Hallo zusammen
person a beginnt im oktober 2007 eine ausbildung und erhät von ihrem vater Unterhalt von 260 euro. per mail bzw mündlich wird sich darauf geeinigt das der vater als Unterhaltszahlung die monatliche Miete von 260 Euro als unterhaltszahlung übernimmt und diese direkt an den vermieter überweisen wird
Nun wird person a nahc 6 monaten die ausbildung gekündigt ua. weil sie feststellen musste das der beruf doch nicht der richtige für sie ist . seither geht sieeiner Teilzeitbeschäftigung nach weil sie keine vollzeitanstellung findet. desweiteren bewirbt sie sich bereits für das kommende jahr um einen Ausbildunplatz und kann 3 Nachweise vorlegen.
Der vater wird darüber informiert mit dem hinweis das die person bewerbungsnachweise hat und nebenher arbeiten geht
Ees erfolgt keine antwort auf die e mail. anfang juli erfährt person A dass sie mit der miete im verzug ist nicht nur für juni sondern auch für juli.
sie schreibt ihren vater Mehrmals per e mail an und bittet ihn die miete zu übwerweisen da die unterhaltsverflichtung sich vielleicht wegen dem einkommeng eändert jedoch nicht erloschen ist und noch keine weitere regelung zum vorgehen zwecks der unterhaltsberechnung getroffen wurde. .
Nun erhält person a vom vermieter eine fristlose kündidung mit androhung einer räumungsklage wenn das zimmer nicht bis ende juli geräumt ist die kosten dafür müsste sie selbst zahlen.
Meine konkrete Frage lautet nun: Hat man zwischen 2 Ausbildungen keinen Anspruch auf Unterhalt? *verzweifelt schau