Zuviel Vermögen in Form von Lebensversicherung

  • Hallo an alle! Hab mich nun auch hier angemeldet, da mir grad die Hutschnur reisst :mad:
    Ich (im Erziehungsurlaub, kurz vorher allerdings grad arbeitslos geworden) war letztes Jahr schon Alg.II-Empfänger und hatte mich wegen der Stasi-Methoden dann Ende Nov. beim Amt abgemeldet, da ich einen 400,- Euro Job bekommen habe (hätte trotzdem noch Anspruch auf Leistungen gehabt).
    Nun kann ich wegen eines Bandscheibenvorfalls den 400,- Euro nicht mehr ausüben und war gezwungen, zum 01.07. wieder Alg.II zu beantragen. An den Vermögensverhälnissen hat sich grundsätzlich nichts geändert. Verheiratet + 1 Kind. Soviel zur Vorgeschichte.


    Nun ruft mich heute meine "kompetente" Zuständige an und sagt mir, dass ich keinen Anspruch auf Alg.II habe, da in meiner Lebensversicherung zuviel Vermögen sei.


    Fakten (soweit ich informiert bin): Alter: Ich 34, meine Frau 26, mein Sohn 3. Macht zusammen 63 Jahre.


    Vermögen in Lebensversicherung: 8870,11 Euro


    Freibeträge: 150,- Euro je Lebensjahr für Barvermögen, 250,- Euro je Lebensjahr für Rente


    Bitte korrigiert mich, wenn ich bis hierher falsche Daten habe!!!


    Nun mein konkretes Problem: Ich (und auch mein Zuständiger vom letzten Jahr (die wechseln dort wie andere die Unterwäsche)) waren uns immer darin einig, dass bei einer Bedarfsgemeinschaft das Gesamtalter in Bezug auf das Gesamtvermögen berücksichtigt wird, sprich Barvermögen 150,- Euro x 63 Jahre = 9450 Euro "Freibetrag", Rente 250,- Euro x 63 Jahre = 15750,- Euro


    Die beim Amt behauptet nun, jeder wird einzeln für sich betrachtet (mal abgesehen davon, dass Sie der Meinung ist, jedem stehen insgesamt nur 150,- Euro pro Lebensjahr zu (dies allein zeigt ja schon Ihre Kompetenz). Dies würde für mich dann aber tatsächlich bedeuten, dass ich 370,11 Euro zuviel in der "Rentenkasse" habe!!!


    Dieser spezielle Fall wird auch nirgends in den Broschüren erläutert. Dort ist immer nur oberflächlich von der bedürftigen Person und dem Lebenspartner die Rede.


    Bitte helft mir: Wird es tatsächlich einzeln für jede Person betrachtet (wäre in meinen Augen absolut Ungerecht, da meine Frau keine private Altervorsorge (außer Riester) hat) oder insgesamt, sprich in unserem Fall mit 63 Jahren x 250,- Euro


    Da es in meinem Fall um 2 Lebensversicherungen geht, könnte ich ja dann (wenn es wirklich einzeln betrachtet wird) einfach die "kleinere" Versicherung auf meine Frau überschreiben. Dann wäre das Problem erledigt. Das kann doch aber nicht Sinn der Sache sein und ist doch absoluter Schwachsinn (aber man darf sich ja in diesem Lande über nichts mehr wundern).


    Sorry, der Beitrag ist viel länger geworden als geplant, aber mein Puls steht noch bei 180, da ich zur Zeit 0 Einkommen habe und meine Frau "nur" 1300,- Euro brutto. :(

  • Geschütztes Vermögen im SGB II:
    *Grundfreibetrag für Erwachsene in Höhe von Lebensalter x 150 € (min 3100 € und max 9750 € ) für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft und deren Partner(§ 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II)


    *Grundfreibetrag für Kinder in Höhe von 3100 € für jedes minderjährige Kind(§ 12 Abs. 2 Nr. 1a SGB II


    ich weis ja nicht ob dir das weiter hilft ich hab zur zeit auch stress mit der arge drecksverein der

  • Ich habe grade in Göttingen angerufen und bin nun etwas schlauer, wenn auch dadurch richtig am Arsch:


    Die berücksichtigen meine Rentenversicherungen als Barvermögen, also nur mit 150,- Euro pro Lebensjahr statt 250,- Euro, WEIL ich sie ja kündigen könnte und dann quasi Bargeld erhielte!!!


