Hallo zusammen,
wollte fragen ob man verpflichtet ist den betrag anzugeben wenn man 2 Monate lang keine Leistungen bezogen hat wegen unzureichende Unterlagen . von seinem Bruder gelebt hat .
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In Berlin ist es in manchen Bezirken üblich, eine genau solche Erklärung bei Erstantragsstellung ausfüllen zu müssen. Tut man dies nicht, gibt's erstmal kein Geld..
.. Inwieweit man Auskünfte dazu verweigern und sich den Leistungsbezug auch ohne diese Angaben einklagen könnte, weiß ich nicht.
I.d.R. reicht jedoch ein 3-Zeiler (z.B. Privatschulden gemacht) und gut is... -
Würde mein Bruder den Betrag dann zurück erstattet bekommen
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definitiv: nein! Dein Bruder bekommt vom Jobcenter nix erstattet.
ALG II für dich gibts erst nach Antragsstellung. U.U. kann geprüft werden, inwieweit das Datum deiner Antragsstellung bereits vor 2 Monaten gilt, wenn Unterlagen zur Berechnung gefehlt haben, die du nun erst verspätet nachreichst..
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Würde ich dann die Beträge der der letzten 2 Monaten nachgereicht bekommen .Ich musste die Steuererklärung abgeben und eshat einwenig gedauert ,weil ich die zum ersten mal alleine gemacht habe
und deswegen hat sich das solange hinaus gezögert . -
Es kommt darauf an, inwieweit deine Kontakte vor 2 Monaten mit dem Jobcenter dort als Bekanntgabe deiner Notlage gewertet wurden und inwieweit man deine "verzögerte" Abgabe der Lohnsteuererklärung als Verstoß gegen deine Mitwirkungspflicht wertet.. Versuche zu argumentieren..
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Arbeitslosengeld II: Urteil, Vorlage Kontoauszug
S 21 AS 133/06 ER SG Detmold Kontoauszüge nicht LeistungserheblichBeweisurkunden im sinne dieser Vorschrift sind auch Kontoauszüge (LSG NRW, Beschluss vom 12.07.2006 ( nicht rechtskräftig) AZ L9B 48/06 ER). Die Vorlage von Kontoauszügen ist aber nur gerechtfertigt, wenn ein begründeter Verdacht auf Leistungsmissbrauch besteht ( so wohl auch LSG NRW a.a.O.).
Bloße Anhaltspunkte, die die Antragsgegnerin veranlassen, einem möglichen Leistungsmissbrauch nachzugehen, reichen dafür nicht aus. Nach Auffassung des Gerichts müssen Erkenntnisse vorliegen, aus denen sich ein Leistungsmissbrauch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ergibt. Das ist hier nicht der Fall.
Zitat:
Sozialgericht Detmold
AZ.: S 21 AS 133/06 ER 07.09.2006
(Rechtskräftig) -
Als ich vor einigen Wochen ALG2 abgab kam nach 2 Wochen abgab musste ich gleich zum Anfang Kontoauszüge abgeben. Sie wollen ja nur schaueb ob Leistunen vorliegen.
Und wieder 2 Wochen später kam ein Brief wo ich sagen sollte wie ich das letzte Jahr bestritten habe. Da ich Bafög erhielt ( dieser aber verloren gegangen ist ) habe ich ein paar Zeilen geschrieben und dann war das auch ok.
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