Hallo!
Ich habe nochmal eine Frage:
Wo und was kann ich gesetzlich finden ueber die Widerspruchsfrist eines ALG 2 Bescheides? Mich interessiert vor allem der Fall, wenn der Bescheid erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist zugestellt wurde. Welches Gesetz kann ich referieren?
"Mir wurde der Bescheid vom 20.02. zusammen mit einer Anhörung (andere Sache) vom 27.03. per Post im Ausland am 01.04.08 zugestellt. Daraufhin habe ich Ihnen am 07.04 eine Erklärung geschickt. Diese Erklärung gilt als Widerspruchsschreiben, denn es muss nicht unbedingt das Wort Widerspruch als Titel geführt werden. Die 4-wöchige Widerspruchsfrist konnte ich gar nicht wahrnehmen, da ich waehrend des gesamten Zeitraumes der Widerspruchsfrist noch gar nichts von besagtem Bescheid wusste, der wurde mir ja erst am 01.04. zugestellt (Widerspruchsfrist Ablaufende: 20.03.). Von daher ist die Wirksamkeit des Bescheides rechtswidrig."
Stimmt das so?
Ueber jede Hilfe dankbar,
Susi