Hartz IV trotz Ehe?

  • Tag zusammen,


    ich bin 48 Jahre, hab 80% +G und suche schon 18 Jahre nach einem Job. Meine Frau ist berufstätig und ernährt mit ihrem Einkommen 5 Personen. Hab in den 18 Jahren an 2 REHA Massnahmen teilgenommen, und es hat meine Familie und mich nicht weitergebracht. Hat nur nen Haufen Geld gekostst. Seit Hartz IV geht es uns wie vielen anderen auch: Es geht nichts mehr. Kein Leistungsbezug, keine Massnahmen zur Arbeitsförderung, keine Rente, nichts.
    Das sind im Groben die Fakten.


    Meine Überlegungen gehen jetzt dahin, das ich irgendwie wieder in den Leistungsbezug komme, um zumindest die Massnahmen zur Arbeitsaufnahme wahrnehmen zu können und das auch wieder in die Rentenkasse eingezahlt wird. Meine Frau ist nicht mehr in der Lage, unsere Familie weiter zu finanzieren. Und schon garnicht irgendwelche Massnahmen zur Arbeitsaufnahme, was eigentlich dem VATER STAAT obliegen sollte. Aber der entzieht sich jeglicher Verantwortung den Arbeitslosen und Hilfebedürftigen gegenüber, wenn er nur die geringste Chance sieht. Daran gehen unsere Gesellschaft und viele Ehen kaputt. Hier wurde das ursprüngliche Konzept von Hartz IV gründlich vergewaltigt und das Opfer mit üblen Schäden einfach am Strassenrand liegen gelassen. Zumindest in vielen Fällen. Das musste ich jetzt mal loswerden.


    Meine Frage:


    Es kann nicht sein, das ein Familienvater sich von seiner Frau und seiner Familie scheiden lassen muß, um wieder in den Leistungsbezug zu kommen, und ganz wichtig, wieder finanzielle Unterstützung bei der Arbeitsbeschaffung zu bekommen.


    Welche anderen Möglichkeiten hat der Bürger in dieser Situation? In Leistungsbezug zu kommen, ohne sich von seiner Familie trennen zu müssen, damit er seinem Ehepartner die notwendige Unterstützung zukommen lassen kann, ohne Trennung oder gar eine Scheidung. Zumindest, wenn es sich vermeiden lässt.


    Bleibt noch anzumerken, das ich in einem Country lebe, wo es noch nicht mal einen beschissenen 400 € Job
    zu geben scheint, den ich noch bewältigen kann unter den gegebenen Umständen.


    liebe Grüße an alle

  • bitten prüfen Sie, ob der Antrag auf "Sozialgeld" erfolgreich sein könnte - beim zuständigen Landratsamt o.ä., oder Sie versuchen sich als freiberuflich tätiger in einem Verwaltungs-oder Bürojob. Welche Behinderungen haben Sie denn und welche Art von Tätigkeit könnten Sie ausüben?

  • Hallo Koetrainer,


    Danke für Ihre Mitteilung. Ob ein Anspruch auf Sozialgeld vorliegen könnte? Das ist wohl nur dann erfolgreich, wenn nachgewiesen wird, das man am Tag nicht länger als drei Stunden arbeiten kann. Hier ist der Antragsteller in der Beweispflicht. Ich hab vor etwas mehr als zwei Jahren mal einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt, der abgelehnt wurde mit der Begründung, das ich im Grunde genommen kerngesund bin bis auf einen etwas steifen Nacken. So urteilt der Gutachter Dr Seifert von der LVA Krefeld.
    Also vorsicht an alle, die es mit ihm zu tun bekommen. Der hat sich noch nicht mal Unterlagen kommen lassen, sondern nach Augenschein geurteilt Ein Widerspruch blieb auch erfolglos. Ich hätte einen Anwalt gebraucht, aber meine Frau könnte ihn nicht bezahlen. Jetzt hab ich nen Neuantrag gestellt und werde diesen wohl nicht durchkriege, weil die Anwartschaft auf rente nicht erfüllt wurde. Beim Arbeitsamt hieß es, ich soll mich arbeitsuchend melden, wurde aber nicht darüber informiert, das diese Zeit wichtig für die Anwartschaft ist. So bin ich auch entsprechend nachlässig damit umgegangen. Also aufpassen, wer arbeitsuchend gemeldet ist, ist automatisch beitragsfrei bei der Rentenversicherung gemeldet und verliert nicht seine Anwartschaft auf rentenanspruch.


    Mit der feien MItarbeit ist das auch so`ne Sache. Im Fach Rechnungswesen stehe ich nicht so gut und letztendlich wird ja auch die Kohle zur Existensgründung benötigt. Die ist nun mal nicht vorhanden. Ausserdem beginnt das Rheuma, sich über meine Finger herzumachen. Über Kurz oder Lang werde ich noch nicht mal mehr schreiben können.


    GRüße an alle

  • Hast du schon einmal versucht, einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen?
    Grundsicherung ist an diejenigen gerichtet, die nicht mehr als 3 Stunden arbeitsfähig sind und daher keinen Anspruch auf ALG II haben. Die Zuständigkeit für diese Leistung liegt beim Sozialamt (Grundicherungsamt).


