Kostenübernahme von Eigenanteilen

  • Hallo!


    Ich bin alleinerziehend und hab einen mehrfach schwerbehinderten Sohn. Nach mehreren recht erfolgreichen Operationen braucht er nun keine Orthesenversorgung mehr, sondern "nur" noch Stabilisationsschuhe zur weiteren Korrektur der Fußstellung. Im Gegensatz zu den Orthesen, fallen aber bei den Schuhe 45,- Euro Eigenanteil pro Paar an.


    Auf meine Anfrage beim Amt, ob sie die Kosten übernehmen, kam eine Ablehnung mit der Begründung, dass diese Schuhe laut § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II unter Kleidung fallen und der Bedarf somit abgedeckt ist.. Ist das in dem Fall nicht eher ein medizinisches Hilfsmittel? Gibt es irgendwie eine Möglichkeit, den Eigenanteil erstattet zu bekommen?


    LG Alexa

  • Hartz IV Urteil: Mehrbedarf bei Behinderung
    Mehrbedarf bei Behinderung
    „ ... der Maßgabe, dass dem Kläger Mehrbedarf wegen Behinderung nach § 21 Abs. 4 SGB II für die Zeit vom 01.09.2005 bis 30.11.2005 zu zahlen ist ...


    Da § 21 Abs. 4 SGB II den Begriff "behindert" nicht definiert, ist auf die Legaldefinition des § 2 SGB IX zurückzugreifen (Münder in LPK-SGB II, § 21 Rn 20; Lang in Eicher/ Spellbrink, SGB II, § 21 Rn 51) Danach sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist. ... ich hoffe das hilft dir weiter

  • mehrbedarf könnte dir zustehen


    was die schuhe anbelangt, so ist das problem, dass der nur die mehrkosten bezuschusst werden, die über den preis eines normalen paares hinausgehen


    es ginge hier also nur über § 72 sgb XII als besondere ausgaben, es ist anerkannt, das ausgaben für die gesundheit, die nciht von anderen leistungsträgern übernommen werden, als außergewöhnlcihe belastung anzuerkennen sind
    aber: das alles ist sehr umstritten udn einzelfallabhängig
    beim sozialamt einfach beantragen