Hallo!
Das hier im Forum erwaehnte Zuflussprinzip bestimmt, dass das jeweilige Einkommen, was in einem bestimmten Monat ueberwiesen wurde, dem ALG2 des gleichen Monates angerechnet wird. (So habe ich es verstanden.)
Wo und was im SGB steht ueberhaupt etwas Rechtliches ueber dieses sogenannte Zuflussprinzip und gibt es dafuer auch Ausnahmen?
Viele Gruesse
Susi