Hilfe !?

  • Hallo ich hoffe ich bin hier richtig mit meinem Problem ...


    Also ich habe dieses Jahr mein Abi gemacht habe aber schon vor ca. 1jahr einen nebenjob angefangen auf 400 euro basis ...da ich jetzt aber fertig mit dem abi bin und keine ausbildungsstelle gefunden habe würde ich das sehr gerne weiter machen um mir wenigstens ein bisschen was leisten zu können...


    das problem dabei ist nur das mein vater hartz IV bezieht und ich seit diesem monat offiziell ja keine schuelerin mehr bin ...


    die frage ist also in weit kann das meinem vater angerechnet werden...????


    Ich besitze ein eigenes konto und bekomme bzw. habe noch nie sowas wie taschengeld von meinem eltern erhalten, noch bekomme ich etwas von meinem kindergeld zusehen ...was auch okay ist da ich mit fast 20 ja noch zu hause wohne ... und unser haus usw. ja alles geld kostet.


    Muss ich den nebenjob jetzt kündigen????
    oder gibt es eine möglichkeit das weiter zu machen ?
    denn ich würde echt ungern nur zuhause sitzen ... und mich "arbeitssuchend" melden ...


    kann mir bitte bitte irgendwer helfen ?!
    Und mir vielleicht den ganzen bürokratischen mist mal entwirren?!


    Wäre echt ganz, ganz lieb !


    Danke im vorraus


    Hanna

  • also wnen du zuhause wohnst und unter 25, dann bildetsdu bedarfsgemeinschaft mit vati udn dessen einkommen wird angerechnet
    es wäre sogar ratsam, wenn du weiter arbeitest
    oder bekommt dein vati alg ii, dann kann es sein, dass du aus der bedarfsgemeinschaft fällst
    bereinigtes einkommen plus kindergeld, kommt auf deienn bedarf, sprich vor allem dein mietanteil an

  • mmh... also ich(fast 20) lebe mit meiner mutter (vlt 800euro/monat) und meinem vater(das haus ist auf ihn überschrieben), meiner oma und meinem opa, und meinem bruder (31) in einen haus.


    meine eltern und ich haben zusammen ein stockwerk, mein bruder hat eine eigene wohnung und bei meinen großeltern das selbe.


    Mein Vater meinte aber das es bei ihm, jetzt wo ich nicht mehr zur schule gehe, angerechnet wird was ich verdiene und es sein kann das wir es iwann nachzahlen müssen, kann das wirklich sein???


    Das wäre echt unfair ...


    Achso DANKE ! DANKE ! DANKE !!!! für ihre hilfe !!!!

  • oh großfamilie


    also, wenn dein einkommen höher ist als dein bedarf
    (400 Euro minus freibträge (116 Euro) plus Kindergeld) fällst du aus der bedarfsgemeinschaft
    also gerade wenn du weiter Geld verdienst könnte das für diene eltern gut sein
    die frage ist aber noch, wie hoch die wohnkosten sind udn was du an krankenlasse bezahlst oder ob familienversihcert usw.

  • also wohnkosten hab ich ja so gesehen net ..zumindest muss ich nichts an meine eltern bezahlen ...
    und kranken versichert bin ich noch bei meiner mutter.


    aber wonach geht das "einkommen höher als mein bedarf" - hat der "bedarf" einen festen betrag ???
    Und warum z.B. 400 euro - 116 euro (freibetrag?!) + Kindergeld?
    Ich bekomme mein kindergeld ja net - kann man das als also lebenskosten und somit auch als wohnkosten ansehen die der staat da für mich an meine eltern bezahlt? *g*


    (man ist das verwirrend ...)



    DANKE nochmal


    hanna

  • ich weiß, das ist kompliziert


    also euer heim kostet etwas (Heizung, Instandhlatung usw.)
    diese Kosten werden durch drei geteilt oder 5, je nachdem wie separat die wohnungen sind (oder hast geschwister)
    dieser Teil ist ein stück bedarf, dazu kommt dein regelsatz (ortsabhängig)
    von diesem Btrag ist dein bereinigtes einkommen, also ca. 280 euro und falls du das kindergeld oder unterhalt ausgezahöt bekommst abgezogen, verdienst du mehr als dieser betrag, gehörst du nicth zur bedarfsgemeinschaft deiner eltern
    es wäre hier also sogar besser, du arbeitest udn deine eltern geben dir dein kindergeld, da es soinst bei deinen eltern angerechnet wird


    frag aber bitte weiter, ich antworte gern

  • Gut das du gern antwortest ;)


    habs immer noch net so ganz... :rolleyes:


    also mein regelsatz wäre in sachsen-anhalt also ca.?
    und was ist das bereinigte einkommen ? (habs nur in verbindung mit unterhaltszahlungen gefunden)
    ich mein woraus setzt sich das zusammen oder ist diesen einkommen ein festgeschriebener betrag?
    hätte erst gedacht dass es vielleicht der netto verdienst sein könnte ... hmmm?!
    so ungefair?
    und da ich mehr als 280 verdiene würde ich aus der Bedarfsgemeinschaft meiner eltern rausfallen?
    auch wenn ich noch zuhause(wir sind übrigens 6 personen großer 32 jahre alter bruder) lebe und kein kostgeld oder miete bezahle?
    und auch wenn ich noch bei meiner mutter familienversichert bin?


    lg hanna


    Danke ! :)

  • ach man gut dass aus lsa kommst, da kenn ich mich am besten aus:D
    ich würde vorschlage für die details deiner Familei usw. schreibt an mein Postfach
    dann klären wir alles mal genauer


    hab jetzt vergessen, ob du noch 18 bist, dann wären es 80 % von 351, also rund 280 euro regelsatz