Übernahme der Kaution, Erstaustattung?

  • Hallo,


    ich habe schon die Suche benutzt aber nichts gefunden!


    Ich war in dieser Woche bei der Arge um meinen Erstantrag(Algll) abzugeben,
    die Sachbearbeiterin riet mir dann auch gleich mir eine eigene Wohnung zu suchen,
    da ich mich von meinem Mann getrennt habe.
    Leider war die Bearbeiter nicht gut drauf und ich traute mich nicht weiter zu fragen :(


    Wie schaut es aus mit der Mietkaution?
    Diese wird ja verlangt und manche Vermieter akzeptieren die monatliche Ratenzahlung nicht.


    Antrag auf Erstaustattung Möbel?
    Da ich mich ja trenne und somit nichts habe, ist die Frage ob ich grundsätzlich Anspruch auf
    die Erstaustattung habe oder ob der Sachbearbeiter das individuell entscheidet.

  • Nach § 22 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz SGB II können die zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei Umzug eines Leistungsberechtigten in eine angemessene Unterkunft auch die Kosten für eine Mietkaution übernehmen. Nach § 22 Abs. 3 Satz 3 SGB II soll eine Mietkaution als Darlehen erbracht werden.

  • Ein ALG II - Empfängern gezahltes Dalehen zur Begleichung einer Mietkaution bei Umzug in eine angemessene Unterkunft darf nach Meinung des LSG hessen vom 13.09.2007 - L 6 AS 145/07 ER, nicht mit den laufenden Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aufgerechnet werden. Damit bleibt bleibt das Darlehen zins- und tilgungsfrei.