    Das ist doch eine riesen Sauerei! Ich mein, man kann doch wohl jede Lebensversicherung irgendwie vorzeitig kündigen (wenn auch mit großen Verlusten in Bezug auf die eingezahlten Beiträge).


    Was soll das???

  • wenigstens hast du geld ich hab von der arge nen job bekommen wurde auch eingestellt nach 3 wochen würde ich gekündigt weil die mich nichtmehr einsetzen konnten(zeitarbeit) weil ich kein auto habe und den antrag bearbeiten die erst wenn ich meine lohnabrechnung vorlege und die bekomme ich erst ende august nen vorschuss auf den lohn bekomm ich nicht weil ich ja nichts verdient habe da vom amt bekomm ich auch keinen vorschuss weil ich laut arbeitsvertrag 7,31€ die stunde bekommen hab und laut rechnung vom amt liege ich damit ich hoffe du sitzt 1,15€ über den satz um einen anspruch auf vorzahlung oder überbrückungsgeld zu beantragen meinen mikrigen lohn bekomm ich auch erst ende august ich hab auch keinen lohnzuschuss bekommen wegen dem gehalt das habe ich aber schon in nem beitrag von mir geschrieben so und nun versuch mal einen 16 monate alten kind klar zumachen das es sogut wie nichts zum essen giebt gut einen monat lang und er mit seinen windeln sparsahm umgehen muss weil kein geld da ist um neue zu kaufen denn der arge ist es scheissegal ob man ein kind hat oder nicht wenns nach denen geht könnte man verrecken dann bräuchten die nichtmehr zahlen die zahlen ja nichtmal die miete für august und dann sagst du du bist arm drann?

  • Wo hab ich denn Geld??? Mein monatliches Einkommen beträgt zur Zeit exakt 0,- Euro und auf dem Sparbuch habe ich 500,- Euro. Ich habe eigentlich noch soviel Stolz im Leib, dass ich nicht auf Kosten meiner Frau leben möchte. Sie müsste nämlich inzwischen nicht nur die Miete zahlen (die ich bisher noch bezahlt habe) sondern sogar die monatlichen Kosten für meine Altersvorsorge übernehmen.
    Das was jetzt in den Lebens- bzw. Rentenversicherungen ist, soll ja erst fürs Alter sein, da hab ich ja im Moment nichts von.
    Ganz konkret ist zur Zeit ja das eigentlich Problem, dass ich den Alg.II-Bescheid brauche, damit der Landkreis die Kosten für den Kindergarten übernimmt (monatlich 237,- Euro)!!!
    Diese 237,- Euro werden nämlich von niemandem berücksichtigt, sind offensichtlich Luxus oder was???
    Letzte Hoffnung ist noch ein Wohngeldantrag (mit der Bewilligung würde der Landkreis nämlich auch den Kindergarten bezahlen selbst wenns nur 1,- Euro Wohngeld wäre).
    Aber so wie es ausschaut, liegt das Einkommen meiner Frau knapp 50,- Euro zu hoch (da natürlich auch hier wieder nicht die 237,- Euro für den Kindergarten berücksichtigt werden).


    btw: Lesen hier eigentlich auch Leute vom "Amt" mit oder wenigstens Leute, die in irgendeiner Form konkrete Hilfe/Tipps geben können oder nölen wir "armen arbeitlosen Asozialen" uns hier nur gegenseitig die Ohren voll?

