Wird Rente vom Vater angerechnet? + Fragen

  • Hallo ihr Lieben.


    Ich bin 26 Jahre alt und habe vor 2 Monaten mein Abitur über den 2. Bildungweg abgeschlossen. Bevor es im Oktober mit dem Studium losgeht bekomme ich Hartz 4.
    Den Antrag habe ich vor 5 Wochen abgeschickt. Die Fehlenden Formulare vor ca. 2 Wochen.
    Nun zu meinen Fragen :-)


    1.) Wie lange dauerd in der Regel die Bearbeitung meines Antrages? ( schon 2 Monate ohne Geld )


    2.) Mein Vater erhält eine Rente von 900€ montalich, und ich wohne mit Ihm zusammen in einer Wohnung.
    Mit welcher Auszahlungshöhe kann ich rechnen oder werden etwa auch Renten mit angerechnet? ( Mutter ist verstorben ) -> keine Witwenrente da sie nichts verdient hatte


    3. Ich bin Privat Versichert ( 170€ monatlich ) stimmt es das 150€ die mir zur Krankenversicherung zustehen mir dann überwiesen werden?


    4. ) ich bin ja seit 27.06.08 Arbeitslos. Bekomme ich das Geld nachgezahlt..also wenn der bescheid noch 1 Monat dauern sollte?
    Danke für die Antworten


    lg
    NUMBI

  • 1. In Berlin liegt die Bearbeitungszeit eines Erstantrages zwischen 4-8 Wochen (je nach Bezirk) ab dem Zeitpunkt, wo die Unterlagen komplett vorgelegt sind.


    2. Um hier eine Auskunft geben zu können, fehlt die Miethöhe. Die Rente wird angerechnet, da dein Vater und du eine Bedarfsgemeinschaft bilden.


    3. .. weiß ich nicht ... wird sich hoffentlich ein kluger Kopf finden, der hier spontan eine Antwort aus dem Hut zaubern kann :)


    4. Du bekommst ab dem Tag Leistungen (und auch nachgezahlt), an dem das Datum der Antragsstellung war - sprich, du in der Behörde deine Hilfebedürftigkeit bekannt gegeben hast. Für die Zeit davor, bekommst du nichts - auch wenn die Situation die gleiche war.


    Ansonsten:
    Antragsunterlagen besser direkt abgeben, mit Eingangsbestätigung...
    ... vom Postweg rate ich ab, da man im Zweifelsfall keine "Beweise" in der Hand hat...
    (Und leider passiert es nicht selten, dass im Sumpf des Jobcenters etwas verschwindet....)

  • Danke erstmal für die Antworten.
    Ja war persönlich da und einen Bestätigungszetell bekommen :-)


    Einnahmen meine = 0 €
    Einnahmen Vater = 900€



    Miete 450€ inkl. Nebenkosten



    kann ich mit 351€ + 170€ Miete rechnen?
    oder sind die minimalen 900€ zu viel von meinen vater

  • Wie gesagt, wie es sich mit den privaten KV-Beiträgen verhält, weiß ich spontan leider nicht. Mir ist so, als zahlt das JC etwas dazu, wieviel und ob es wirklich so ist weiß ich aber nicht genau. Da solltest du eine andere 'schlaue' Auskunft hier abwarten bzw. selbst mal googlen oder zu einer Sozialberatungsstelle gehen.


    Was die Lebenssituation von dir und deinem Vater angeht würde ich meinen, dass dein Vater erstmal 'rausgerechnet' wird. Als Rentner hat er ja eh nix mehr mit dem Jobcenter zu schaffen. Ich würde vermuten, dass die halbe Miete für ihm (225,-€) plus der Regelsatz i.H. v. 351,-€ sein Bedarf sind. Das heißt, 576,-€. Eventuell kommt noch ein Freibetrag bzw. ein etwas höherer Grundwert als der Regelsatzwert hinzu... Das vermute ich - hab jetzt aber keine Zahl...


    Erstmal vom schlechtesten Fall ausgegangen, hätte er ein Einkommensüberschuß von (900-576 =) 324,-€.
    Dieser würde dir dann als Einkommen gegen gerechnet werden.
    Das bedeutet, dass dir von deinem Bedarf 351 + (halbe Miete) 225,- = zus. 576,- diese Summe abgezogen würde. Demnach bleiben 252,-€. Wie es sich mit der privaten KV verhält, weiß ich nicht..


    Ob die Rechnung tatsächlich so sein wird, kann ich nicht mit Gewissheit sagen, aber es wäre meine Vermutung. Vielleicht wartest du besser ab, was andere "schlaue Köpfe" noch so meinen..
    .. die Einschätzungen gehen ja manchmal ganz schön auseinander.
    Meine Grundannahme wäre erstmal die, wie ich's geschildert hab.
    Warten wir mal ab, was die "Profis" dazu sagen....


