Hallo
bin duch Zufall hier her gestoßen,
ICH BENÖTIGE DRINGNED HILFE!
folgendes:
Seit April 2008 bin ich im Hartz 4 bei der Berrechnung wurden mir alle Leistungen verweigert, da unsere Steuerrückerstattung angerechnet wurde und auf 6 Monate aufgeteilt wurde.
Ich weiß das das rechtens ist, aber ist nicht das Zuflußprinzip maßgebend?
Die Erstattung kam am 30.März auf unser Konto
Also als ich noch alg 1 bekam.
Wie verhällt sich das nun?
BITTE HELFT MIR!!!
Bin schon in Einspruch gegangen, aber die Mühlen auf dem Amt sind sehr sehr langsam
Gruß Jessy