Mehrbedarf für Behinderte Kinder

  • Hallo zusammen


    Meine Tochter wird 7jahre, Besitz einen Schwerbehindertenausweis GdB 80 mit den Merkzeichen G;H.
    Im Mai wurde diese Feststellung gemacht,davor hatte sie GdB 50 ohne Merkzeichen, da habe ich kein Mehrbedarf bekommen vielleicht zu unrecht?


    Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen?!

  • § 21 Abs 4 SGB II Erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit erbracht werden, erhalten einen Mehrbedarf von 35 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung. Satz 1 kann auch nach Beendigung der dort genannten Maßnahmen während einer angemessenen Übergangszeit, vor allem einer Einarbeitungszeit, angewendet werden.


    deine tochter ist nicht erwerbsfähig und beruflich beansprucht


    evetuell mal beim sozialamt fragen und nach den vorschriften des sgb XII versuchen