  • btw: Lesen hier eigentlich auch Leute vom "Amt" mit oder wenigstens Leute, die in irgendeiner Form konkrete Hilfe/Tipps geben können oder nölen wir "armen arbeitlosen Asozialen" uns hier nur gegenseitig die Ohren voll?


    ja, allerdings in meiner persönlichen Freitzeit und daher sind alle Angaben sie ich mache ohne Gewähr.


    Rede mal mit deinen Versicherern, es gibt nämlich eine möglichkeit die Versicherungen festzusetzen(weiß den genauen ausdruckl nicht mehr), sodass diese erst bei Renteneintritt ausbezahlt werden können. Wenn du dieses machst, dann werden zumindest die Renetenversicherung nicht als Vermögen angerechent und alles ist gut.


    Allerdings kannst du denn erst mit dem 65.Lj. mit dem Geld etwas anfangen (bei der LV kann deinen Frau trotzdem darüber verfügen, fallls du sterben solltest)


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Hallo Diabolo!
    Ich habe vorhin gleich mit meinem Versicherungsmakler gesprochen. Der ist (genauso wie ich) aus allen Wolken gefallen, dass meine Fondsgebundene-Lebensversicherung als Bargeld gezählt wird.
    Er sagt außerdem, dass es kein Problem wäre, den Verwertungsausschluss nachträglich zu vereinbaren. Allerdings befürchtet er, dass es vom Amt nicht anerkannt wird, weil es ja nun offensichtlich so aussieht, dass dies nur gemacht wurde, um Leistungen zu erhalten.
    Er will sich allerdings morgen selber bei einem Bekannten (arbeitet selber beim Amt) erkundigen.


    Habe grad Folgendes gefunden:


    "Voraussetzung für die Gewährung dieses zusätzlichen Freibetrages ist, dass die Verwertung des Versicherungsvertrages vor dem Eintritt in den Ruhestand (60. Lebensjahr) ausgeschlossen ist. Auch für bestehende Verträge kann die Nichtverwertung nachträglich über eine Klausel vereinbart werden. Der Verwertungsausschluss muss vor Beantragung des Arbeitslosengeldes II vereinbart werden. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Klausel jederzeit zu vereinbaren. Zu beachten dabei ist jedoch, dass die Klausel, wenn sie einmal vereinbart ist, nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Hierdurch schränkt der Versicherungsnehmer seine Gestaltungsrechte erheblich ein. Daher ist die Vereinbarung der Klausel nur dann anzuraten, wenn tatsächlich Arbeitslosengeld II beantragt wird."


    Da meine "große" Versicherung bis 2034 läuft, also bis zu meinem 60. Lebensjahr, käme das dann ja grundsätzlich in Frage. Im Zweifelsfall stelle ich einfach einen Alg.II-Neuantrag zum 01.08.2008


    Sch*** Bürokratie :(


    Also im Klartext will ich eigentlich gar kein Geld vom Amt. Ich brauche nur den verdammten Bescheid, damit der Kindergartenplatz für meinen Sohn gesichert ist.

  • irgentwie wiederspricht du dich du hast geschrieben das du einen 400€-job hattest wegen bandscheibenvorfall aber aufhören musstest du hast dich ja auch bei der arge abgemeldet hast du ja geschrieben wegen der stasi-metoden alles klar soweit und du hast geschrieben das du die miete selber bezahlt hast und dann noch in deine altersvorsorge eingezahlt hast und auch noch ein sparbuch hast mit 500€ ich frag mich wie das gehen soll mit 400€ wenn du angeblich nicht auf der tasche deiner frau lebst? oder irgentwie sonst geld bekommst du sagtest ja das du vom amt nichts bekommst ich meine wenn du dir das alles leisten kannst dann kannst du den kindergartenplatz auch selber zahlen anscheinend weis das amt das und deswegen sollst du die versicherung auflösen ich musste heute zur kirche um mir LEBENSMITTELMARKEN zu holen damit mein sohn was zum essen hat für diese woche und was nächste woche ist fragt kein mensch da das mit den marken eine einmal sache ist hat mir der pfaffe gesagt und wickeln dürfen wir ihn mit stoff-windeln(50iger-jahre lassen grüssen) ich durfte mir auch tipps von meiner mutter holen von wegen brot-suppe und so und da jammerst du wegen deiner lebensversicherung? wollte mir auch hier im forum hilfe holen und was ist passiert hab ne antwort bekommen was mir einfällt ohne punkt und komma zu schreiben und das ich da jedentag auftauchen muss und druck machen klar ich fahre jedentag 18KM mit dem fahrrad für nichts naja du hast wahrscheinlich ja ein auto und das hast du sicherlich auch alles selber bezahlt von deinem 400€-job oder du hast einfach den falschen pass in der tasche das sehe ich ja hier in meiner unmittelbaren umgebung von wegen hartz-ausländer aber nen dicken benz oder bmw fahren naja wahrscheinlich darf ich meinen pc nächste woche verkaufen ewentuell bekomm ich ja noch 20€ für das ding

