Hilfe Einkommensanrechnung

  • Hallo, ich bin neu hier und habe gleich ein Problem,wobei ihr mir hoffentlich helfen könnt.Ich habe eine Job auf 400€ Basis.Im Juni bekam ich einen Bescheid für Juli von der Arge wo mir 400 € angerechnet wurden abzüglich 160€ Freibetrag.Demnach wurden 240€ als berücksichtigtes Einkommen angerechnet.Mitte Juli hatte ich meinen Lohn auf meinem Konto es waren 229,44€.Gab den Lohnzettel auch sofort beim Amt ab und nun folgte meine Berechnung.Es wurden 229,44€ angerechnet abzüglich 125,89€ Freibetrag und das berücksichtigte Einkommen lag bei 103,55€.
    Nun meine Frage die können mir doch nicht am Anfang des Monats die 400€ anrechnen wo ich 160€Freibetrag habe und Mitte des Monats von meinem Lohn nochmal.Eigentlich hätten die doch von den 400€ abzüglich Freibetrag meinen Lohn abziehen müssen oder sehe ich das verkehrt.


    Bedanke mich schonmal für eure Antwort

  • Anfang des Monats stand:
    Erwerbseinkommen monatlich:400€
    abzüglich Freibetrag:160€
    zu berücksichtigendes Einkommen:240€
    demnach haben mir 240€ am Anfang des Monats gefehlt zum leben



    Mitte des Monats stand:
    Erwerbseinkommen monatlich:229,44€ (mein Verdienst)
    abzüglich Freibetrag:125,89€
    zu berücksichtigendes Einkommen:103,55€


    Die können doch am Anfang des Monats nicht so viel Geld einbehalten und Mitte des Monats nochmal.Oder?

  • Ich nochmal.Habe auf einem Bescheid von einer Freundin gesehen das sie 30€ Einkommesbereinigung auf ihrem Bescheid zu stehen hat.Sie hat Einkommen und ein Freibetrag hat sie auch drauf stehen.
    Nun zu meiner Frage:Ich habe auch einen 400€ Job und bei mir steht nur ein Freibetrag und nichts von einer Einkommensbereinigung.

  • in eine anlage steht die bereinigung,
    aber ganz ehrlich, auch viele juristen gucken da drauf wie das schwein ins uhrwerk
    aber da drinnen kann man die bereinigugn erkennen
    dir steht der Grundfreibetrag 100 Euro aus § 11 SGB II, bei deiner Freundin (viell. alter bescheid) ist der freibetrag 30 euro nach de ALG II VO.
    ich kann dir das leider im einzelnen hier nicht erklären
    dazu müsste man auch den beschei angucken

  • hier wird es wieder gerichtliche streite geben
    30 euro nach de ALG II- VO (die neue seit 2008)
    100 euro für Versicherungen nach § 11 SGB II
    im Ergebnis 130,00 EUro
    Hat da der Gesetzgeber nicht aufgepasst
    auf jeden fall mindestens 100 euro