Hallo!
Der 20 jährige Sohn meines Mannes hat vor 2 Jahren seine Ausbildung im 2. Lehrjahr abgebrochen.
Seit letzten Sommer macht er nun eine Ausbildung über das Deutsche Erwachsenen Bildungswerk, da er dort keine Azubigehalt bekommt sind wie verpflichtet im "Bafög" zu bezahlen.
Nun überlegt er, nach dieser Ausbildung eine weitere Ausbildung zu machen oder eventuell Abitur+ Studium.
Wielange sind wir verpflichtet für ihn zu bezahlen?
Wär suuuper, wenn das jemand weiß!
Gruß
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Der BGH hat mal entschieden, BGH (14.03.2001, XII ZR 81/99), dass Unterhaltsansprüche nicht mehr unbedingt bestehen, wenn dem Kind eine Verletzung ihrer Obliegenheitsverpflichten anzulasten ist. Folglich muss für ein Ausbildungswechsel ein nachvollziehbarer Grund vorliegen.
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