  • Ich geb ja zu, dass sich Deine Situation noch krasser anhört als meine, aber dennoch werde ich hier doch um Rat fragen dürfen oder? Fakt ist jedenfalls, dass wir uns die 237,- Euro für den Kindergarten nicht leisten können bei 1300,- Brutto für 3 Personen. Verhungern müssen wir wohl nicht, aber darum geht es hier auch nicht! Wir haben jedenfalls hier grad genau die Situation, dass wir von keinem Amt finanzielle Unterstützung erhalten, weil meine Frau ein paar Euro zuviel verdient. Zum Leben zu wenig, zum Sterben zuviel...
    P.S.: Komm bitte nicht mit den dummen Ausländer Vorurteilen. Die einen sagen, die Ausländer nehmen ihnen die Arbeit weg und Du sagt, die Ausländer "klauen" Dir Dein Alg.II-Geld? Bitte nicht...


    btw: ICH WILL ARBEITEN!!! Kann aber wegen meines Sohnes max. eine Teilzeitstelle oder einen 400,- Euro Job machen. Und wegen der Spritpreise verständlicherweise auch nur in der näheren Umgebung. Aber als Mann ist das offensichtlich nicht so einfach :(

  • ich hab ja nicht gesagt die klauen die werden meinermeinung nach beforzugt und haben sonderrechte wie kann es sonst angehen das sich mein türkischer nachbar nen bwm für 10.000!!!! kaufen kann ohne das das amt irgentwas macht wenn ich mir nen slk vor die tür stelle kommen die vom amt 100%ig personlich vorbei und fragen wo ich das auto her hab und wegen arbeit ich gehe auch gerne arbeiten ich gehe sogar freiwillig zur arge und frage wie das mal aussieht mit arbeit von wegen 1€-job bei meinem letzten 1€-job das wahr von märz-ende juni sollte ich sogar nen jahresvertrag bekommen 1400€ festgehalt und da ruft mich ne zeitarbeitsfirma an ich bei der arge angerufen was sagt die nene das bei der zeit-firma geht vor also ich hin am 08.07 vertrag unterschrieben musste zwar mit dem fahrrad fahren zum einsatzort(18KM) hab ja kein fahrgeld bekommen so der kunde brauchte keine leute mehr also ich hin und was nun? naja bin nicht einsetzbar weil 20KM mit dem rad auf der schnellstrasse nicht mit mir und si hab ich zum 28.07 die kündigung bekommen darum sitze ich/wir ja in der scheisse naja ich wünsche dir trozdem viel glück und das dir geholfen wird


