Teurere Wohnung möglich ?

  • Hallo,


    frisch Hartz IV; soll (und will) umziehen.


    Kann ich eine Wohnung mieten, die etwa doppelt so teuer ist, wie kläglichen 308 EU (WARM !!) ,die die ARGE zahlt,
    wenn meine Mutter mir die Hälfte der Miete zuschießt ?


    Bekomme ich dann trotzdem noch diese 308 EU von der Arge ?


    Gibt es da Probleme ?


    Gruß und Danke für Tipps ...


    Togi

  • Ich halte das für sehr unwahrscheinlich.


    Erstens, die ARGE ist nicht verpflichtet, eine unangemessene Wohnung zu genehmigen. Sie kann es tolerieren, aber höchstens sechs Monate, d.h. während dieser Zeit musst du dir eine angemessene Wohnung suchen. Da du die Wohnung noch nicht gemietet hast, nehme ich an, dass du für die Anmietung kein okay bekommst.


    Zweitens, du schreibst, deine Mutter könne dir 300€ dazu geben...das würde die ARGE dann als Einkommen sehen und dir regulär von deiner Grundsicherung abziehen. Du müsstest natürlich auch erklären, warum du von staatlicher Seite eine Grundsicherung beantragst, wenn deine Mutter 300€ übrig hat, die sie dir geben kann. Der oberste Grundsatz lautet ja auch Hilfe zur Selbsthilfe, d.h. wenn deine Familie dich finanziell unterstützen kann, sollte sie dies nach ARGE-Ansicht auch tun. Ich bin 31 und musste der ARGE insgesamt dreimal eine Bestätigung meiner Eltern vorlegen, dass keine Unterstützung von Seiten meiner Eltern erfolgt...


    Mfg brabakbw

  • Erklärung für Grundsicherung trotz Unterstützung durch Mutter: es reicht dann noch nicht !
    Deshalb würde ich den Rest beantragen müssen.


    Die "Angemessenheits-Kriterien" führen in meiner Stadt zu Wohnklo mit Kochnische im Plattenbau.


    Als Einkommen ... aha ... verstehe.


    351 + 308 = 659 Wohstandsgrenze für Arbeiter.
    Wie sollen die anderen denn sonst reich werden ... !


    Verdinge ich mich zu Hungerlohn --> Plattenbau-Wohnklo.
    Lehne ich das ab --> Plattenbau-Wohnklo.


    Wer nur 659 hat, den kann man leichter für 700 oder 800 EU acht bis zehn Stunden täglich einstellen.
    Staatlicher Druck auf die Löhne.
    Bereitstellung einer konstanten Zahl billiger Arbeitskräfte für das Kapital.
    Der Staat ist das Beschaffungsinstrument der Herrschenden Klasse ...
    Vollbeschäftigung wäre also ganz schlecht.


    Wieviel dürfte denn die Miete zu hoch sein, um gerade noch "genehmigt" werden zu können ?
    Gibt es da eine Zahl .. ?


    Togi

  • Die "Angemessenheit" einer Wohnung ist eigentlich schon recht subjektiv - wie gesagt, sechs Monate Toleranz wird einem zugestanden, wenn die Wohnung nicht angemessen ist.


    Ich nehme an, dass die Angemessenheit auch von Stadt zu Stadt anders definiert ist, sie muss sich ja am Mietspiegel orientieren - im Übrigen orientiert sie sich auch an der Kaltmiete. Meine Miete wird auch nicht voll übernommen: Kalt 220€ (wird ganz übernommen), hinzu 60€ Heizkosten (davon wird nicht alles übernommen), 12€ (Kabel, muss ich leider zahlen). Die anderen NK werden gar nicht übernommen sowie zusätzlich Wasser/Strom...liege da dann bei knapp 360€ warm, die Arge übernimmt aber nur 286€.


    Leider gibt es einen großen Unterschied zwischen dem, was die Arge als angemessen ansieht, und dem, was der "Durchschnittsbürger" darunter versteht. Im Zweifelsfall solltest du dich beraten lassen (wenn Du bei der Arge bist, solltest du es allerdings vermeiden, dabei zu erwähnen, dass du evtl. Geld von deiner Mutter erhalten könntest!)

  • Danke, brabakbw ...
    Übrigens, die Dame v.d ARGE sagte mir, ich würde (wielange weiß ich nicht) diesen Übergangszuschuss bekommen, wahrsch. so ca. 160 EU.
    Genau DEN würde ich gern für eine bessere Wohnung einsetzen !
    --> DARF ich das ?
    (2RWhg. evtl. so ca. 400 - 450 alles in allem warm) ...

  • nein!!!
    Nach der vom Bundessozialgericht bestätigten Produkttheorie muss die Arge die angemssenen Kosten weiterzahlen udn du kannst größere Wohnung mieten und Rest dazu geben. Wenn Mutti Wohungsteil finaziert ist das kein Einkommen.