Ausbildungsvergütung wird auf BG angerechnet?

  • Hallo,


    mein Mann und ich sind leider beide arbeitslos und bekommen ALG2.
    Unser ältester Sohn hat eine Ausbildung absolviert. Der jüngere Sohn war Schüler, obwohl auch volljährig.
    Zu meiner Frage:


    Von dem Sohn der die Ausbildung gemacht hat wurde die Ausbildungsvergütung angerechnet. Abgezogen wurden Fahrtkosten (allerdings nur für die einfache Fahrtstrecke) er musste 21 km hin fahren und 21 km zurück. Berücksichtigt wurden dabei nur täglich 21 km a 0,22 Euro. Meine erste Frage ist, Ist das korrekt?


    Das überschüssige Geld das er noch aus seiner Ausbildungsvergütung hatte, wurde auf alle Personen der Bedarfsgemeinschaft verteilt. Also auf Vater, Mutter und Bruder und das ALG2 dementsprechend gemindert.Meine zweite Frage ist, Ist das korrekt?



    Jetzt hat der ältere Sohn seine Ausbildung beendet und zieht aus. Der jüngere Sohn, geht ab 01.09.2008 in die Ausbildung und bekommt im ersten Ausbildungsjahr 689 Euro.
    Die Arge hat nun schon einen Bescheid geschickt in dem sie die 689 Euro komplett anrechnet, obwohl es sich dabei um einen Bruttolohn handelt.
    Wir würden somit noch ca. 800 Euro ALG2 bekommen, wobei wir aber schon 600 Euro Miete haben. Fazit der Sohn müsste sein komplettes Geld abgeben und damit überspitzt gesagt, Vater und Mutter ermnähren?


    Sorry ich weiß das sind viele Fragen, aber ich weiß wirklich nicht mehr weiter.


    Danke

  • Hallo,


    ich denke, das ist korrekt.
    Ihr als Familie bildet eine Bedarfsgemeinschaft und dem entsprechend wird das Einkommen der Personen, die zur Bedarfsgemeinschaft gehören, angerechnet.
    Die Ausbildungsvergütung deines Sohnes wird jedoch ebenfalls in bereinigter Form (und gg.falls erneut mit Abzug der Fahrtkosten) angerechnet - so wie es auch bei deinem 1. Sohn war. Eine 1:1 - Umlage erfolgt nicht, keine Sorge. Die genaue Neuberechnung wird dann erfolgen, wenn dein Sohn seine Gehaltsnachweise einreicht und daraus das genaue Netto ersichtlich wird..

  • hallo,


    hab ich das richtig verstanden:


    Dein Sohn war / ist in Ausbildung und das Einkommen (Ausbildungsvergütung) wurde euch mit angerechnet?!
    Kenne das eigentlich so, dass wenn bei einem "Kind" übersteigendes Einkommen (Bedarf wird durch das bereinigte Einkommen gedeckt!) vorhanden ist, dass Kind aus der Bedarfsgemeinschaft (BG) ausscheidet und nur noch in der Haushaltsgemeinschaft (HG) ist.


    Anrechenbar bei euch ist maximal das Kindergeld.


    Bsp.:
    Bedarf = 500 €
    bereinigtes Einkommen = 550 € (davon 154 € Kindergeld!)


    => euer Sohn fällt aus eure BG und ist nur noch HG; der Bedarf wird zu allererst durch das Erwerbseinkommen gemindert (=Ausbildungsvergütung);
    somit bleiben vom Kindergeld 50 € die den Bedarf eures Sohnes übersteigen, die können bei euch angerechnet werden!!!
    und nicht vergessen: wenn kein weiteres Einkommen bei euch besteht und euer Sohn 18 ist, dann muss dieser Betrag (50 €) noch mit der Versicherungspauschale (30 €) und wenn vorhanden Kfz-Haftpflicht bereinigt werden!!!



    Mfg

  • § 7 SGB II


    3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
    ...
    2. die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines minderjährigen, unverheirateten erwerbsfähigen Kindes


    Demnach hätte ich jetzt geschlußfolgert, dass die Ausbildungsvergütung eines minderjährigen Kindes bei der BG angerechnet wird!? (Von der Minderjähringkeit des jüngeren Sohnes ging ich jetzt mal aus.)


    Lass mich aber gern eines Besseren belehren :)

  • hallo,


    glaube das war nen Sozialgerichts- oder sogar Bundessozialgerichtsurteil, das Kinder nicht für Ihre Eltern einstehen müssen!


    Mit der Zugehörigkeit war vielleicht auch nen bisschen falsch von mir. Denke der Sohn ist weiterhin Bedarfsgemeinschaftsmitglied, aber eben ohne Leistungsanspruch.


    mfg


  • Ja, so hätte ich das auch gesehen. Bleibt für mich wohl doch nur die Möglichkeit mal bei einem Rechtsanwalt nach zu fragen.
    Denn hier sind die Meinungen ja auch unterschiedlich.
    Zur Erklärung der jüngere Sohn um den es hier auch geht, ist 20 Jahre. Er wird zur BG gezählt.


    Ich danek euch aber sehr für die Meinungen!:)

  • Hallo Leute;
    Ich Hoffe Mir Kann Jemand Helfen:
    Habe Eine 17jährige Tochter Die Am 1:09:2008 Eine Ausbilgung In München Beginnt.wir Sind Eine Bg Mit 3personen:wir Kommen Aus Leipzig:
    1frage: Was Kann Meine Tochter Alls Auf Dem Aa Beantragen?
    2frage: Sie Zieht Von Sachsen Nach Bayern Bekommt Sie Umzugskosten?
    3:frage: Da Meine Tochter Noch Nicht Volljährig Ist Wird Die Ausbildungsvergütung Bei Der Bg Angerechnet Oder Nicht?


    Ich Hoffe Mir Kann Jemand Eine Antwort Geben

  • ich habe die antworten jetzt nur grob überflogen (zeitmangel sorry)
    aber 0,20 Euro für den einfachen Km, finde ich zwar nicht richtig, aber das LSG Niedersachsen-Bremen hat es mal so bestätigt
    ich meine, man sollte hier den doppelkm ansetzen
    irgendwann wird auch das das bsg entschieden haben


    bei der bedarfsgemeinschaft ist zu berücksichtigen, das eltern für ihre Kinder zu sorgen haben.
    wenn aber ein kind mehr einkommen als bedarf hat, so fäll er aus der bedarfsgemeinschaft.
    also eigentlich dürfte, so meine ich, das einkommen der söhne nicht angerechnet werden, weil sie gar nicht mitglied der bg sind
    vor allem, wnen sie noch das kindergeld erhalten