    Gruss Sven

  • Guten Morgen!
    Zeitarbeiterfirmen sind das Geschwür am Arsch der Gesellschaft und gehören umgehend abgeschafft!!! Naja, und das mit den Autos ist so eine Sache. Ich geh mal davon aus, dass der den Wagen schon hatte und evtl. grad so im Grenzbereich liegt, dass er ihn behalten darf. Und rein theoretisch interessiert das Amt ja auch nicht Dein indirektes Umfeld, sprich wenn Deine Eltern Millionäre wären, bekämst Du im Bedarfsfall trotzdem Alg.II. Und wenn da 3 Brüder zusammenlegen und sich nen BMW kaufen, kann da kaum einer was machen (das klingt jetzt allerdings auch schon ein wenig nach Vorurteil, aber grundsätzlich versteh ich ja, was Du meinst :rolleyes: ).
    Und das von Dir verlangt wird, täglich 18km zum Arbeitsplatz mit dem Rad zu fahren, finde ich auch etwas befremdlich. Hast Du keine Möglichkeit, mit öffentlichen Verkehrsmittel dorthin zu gelangen? Die Fahrtkosten werden meines Wissens nach doch erstattet oder nicht???
    Wenn Du am 28.07. die Kündigung bekommen hast, dann versteh ich nicht, warum Du nicht einen Pauschalbetrag vom Amt bekommst, der dann nachträglich mit Deinem Gehaltszettel wieder verrechnet wird??? So ging das bei uns ca. 1 Jahr lang, da meine Frau kein Festgehalt sondern variablen Lohn erhalten hat. Da haben wir immer auf Grundlage des Vormonats Geld bekommen, was dann nachträglich immer mit dem entsprechenden tatsächlichen Geldeingang im Auszahlungsmonat verrechnet wurde.
    Das kann doch nicht so schwer sein, nur wenn man unfähige/unwillige Bearbeiter hat, ist man offensichtlich wirklich am Arsch. Es ist wirklich eine riesen Sauerei, dass es keine übergeordnete Stelle gibt, die einem in so einem Fall hilft. Theoretisch müsste man sofort einen Anwalt nehmen und richtig auf den Putz hauen. Nur die beim Amt wissen ganz genau, dass sich den nur die wenigsten leisten können und machen mit einem, was sie wollen. Man wird auf dem Amt behandelt wie der letzte Depp, dabei habe ich z.B. vermutlich eine bessere Schulausbildung & Berufsausbildung als die meisten dieser Hampelmänner und Frauen. Nur was soll ich machen? Meine Familie hat im Augenblick (so lange mein Sohn noch so klein ist) eben Vorrang. Und Geld allein macht auch nicht glücklich, wenn es auch beruhigend ist.
    Dieser ganze Mist ist auch der Grund, warum ich freiwillig Ende letzten Jahres auf Geld von denen verzichtet habe. Aber evtl. legen die es ja auch genau darauf an.


    Der Witz ist ja nun auch, dass ich nach Ablehnung des Antrages jawohl nicht in der ohnehin schon massiv geschönten Arbeitslosenstatistik auftauche. So kann man sich hier in diesem Lande auch alles schönreden :mad: Außerdem bekomme ich so auch keinerlei Unterstützung bei der Jobsuche.


    Oder kann ich jetzt einfach mal zum Arbeitsamt gehen und mich arbeitslos/arbeitsuchend melden??? Die sagen doch dann aber sicher: Sie haben keinen Anspruch, sie müssen zum Sozi gehen??? Oh Mann, geht mir das alles auf den Keks...


    Hier noch ein Zitat zum Thema:
    Bessere Berücksichtigung der Altersvorsorge: Bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II (ALG II) bleibt mehr Vermögen, das der Altersvorsorge dient, unberücksichtigt. Der Freibetrag für Privatvorsorge beträgt jetzt 250 Euro pro Lebensjahr, höchstens 16.250 Euro, zuvor waren es 200 Euro, maximal 13.000 Euro. Im Gegenzug ist die Höchstgrenze für sonstiges Vermögen von 200 auf 150 Euro pro Lebensjahr abgesenkt worden.


    Ich habe Ende 2005 zum 1. Mal Alg.II beantragt und habe am Montag (28.07.2008!!!) zum 1. Mal erfahren, dass meine Rentenversicherungen nicht als solche berücksichtigt werden sondern als Bargeld betrachtet werden! Allein dafür müsste ich meine unfähigen Zuständigen schon auf Lebenszeit verklagen, da ich jetzt plötzlich und unerwartet in den Arsch gekniffen bin.


