Komplizierte Sache/harz4/Wohnung zu gross...etc

  • Letzten samstag hat mich mein Freund aus der gemeinsamen Wohnung geworfen,die Schlösser ausgetauscht und mir meine Möbel und Sachen vorenthalten.
    Wohnten seit einem Jahr zusammen,haben in einer bedarfsgameinschaft gelebt,so dass ich im Monat 369€ für Miete und um zu leben hatte.
    Er hat bis vor kurzem noch ALG1 bekommen.
    Jetzt arbeitet er wieder,da ich aber dort nciht mehr bin ist das auch nun nicht mehr relevant.


    Habe jetzt meine sachen und möbel aus der Wohnung geholt(mit Polizei,Anwalt und so...)...


    der Mietvertrag ist noch nicht gekündigt(dazu muss ich sagen,dass seine Eltern die Vermieter sind und gerade im Urlaub sind,sie haben von dort aus veranlasst einfach das Schloss auszutauschen).


    Da es auch noch andere Probleme gibt(wie Körperverletzung und Drogen(alles von seiner seite aus)) hab ich mich endlcih dazu gebracht ihn zu verlassen,und unsere Tochter alleine grosszuziehen(sie ist knapp 1 jahr alt).


    da ich nicht in sener Nähe bleiben will und auch nicht kann, habe ich mir eine Wohnung in der Nähe von Calw gesucht.die meisten waren entweder zu teuer,oder zu gross(es sollten für 2 personen nur 60qm² sein).
    Bekannt von mir wohnen in Simmozheim,kenn dort jemanden der eine Wohnung vermietet.


    Sie ist jedoch etwas teuer.400€ kalt,50qm² gross.


    Ich würde 320 € gezahlt bekommen, und noch so etwa 70€ NK.


    Mit wieviel Arbeitslosengeld 2 kann cih denn jetzt ungefähr rechnen??kennt sich jemand aus?


    Wäre wirklich wichtig...

  • Hallo,


    sodenn du kein anderen Einkommen oder größeres Vermögen hast, stehen dir 351,-€ Regelleistung für dich zu sowie 211,-€ für das Kind (abzüglich dem Kindergeld) zu. Solltest du Unterhalt / Unterhaltsvorschuß für das Kind erhalten, würde auch das von den Regelleistungen abgezogen werden.
    Zudem hast du Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft. Die Angemessenheitskriterien erfährst du vom Jobcenter deiner Stadt bzw. dem Wohnort, wo deine künftige Wohnung sein soll.


    Sodenn deine Wunschwohnung den Preis für die Angemessenheit übersteigt, würde es - zumindest hier in Berlin - große Schwierigkeiten mit dem Erhalt der Zustimmung zur Anmietung geben, auch wenn du die Differenz aus eigenerTasche dazulegen willst. Ich weiß, dass das andere Teilnehmer des Forums anders sehen (bzw. andere Erfahrungen gemacht haben) ... meine Erfahrung ist jedoch, dass es schwierig wird, dies durchzusetzen.


    Was mir jedoch noch einfällt ist die Tatsache, dass du aktuell wohnungslos bist. Demnach steht dir ein "Mehrbedarf" von 10% zu. Das heißt, deine Wohnung darf die Angemessenheit um 10% übersteigen. (Dazu gibt es, zumindest hier in Berlin, eine Regelung. Könnte mir vorstellen, dass das anderer Orts auch so ist..)

  • Eine Zusicherung ist keine Anspruchsvoraussetzung dafür, dass höhere Unterkunftskosten zu übernehmen sind BSG, Urt. v. 07.11.2006, B 7b AS 10/06 R


    Selbst wenn Wohnung nach (abstrakten) Maßstäben unangemessen wäre, muss im Rahmen konkreten Angemessenheitsprüfung feststellt werden, ob andere bedarfsgerechte und kostengünstigere Wohnung konkret verfügbar und zugängig war; in jedem Fall ist Teil der Unterkunftskosten zu zahlen, der im Rahmen der Angemessenheit liegt
    BSG vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R

  • okay,danke schonmal für die antworten.
    als ich letzte woche in calw war um wegen den unterhaltskosten zu fragen,würde mir dann gesgat dass ich so ungefähr 200€ pro monat aus eigener tasche dazuzahlen müsste,ich emine das ist ja ein haufen geld.
    und wenn ich dann nun nicht so viel alg2 bekomme,hab ich ja am ende nicht viel übrig.


    ich meine ich bin ja alleinerziehend,habe gedacht,dass ich dann eventuell ein bisschen mehr anspruch haben könnte...

  • Du hast recht, du erhältst noch einen Mehrbedarf für Alleinerziehende! (das sollten ca. 125,-€ sein)
    Ist mir vorhin entfallen... sorry...


    advokat : ALG II Rechner!? Ich vertrau dann lieber auf meine eigenen mathematischen Grundkentnisse inkl. dem guten alten Taschenrechner ;) .. hätte ich von dir im übrigen auch erwartet - so als Profi :D

  • okay,ich möchte mich auf jeden fall mal für die antworten bedanken.


    wie ist es denn wenn ich jetzt nächstes jahr wieder anfangen möchte zu studieren?
    ich meine ich hab ja ne kleine tochter,klar,da muss ich schauen wie ichs mache,aber was bekomm ich denn dann für geld??Bafög oder??wieviel steht mir denn dann zu,mehr als alg2?


    und wenn ich jetzt ein fernstudium mache?wird das auch bezahlt in dem sinne oder muss ich das aus eigener tasche bezahlen?