Unterhalt?

  • Hallo,


    halten gerade den Bewilligungsbescheid von meinem Freund in den Händen und sind geschockt. Wir leben seit 3 Jahren zusammen in einer 56 qm großen Wohnung. Wir zahlen insgesamt (all inclusiv) 401, Euro Miete (ohne Strom). Er hat bis vor kurzem eine Umschulung gemacht und ALG I in Höhe von 730 Euro bezogen. Also direkt von ALG I ins ALG II gerutscht. Momentan ist er sehr bemüht darum, einen Job zu finden. Ich bin Studentin und bekomme kein BaFög, sondern Unterhalt von meinem Vater in Höhe von 300 Euro. Dazu bekomme ich noch mein Kindergeld (154 Euro). Von diesem Geld finanziere ich mein gesamtes Studium und die Hälfte unserer Wohnung.
    Ich hab nicht angenommen, dass diese 300 Euro voll mit eingerechnet werden auf den ALG II Antrag meines Freundes. Aber so scheint es zu sein.


    Ausgerechnet haben die für uns beide einen Bedarf von 511 Euro....Miete ist da schon mit drin. Das heißt wir dürfen vonn 110 Euro im Monat unser Leben bestreiten, nach denen ihrer Meinung. Ist denn das rechtens bei 400 Euro Miete?


    Mein Freund bekommt monatlich 190 Euro ALG II...das kann doch irgendwie nicht sein, odder? Die können doch nicht von mir erwarten, das ich als Student unser gesámtes Leben finaziere..das schaff ich so auch gar nicht. Ich versteh die Welt nicht mehr. Ist das wirklich alles so ok?


    Hoffentlich kann und jemand helfen..wir sind echt verzweifelt..


    Lg Lora

  • nochmal ich..


    also ich hab das jetzt alles noch mal ganz genau durchgesehen..und berechnet..und mir ist aufgefallen, das die zwar mein "Einkommen" vollständig mit angerechnet haben, aber meinen Bedarf völlig übergangen sind, sprich, dass ich auch die Hälfte der Miete zahle. Das ist doch dann ein Fehler von denen? Wenn ich den Bescheid so lese, dann bin ich für die ein Wesen mit 0,00 Euro Bedarf im Monat, aber dafür mit ausgaben von 450 Euro. Wenn man davon die 200 Euro Miete die ich Zahle wegrechnet, dann sieht das ganze nämlich schon ganz anders aus.
    So wqie die das darstellen bin ich nur ein zahlendes Holzpüppchen das nicht lebt und so...oder..was sagt ihr?

  • deine betrachtung ist hier mit allem respekt gesagt, völlig schief
    auch unabhängig von deinem freund müsstest du 200 miete und dein leben von 454,00 euro bestreiten


    dennoch: die einzige frage, die dich jetzt interessieren kann, ist die, ob du und dein freund eine eheähnliche gemeinschaft bildest
    wäre dem nicht so, würde dein einkommen, was du ja tatsächlich hats, nicht angerechnet werden


    übrigens könnte hier viele ihre einnahme siuation positiv verändern
    aber wenige verstehen, was es mit der zuordnung des kindergeldes auf sich hat


    noch einmal die Rechtsprechung des BSG:
    Urteil vom 07.11.2007 (Az. B 7b AS 18/06 R)


    ich meins hier wirklich mit allen gut, muss mich nur kurz fassen und das wirkt wahrscheinlich überheblich

  • das sehe ich ja alles ein. Ich weiß, dass ich das unabhängig von meinem Freund zahlen muss. Es ist nur ziemlich komisch, dass es niht eingerechnet wurde, dass ich Miete zahle. Die haben den Gesamtbedarf unsere Bedarfsgemeinschaft (eheähnliche Lebensgemeinschaft) auf 511 Euro angesetzt. Zusammengesetzt aus den 316 Euro Grundsicherung meines Freundes und seinem Mietanteil von 195 Euro. Aber dieser Mietanteil zählt bei denen als GESAMTBEDARF...also mich mit eingerechnet..denn mein Mietanteil wird niergendwo mit eingerechnet. Er wird auch bei meinem Einkommen nicht abgezogen. Mein Einkommen wird vollständig eingerechnet, also die gesamten 450 Euro...ohne Berücksichtigung des Mietabzuges der monatlich weggeht und den sie auch nachweislich in Form meiner Kontoauszüge vorliegen haben. Da kann doch dann was nicht stimmen, oder? Die können doch nicht mein gesamtes Einkommen auf meinem Freund anrechnen ohne zu berücksichtigen, dass ich auch monatliche Ausgaben habe....

  • so gesehen simmt da was nicht
    also als studentin und bafög-berechtigte bist nich alg ii berechtigt, aber wegen bedarfsgemeinschaft (die man hier mal in frage stellen sollte) für den freudn unterhaltsverpflichtet
    bei solchen gemischten gemeinschfat sagt aber das bsg, dass dem anderen eine ausreichender teil bleiben muss
    und das wären mindestens 316 euro plus deine mietkosten abzgl. deiner einnahmen
    es sieht so aus, als wäre da wirklich falsch gerechnet worden

  • ja....das denke ich auch..danke für die Hilfe.


    Unter meinem Namen auf der Berechnungsliste steht durchgehend 0,00 Euro. Mein Einkommen seht auch nicht auf meiner Seite..und von dem was ich habe schient mir nicht mal die Grundsicherung (316 Euro) zuzustehen.


    Eine Frage hab ich allerdings noch. Mit den 300 Euro die ich von meinem Vater bekomme und den 154 Euro Kindergeld wäre ja mein Bedarf (316 Euro + 195 Euro Miete) auch nicht gedeckt...könnte das ein Problem darstellen? Also könnten die mich zwingen, mehr Geld von meinem Vater zu verlangen?

  • also ich kann dich hier nur zum nachdenken anregen, wenn du verstehst, wie ich das meine


    kindergeld bei erwachsenen kindern wird dem zugerechnet, der es bekommt !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    eheähnliche gemeinschaft ist gemeinschaft wie eine ehe


    das bei die 0,00 steht mus nichts heißemn, da du ja gar nicht als bg-mitglid gewertet wirst,


    diese gemsichten gemeinschaften sind eigentlich vom gesetzgeber vergessen und nicht geregelt worden


    trotzdem musst, mit deinem überschüssigen teil für den ehemann!? aufkommen

  • doch doch..ich werde zur Bedarfsgemeinschaft gerechnet..das heißt dasnn "Verantwortungs und Einstehungsgemeinschaft"....ist so geregelt wurden weil wir länger als ein Jahr zusammenleben.


    Naja..wir werden morgen mal direkt zum Anwalt gehen..mal sehen was der dazu sagt...


    Danke auf jedenfall


    Lg Lora