    Mein Versicherungsmakler sagt, dass es nur ganz wenige Leute gibt, die eine Rentenversicherung mit Verwertungsausschluss abschließen. Der Anteil ist verschwindend gering. Ich möchte nicht wissen, bei wievielen anderen es genauso ist wie bei mir. Folglich ist diese Änderung der Freibeträge abermals ein Schuss ins Genick und absolute Augenwischerei!!!


    EDIT: Jetzt ruf ich grad beim Artbeitsamt am, um mich arbeitsuchend zu melden (und ich verlange in der Arbeitslosenstatistik aufzutauchen), kämpfe mich durch diverse computergestützte Auswahlmenüs und werde am Ende aus der Leitung geworfen, da gerade alle Berater im Gespräch sind:mad: Grundsätzlich egal, ABER man erreicht die Damen und Herren nur noch über eine kostenpflichtige 0180er-Nummer!!! Das kann doch alles nicht mehr sein oder:confused:

  • nein wir bekommen keinen cent von der arge weil ich als ich noch meinen job hatte derenmeinung genug verdiene um alle kosten selber zu tragen fahrgeld für öffentliche ferkehrsmittel hab ich weder von der firma oder arge bekommen weil ich ja mit 1,15€ übern satz liege also ich hab mir jedes SGB-Buch durchgelesen da steht nirgendwo irgentwelche zahlen woran man sich richten kann die kommen immer mit ihrer ermessensgrundlage was soviel heist das die bestimmen können was zuviel ist oder auch nicht die können die SGB-gesetze nach ihren masstäben biegen und wenn du mal nach deinen rechten fragst wirst du ausgelacht und dir wird gesagt rechte? sie haben nur das recht das maul zu halten und das zu machen was wir ihnen sagen das sind deine rechte als arbeitsloser naja musste heute nach Braunschweig mich vorstellen bei einer zeit-firma super die wollen mich ab montag einstellen fahrgeld zum einsatz ort(28KM) giebts nicht so ich bei der arge angerufen nööö fahrgeld giebts nicht sie können doch mit dem farradfahren oder sich geld leihen super die schicken einen an den arsch der welt man soll da arbeiten aber wie man da hinkommen soll das ist egal mein problem ok hab ich eben nochmehr schulden ich finde es sowiso eine frechheit das man vorgeschrieben bekommt wo man arbeiten soll ich dachte man hat rechte Artikel 12 GG
    (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. aber wie das nunmal so ist ist das gesetzt von arsch auf deutsch gesagt weil wiederum ein anderes gesetz das gesetz aufheben kann also haben die gesetze die andere gesetze aufheben damit hast du auch keinerlei grundrechte
    wenn du dir mal das grungesetz durchliest steht bei jeden gesetz dieses gesetz kann durch ein anderes gesetz aufgehoben werden oder geregelt werden dann frage ich mich wozu haben wir das GG überhaupt wenn die das alle nase lang nach ihren vorstellungen ändern können ein beispiel die verfassung in den usa besteht seit 1787 und mir persönlich ist es nicht bekannt das da mal irgentwie rumgedoktort worden ist dort steht ja auch das die bürger das recht haben ihr eigentum mit waffengewalt verteidigen dürfen hier würde so ein gesetz gerade mal 2Std bestehen dann würden die das wieder ändern dürfen die affen in berlin ja auch hier ändern die alles und machen es für die ämter leichter anträge abzulehnen oder nach ihren vorstellungen zu berechnen aber wenns wirklich mal einem dreckig geht kümmert sich keiner und die affen in berlin kümmerts auch nicht denen ist nur die armut im ausland wichtig die merkel sollte nur mal 6monate mit hartz leben mit allen drumm und drann dann wird sie sich umsehen weil die müsste sich dann ne angemessene wohnung suchen usw. usw. dann würde die wahrscheinlich mal aufwachen so sorry ist etwas lang geworden aber ehrlich gesagt ich musste mir mal luft machen sorry


