- Euro auf einem Sparbuch
Ehemann arbeitslos und beantragt Alg.II
Anspruch oder nicht?
Rein logisch (und davon bin ich bisher ausgegangen): 20 Jahre + 30 Jahre = 50 Jahre
50 Jahre x 150,- Euro Freibetrag = 7500,- Euro --> Ehemann hat Anspruch
Alles andere wäre doch völliger Blödsinn, da man ja sonst nur ein Konto für die Ehefrau eröffnen und das Geld anders verteilen müsste. Nur Rückwirkend wäre dies ja nun nicht möglich.
Der Supergau: Ehemann allein betrachtet: 30 Jahre x 150,- Euro = 4500,- Euro Freibetrag --> KEIN Anspruch
Bitte um baldige Antwort, da ich sonst nicht mehr schlafen kann (wenn es einzeln betrachtet werden würde, würde evtl. für 2007 eine komplette Rückforderung aller Gelder auf uns zukommen).
Dann würde ich vermutlich zum Mörder oder Selbstmörder:(