    Einen schönen Abend :)

  • ah sauber..Danke..
    also kann ich aber auf jeden Fall damit rechnen das ich überhaupt etwas bekomme?
    Ich hoffe natürlich auf mehr ( auch wenn es nur 3 Monate sind ) bis es ins Studium geht.
    Mit der Privaten werde ich ja dann sehen. Falls die nichts dazugeben muss ich da mal persönlich vobeitreten und Klartext reden :-p

  • also mit Profi und schlauem Kopf hat arimee garantiert versucht mich in die Runde zu holen ;)


    also vati rentner und daher nicht im bereich des sgb II,, trotzdem sagt BSG hat sich hier der Gesetzgeber vertan (weil nicht explizit geregelt) udn man bildet mit den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eine Bedarfsgemeinschaft. Also ist Rente wird als EInkkommen wird angerechnet. Aber ggf. hat er ja Abzüge (Versicheurngen). Problematisch Auto.


    Eventuell besteht Möglichkeit der Familienversicherung. Jobcenter kann verlangen, das man günstigste Versicherungsform wählt. Wegen Kündigugnsfrist sind 170 Euro Krankenbeiträge bis Beedigung der Versicherung zu zahlen.
    EInkommen insgesamt zu hoch (Kindergeld nicht vergessen), dann Wohngeld beantragen.


    Übrigens sollte die Behörde (ja, ja sollte, ich weiß arimee) die Behörde den ALG II ANtrag nach dem Meistbegünstigungsprinzip als Antrag auf Zahlung eines Vorschusses auslegen. Dann darf die Bearbeitung nicht länger als 4 Wochen dauern. Ansonsten kann eine Behörde über ANträge innerhalb von 6 Monaten entscheiden.

  • Hallo und Danke für die detailierte Antwort.
    Aber wenn ich ehrlich bin kann ich die Antwort darauf nicht wirklich entschlüsseln?
    Heißt das also ich bekomme gar kein Geld oder heißt das ich bekomme auf jeden Fall etwas?
    Ja mein Vater hat Abzüge.
    Von seinen 900€ gehen 190€ Private Krankenversicherung ab.
    Er hat also quasi 710€ dann die Hälfte der Miete + Nebenkosten + Telefon usw. usw.
    Also am Ende bleibt kein Pfennig mehr übrig. Ganz im Gegenteil..das geht ins Minus.


    Meine Versicherung ( Private ) hat ein Extra Schreiben beigelegt das der Veertrag den ich jetzt habe der billigste ist und optimal für den Preis. Bekomme ich falls ich dort für die 3 Monate bleiben darf ( bis Studium losgeht ) die 170€ auf mein Konto überwiesen? + eventl. 351€ + halbe Miete etc. ?


    Kindergeld bekomme ich seit 1 Jahr nicht mehr.
    Und mit den 4 Wochen bearbeiten...heißt das, 4 Wochen nach dem letzten einreichen der Unterlagen? oder 4 Wochen nach Abgabe des Antrages?
    PS: Das Auto hat einen Wert von 1500€ ..ist also nicht wirklich eine Wertanlage.
    Liebe Grüße und vielen Dank nochmal.

  • so Jungs und Mädels :-)
    War ebend bei meiner alten gesetzlichen. Die haben mir etwas ausgestellt wo ich nicht mehr verpflichtet bin bei Ihnen einzutreten da ich schon über 5 Jahre Privat Versichert bin. Das heißt ich müsste einen Zuschuss von 125€ + 25 Pflege bekommen. Das ist vollkommen ok un dreicht mir aus.
    Die aktuelle Betriebskostenabrechnung und Gasabrechnung hab eich nun och :-)

  • eine letzte Frage.


    Ich bin seit dem 27.06.08 Arbeitslos.
    Habe natürlich auch dann den Antrag abgegeben.
    Bald ist der 1.8. Bekomme ich dann quasi 1 Monat nachgezahlt + diesen Monat . oder bekomme ich dann nur für den Juli das Geld?

  • Ich mal wieder :D


    Hab eHeute zum 2. mal bei der Zentrale vom Jobcenter angerufen und man sagte mir Heute das nun bei den auf dem PC folgendes steht.


    -vor 3 Tagen stand: berechnet
    -Heute stand: festgestellt


    DIe junge Frau am Telefon hat Heute nochmal eine Mail geschrieben so das ein Bescheid endlich rausgeht.


    Weiß jemand von euch was dieses festgestellt und berechnet bedeutet?
    heißt es das ich Geld auf jeden Fall bekomme ?
    Und wie lange dauerd in der Regel der Erhalt des Bescheides nach dem nun es anscheind berechnet wurde? +festgestellt.



    Danke für die Antwort!

  • berechnet heißt, man hat jetzt ausgerechnet, ob udn wenn ja, was dir zusteht
    festgestellt heißt, es ist ein feststellungsbescheid ergangen
    Ich denke mal, dass dann keine ABlehnungsbescheid kommen wird.
    aber wer weiß, vielleicht heißt festgestellt auch Ablehnung festgestellt