    Gruss Sven


    P.S. was ich merkwürdig finde ist ich hab ja keinen anspruch auf hartz solange ich die lohnabrechnung nicht vorlege die ich erst mitte-ende august bekomme und mich trozdem vorstellen soll sonst wird mir geld gekürtz hmmm ich frage mich welches geld logischerweise kann man von nichts nichts kürzen -0 ist immer 0 das weis man eigentlich schon in der 1.klasse

  • Sich Luft machen ist immer gut. Habe heute auch eine sehr nette Dame (jaa, das gibts tatsächlich) vom Jobcenter mit meinem ganzen Müll zugetextet und sie war sehr verständnisvoll, obwohl sie ja nun auch nichts ändern kann (schuld sind die Gesetzestexte, ach was). Ohne Alg.II kein Jobcenter :mad:
    Die hörte sich sogar nichtmal so an, als wäre sie Vormittags schon auf Valium wie die ganzen anderen Schlafmützen beim Amt ;) Morgen früh geh ich zum Arbeitsamt und hau da auf den Tresen!!


    Naja, um Dein Problem auf die Spitze zu treiben: Angenommen Du bekommst den Lohnzettel erst Ende August (warum überhaupt erst so spät???), dann wäre es ja wahrscheinlich, dass der Lohn erst im September auf Dein Konto geht. Das würde ja bedeuten, dass Du im August 0,0 Euro bekommen hast?!? Das kann doch alles nicht wahr sein. Wann haben die Dir konkret gekündigt und wann hast Du Dich beim Amt gemeldet? Denn entscheidend für die Berechnung der Höhe des Alg.II ist immer das Datum, wann das Gehalt auf dem Konto eingetroffen ist und nicht, für welchen Monat es bestimmt war. Also vorausgesetzt, Du hast den Antrag rechtzeitig gestellt, solltest Du dann in diesem Fall für August eine Nachzahlung erhalten. Hilft zwar jetzt nicht direkt, ist doch aber wenigstens etwas. Also wenn Du Dich rechtzeitig zum 01.08 gemeldet hast, bin ich immer noch der Meinung, die müssen Dir einen gewissen Pauschalbetrag vorschiessen (ich sag mal grob 400,- Euro), denn von irgendwas musst Du doch leben. Das kann ja dann mit dem Gehalteingang und/oder mit dem nächsten Alg.II Geld im Folgemonat (wo kein Gehalt mehr kommt) verrechnet werden.
    Die verdammten Sesselfu**** haben nur einfach keine Lust. Wann hast Du denn zum letzten Mal Geld aufs Konto bekommen?

  • also der arbeitsvertrag lief ab 09.07 so die kündigung habe ich am 24.07 bekommen mit dem verweis einer frist von 4 tagen also ist die kündigung am 28.07 in kraft getreten hab alles schriftlich vorliegen bin noch am selben tag also 24.07 zur arge und hab der bratze den schrieb auf den tisch geknallt mit dem spruch "Bin wieder da!" so dann hab ich gefragt wie es jetzt weiter geht da meine sie sie bräuchte die lohnabrechnung um den satz zu berechnen da ich ja einen zu hoen stundenlohn hatte (7,31€) also über den satz (1,15€) wer weis wo die zahlen stehen naja da sagte ich den bekomm ich spähtestens 5 tage vor dem lohn also laut arbeitsvertrag bis zum 20igsten des folgemonat also irgentwann im august da sagte die bratze naja vorher kann(oder ich will) nichts berechen da wir nicht wissen was ihnen zusteht da hab ich ihr die stundenzettel vorgelegt mit den stunden die ich ja zur berechnung bei der zeit-firma selber eintragen musste eigentlich ganz einfach ich habe dort 6 tage gearbeitet(die anderen zage haben die mir auf ein zeitkonte geschrieben was das soll weis ich auch nicht) also 6tage mal 7,50Std(dezimal) sind 45Std das mal 7,31€ sind 328,95€ Brutto so das sind laut online brutto-netto rechner 261,43€ ist doch eigentlich ganz einfach ich hab der sogar die rechnung vorgelegt die meinte nur "wir haben unseren eigenen rechner" klar der sagt denen das was die sich wünschen also fakt ist die wollen die abrechnung sehen weil ich ja anscheinend zu dumm bin um das auszurechnen


