Hallo an alle! Hab mich nun auch hier angemeldet, da mir grad die Hutschnur reisst
Ich (im Erziehungsurlaub, kurz vorher allerdings grad arbeitslos geworden) war letztes Jahr schon Alg.II-Empfänger und hatte mich wegen der Stasi-Methoden dann Ende Nov. beim Amt abgemeldet, da ich einen 400,- Euro Job bekommen habe (hätte trotzdem noch Anspruch auf Leistungen gehabt).
Nun kann ich wegen eines Bandscheibenvorfalls den 400,- Euro nicht mehr ausüben und war gezwungen, zum 01.07. wieder Alg.II zu beantragen. An den Vermögensverhälnissen hat sich grundsätzlich nichts geändert. Verheiratet + 1 Kind. Soviel zur Vorgeschichte.
Nun ruft mich heute meine "kompetente" Zuständige an und sagt mir, dass ich keinen Anspruch auf Alg.II habe, da in meiner Lebensversicherung zuviel Vermögen sei.
Fakten (soweit ich informiert bin): Alter: Ich 34, meine Frau 26, mein Sohn 3. Macht zusammen 63 Jahre.
Vermögen in Lebensversicherung: 8870,11 Euro
Freibeträge: 150,- Euro je Lebensjahr für Barvermögen, 250,- Euro je Lebensjahr für Rente
Bitte korrigiert mich, wenn ich bis hierher falsche Daten habe!!!
Nun mein konkretes Problem: Ich (und auch mein Zuständiger vom letzten Jahr (die wechseln dort wie andere die Unterwäsche)) waren uns immer darin einig, dass bei einer Bedarfsgemeinschaft das Gesamtalter in Bezug auf das Gesamtvermögen berücksichtigt wird, sprich Barvermögen 150,- Euro x 63 Jahre = 9450 Euro "Freibetrag", Rente 250,- Euro x 63 Jahre = 15750,- Euro
Die beim Amt behauptet nun, jeder wird einzeln für sich betrachtet (mal abgesehen davon, dass Sie der Meinung ist, jedem stehen insgesamt nur 150,- Euro pro Lebensjahr zu (dies allein zeigt ja schon Ihre Kompetenz). Dies würde für mich dann aber tatsächlich bedeuten, dass ich 370,11 Euro zuviel in der "Rentenkasse" habe!!!
Dieser spezielle Fall wird auch nirgends in den Broschüren erläutert. Dort ist immer nur oberflächlich von der bedürftigen Person und dem Lebenspartner die Rede.
Bitte helft mir: Wird es tatsächlich einzeln für jede Person betrachtet (wäre in meinen Augen absolut Ungerecht, da meine Frau keine private Altervorsorge (außer Riester) hat) oder insgesamt, sprich in unserem Fall mit 63 Jahren x 250,- Euro
Da es in meinem Fall um 2 Lebensversicherungen geht, könnte ich ja dann (wenn es wirklich einzeln betrachtet wird) einfach die "kleinere" Versicherung auf meine Frau überschreiben. Dann wäre das Problem erledigt. Das kann doch aber nicht Sinn der Sache sein und ist doch absoluter Schwachsinn (aber man darf sich ja in diesem Lande über nichts mehr wundern).
Sorry, der Beitrag ist viel länger geworden als geplant, aber mein Puls steht noch bei 180, da ich zur Zeit 0 Einkommen habe und meine Frau "nur" 1300,- Euro brutto.