Umzug

  • Hallo,
    folgender sachverhalt, ich bin alleinerz. Mama und wollte mit meinen Kids vor einem halben jahr umziehen. Da die wohnung zu klein geworden war (weiteres kind) und ich dem amt versicherte keine Umzugskosten zu beantragen wurde mein umzug als notwendig anerkannt.
    Ich bin damals aus privaten gründen dann doch nicht umgezogen, möchte dies aber jetzt tun ( allerdings in eine andere Stadt als ursprünglich gedacht). Kann ich diese Notwendigkeitsbescheinigung immernoch nehmen oder brauch ich nun (weil ich in eine andere stadt ziehen möchte) eine neue "Genehmigung" ?


    Bei der Wohnung die ich nun in aussicht habe liegt die miete über dem was das amt bezahlt. reicht es der ARGE wenn ich den differenzbetrag selbst bezahle oder gibts da trotzdem probleme ?


    und zuletzt : in der neuen wohnung ist keine küche, kann ich diese bei der ARGE beantragen ?


    Sry, dass es nun doch so viele fragen geworden sind. hoffe ihr könnt mir helfen :)


    lg

  • Hallo,


    du selbst listest ja schön auf, wie sich die Bedingungen des alten vom neuen Umzug unterscheiden und du möchtest sogar mehr Leistung von der ARGE haben. Entsprechend musst du einen neuen Antrag stellen, andernfalls kannst du erhebliche finanzielle Nachteile haben.


    Grüße,
    Joachim

  • Das BSG sagt, dass die angemessenen Wohnkosten zu übernehmen sind. Ist die Wohnung teurer, hat das Amt die angemessenen Kosten zu tragen, den Rest must du aus eigener Tasche bezahlen
    ansonsten neuen Umzugsantarg sellen, da der alte sich auf einen anderen Sachverhalt bezieht
    Erstausstattung gibt es u. a., wenn aufgrund von Auszug aus gemeinsamer Wohnung Haushaltsgegenstände fehlen