    Sodenn das Einkommen deiner Frau nicht aussreicht, um die gesamte Familie zu ernähren (was in deinem Fall ja wahrscheinlich erscheint), sollte ja eigentlich ein Anspruch entweder auf ALG II (wenn du denn als arbeitsfähig eingestuft bist) oder eben Grundsicherung bestehen.
    Ich würde es an deiner Stelle mit einem Grundsicherungsantrag versuchen, da deine Einschränkungen ja nicht unerheblich sind.
    Sodenn aufgrund des alten Gutachtens (was ja offensichtlich über 2 Jahre alt ist) entschieden und u.U. abgelehnt wird, würde ich in Widerspruch gehen und einen Anwalt zu Rate ziehen.


    Über einen Beratungshilfeschein (erhältlich beim Amtsgericht), welcher euch sicher ausgestellt werden wird, wenn ihr eure Einkommensverhältnisse und gleichzeitig eure Verpflichtungen offenlegt, könnt ihr kostenlos einen Anwalt eurer Wahl nutzen.
    Außerdem gibt es immer auch unentgeltliche Rechtsberatungen über die Stadt oder soziale Einrichtungen. Hör dich mal um.

  • streitig sind Beratungshilfescheine im Fall des Widerspruchs, wenn aber Beratungshilfe gewollt ist für soziale Angelegenheiten ohen Widerspruch, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass es selbst in Berlin dafür einen BerH-Schein gibt


    Es tut mir ein bisschen leid, dass ich hier nicht so weit ausholen kann, aber das mit der rente usw. müsste wirklich mal ein profi anschauen.


    aber wenn wirklich erwerbsunfähigkeit vorilegt, die im sgb ii nicht identisch mit der im rentenrecht ist (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R; SG Leipzig S 19 AS 1077/07 ER vom 23.07.2007), dann hat arimee recht und du solltest schnell mal zum sozialamt

  • Wie alt sind die Kinder? Stellen sie den Antrag auf Kinderzuschlag bei für Sie zuständiger Familienkasse. Würde mich freuen, wenn Sie Unterstützung bekommen. Mich macht es seelisch krank die Tatsache, dass ich gesund bin, aber kein Job kriege und nicht mal in der Absagebrief den Grund erfahren darf. Deprimierend.. Habe vor kurzem noch sehr viel ehrenamtlich getan und gemacht, aber das kann ich mir nicht mehr leisten. Alles Gute. Wo der Wille ist auch ein Weg!
    Anna

  • advokat :
    Für den Sachverhalt, dass Grusi als auch ALG II abgelehnt würden, würde es mit Sicherheit einen Beratungshilfeschein geben, zwecks Klärung Zuständigkeit und Beseitigung Mittellosigkeit. Auch dafür, wenn ein "fehlerhaftes" Gutachten zu einer falschen Einschätzung der Erwerbsfähigkeit und entsprechender Ablehunung Grusi führt... Für Beides bereits Beratungshilfescheine erhalten und Sozialrechtsanwälte (erfolgreich) im Boot...
    .. besser is :D


    altetortila :
    Kinderzuschlag bei der Familienkasse!?
    Was ist darunter zu verstehen?
    Kenne nur Kindergeld von der Familienkasse und Kinderzuschlag vom Jobcenter.....

  • hallo liebes Forum,
    ich bedanke mich hier erst einmal für das Interesse und die Beiträge.
    War gestern bei der Beratung und hab erfahren, das es völlig egal ist, ob ich wieder in Leistungsbezug gehe oder nicht. In unserem Alter und bei Schwerbehinderten wird die ARGE oder die Agentur nicht mehr tätig werden wollen oder Geld investieren für Arbeitsaufnahmen. Sind ja schwer vermittelbar.


    Einen Tipp hab ich gekriegt:


    Sich wieder arbeitslos ohne Leistungsbezug zu melden und den Integrationsfachdienst einschalten. Die haben vielleicht die eine oder andere Möglichkeit in der Hinterhand.


    Mit dem Beratungsschein und der Prozesskostenhilfe könnte vielleicht klappen in Abhängigkeit davon, wie das Einkommen meiner Frau eingestuft wird. Ich werde dafür ARIMEES Vorschlag ausprobieren.
    Melde mich dann wieder und berichte darüber.


    LG an alle Beteiligten im Forum


    Rainer

  • Hallo,
    Ich kenne den Kinderzuschlag über die Familienkasse. Durch diesen Zuschlag werden die Familien unterstützt in denen nur ein Verdiener gibt. Der Verdiener darf nicht weniger und nicht mehr als bestimmte Betrag verdienen. Denn wenn er verdient weniger, dann die Familie muss zur ARGE, wenn er aber mehr verdient als"erlaubt" dann hat die Familie keinen Ansprusch. Blöd, aber ist so. Maßgebend auch Alter der Kinder und Vermögen.

  • na toll laut der broschüre bekommen geringverdiener mit ALG2-zuschuss den kinderzuschlag(max140€ für ein kind) zusätzlich zum kindergeld das wiederum von der ARGE als einkommen des kindes berechnet wird das bedeutet das das kind von der ARGE nichts mehr bekommt weil es ja ein zu hoes einkommen hat(unverschämt) das wiedeum bedeutet das der zatz den man als lohnzuschuss von der ARGE bekommt neuberechnet wird und das wiederum vom lohnzuschus abgezogen wird liege ich da richtig oder falsch?



    MFG Sven