Einkommen der Partnerin und "Einstehensgemeinschaft"

  • Hallo zusammen!


    Vor einem halben Jahr musste ich ALG II beantragen. Dabei sollte und habe ich auch das Einkommen meiner Freundin angegeben, mit der ich zusammen wohne, woraufhin mir 35 EUR / Monat zugebilligt wurden.


    Nun sind wir aber nicht verheiratet und wir sorgen unabhängig voneinander für unser finanzielles Wohl. Die Miete und alle anfallenden Kosten teilen wir. Trotzdem wird durch das Zusammenwohnen länger als 1 Jahr eine "Einstehensgemeinschaft" angenommen.


    Ich hatte damals Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt und konnte anhand der Kontoauszuüge nachweisen, dass wir tatsächlich unabhängig voneinander wirtschaften. Mir wurde daraufhin ein Betrag bewilligt, von dem man leben kann, glücklicherweise.


    Jetzt aber muss ich einen Antrag auf Verlängerung der Leistung ausfüllen. Wieder wird nach dem Einkommen aller in der "Bedarfsgemeinschaft" gefragt. Meine Freundin möchte nun aus verständlichen Gründen nicht wieder den Aufwand betreiben, alle Unterlagen zu kopieren und will auch prinzipiell nicht unnötig Einsicht in ihr privates Leben gewähren. Sie bezieht ja schließlich auch gar keine Leistungen und kann ja zu keiner Auskunft gezwungen werden.


    Kann ich nun getrost alle Fragen nach anderen Personen der Bedarfsgemeinschaft überspringen? Ich kann ja darauf verweisen, dass bereits nachgewiesen wurde, dass es sich nicht um eine Einstehensgemeinschaft handelt und das Einkommen meiner Freundin und deren Vermögen somit belanglos sind. Ich könnte ja vorsorglich auch meine (per Gesetz überhaupt nicht vorhandenen) Ansprüche gegen meine Freundin auf finanzielle Unterstützung vorsorglich an die ARGE abtreten.


    Was ist hier der beste Weg, ohne dass ich meiner Freundin hier wieder zumuten muss, dass in ihre Privatssphäre eingegriffen wird? Und natürlich, dass ohne viel Hick-Hack für mich und die Sachbearbeiter der ARGE der Antrag bewilligt werden kann?


    Danke.