Hallo,
ich bin 20 Jahre alt, habe vor einem Jahr meine schulische Ausbildung abgeschlossen. Danach war ich eine ganze Zeit arbeitssuchend, ohne Leistungsbezug, da ich ja noch kein Einkommen bezogen hatte. Von Februar bis Mitte April hatte ich dann eine Stelle über Zeitarbeit und bin in der Zeit endlich mit meinem Freund (28, leider auch Hartz IV) zusammengezogen. Leider hat sich die Stelle schneller als gedacht wieder erledigt.
Nun bekommt mein Freund aber für mich auch Hartz IV, sogar ohne eine Prüfung des Einkommens meiner Eltern. Da wir bisher in einer 43 qm-Wohnung wohnen, wollen wir gerne umziehen. Sein Sachbearbeiter hat ihm auch schon gesagt, dass das gerechtfertigt wäre, da die Wohnung zu klein sei für 2 Personen. Nun wollen wir aber gerne etwas weiter weg ziehen, da hier die Arbeitsaussichten mehr als mau sind (suche seit Ausbildungsabschluss vergeblich, selbst 400 EUR-Jobs sind nicht zu kriegen, Zeitarbeit war bisher einmalige Ausnahme, mein Freund sucht schon seit Jahren)
Meine Frage ist nun: Wir müssen in einem anderen Zuständigkeitsbereich ja wieder einen neuen Hartz IV-Antrag stellen. Können die dann verlangen, dass ich wieder zurück zu meinen Eltern ziehe und uns die Wohnung verwehren, oder müssen sie uns die Wohnung und Hartz IV bezahlen, da ich ja hier schon seit Monaten die vollen Leistungen beziehe?
Liebe Grüße,
Jana