    so und warum ich erst so späht das geld bekomme?( ist ja bei allen so nicht nur bei mir) ganz einfach was meinst du was die zeitarbeits firmen an zinsen bekommen bis zum 20. wenn alle ihre kunden am 1.zahlen hört sich nicht viel an aber ich sagmal wenn ne zeit-firma 10 groß-kunden haben z.b. VW und in jedem betrieb 20 leute von sich haben und ich sagmal die firmen an die zeit-firma 15€ die stunde zahlt pro person versteht sich was meinst du was vom 1. bis 20. an zinsen anfallen FÜR die zeit-firma also grob gesagt die lassen das geld für sich arbeiten und der arbeiter bekommt einen hunger-lohn so ist nunmal die realität


    das letztemal haben wir kinderkeld bekommen das wahr am 16.07 aber da hatten wir 96€ miese auffm konto (strom+tel+internet) also blieben 58€ und die gingen weg wegen der kaution der arbeitskleidung ja genau die haben die nicht einfach so gestellt die wollten ne kaution haben und die giebts erst mit dem lohn zurück das wahren 50€ ach ja und nochmal wegen den BMW meines türkischen nachbarn hab nochmal mit ihm gesprochen und er sagte mir er hat 10scheine hingeblättert als ich ihn fragte wie das gehen soll mit hartz hat er gesagt ich zitiere"wenn du ausländer bist kommst du bei der arge schneller an geld als du deine unterhose wechseln kannst"zitat ende

  • Guten Morgen!
    Eine Frage an advokat und alle anderen Juristen, die sich hier evtl. tummeln:
    Ich habe folgenden Gesetzes(?)Text gefunden:


    Lebens- oder Rentenversicherungen werden abzüglich der Freibeträge eingerechnet. Maßgeblich für die Anrechnungshöhe ist der Rückkaufswert. Der Antragsteller muss also die betroffenen Verträge kündigen und den Rückkaufswert für seinen Lebensunterhalt verbrauchen. Eingeschränkt wird diese Verpflichtung dadurch, dass dem Antragsteller vom Gesetzgeber keine unwirtschaftliche Verwertung auferlegt werden kann. Diese ist gegeben, wenn der Rückkaufswert mehr als 10 % unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegt.


    Ist dies Fakt und rechtskräftig?


    Danke im voraus.

  • moin moin wo hast du das gesetz denn gefunden? also ich denke mal das du dich darauf berufen kannst wenn dort ein Paragraph oder aktenzeichen angegeben ist wenn ja schau mal bei google nach dem aktenzeichen oder Paragraphen ob das noch aktuell ist


    MFG Sven

  • Gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II sind als Vermögen Sachen und Rechte nicht zu berücksichtigen, deren Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde. Der Gesetzgeber hat sich bei § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II an den Begriff der offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit des nunmehr außer Kraft getretenen § 1 Abs. 3 Nr. 6 der Arbeitslosenhilfeverordnung 2002 angelehnt (vgl. BT-Drucks. 15/ 1516, S. 53).


    Nach der Rechtsprechung des BSG liegt eine solche Unwirtschaftlichkeit bei der Verwertung einer Lebensversicherung dann vor, wenn der Zwang zum Verkauf die eingezahlten Beiträge in einem nennenswertem Umfang entwerten würde, so dass ein normal und ökonomisch Handelnder diese Verwertung unterlassen würde (Urteil vom 14. September 2005 - 11a/11 AL 71/04 R; Urteil vom 27. Januar 2005 - B 7a/ 7 AL 34/04 R)