Umzug wegen Schwangerschaft

  • Hallo,
    ich bin 20 Jahre jung,der Vater des Kindes ist im selben alter.
    Ich bekomme Hartz4 und er geht auf 401€ basis arbeiten-Wohnen jedoch noch getrennt.


    Da ich jetzt im 6Monatmit dem ersten Kind schwanger bin,möchte ich mit dem Kindesvater in eine größere wohnung ziehen.
    Meine Jetztige Wohnung ist 49,80m² groß.Für eine Person.


    Da wir ja nun bald zu dritt sein werden,würde ich gerne mal wissen was nus für drei Personen an m² zu steht.
    Und wie Teuer Darf die Miete sein?
    Muß ich unbedingt drei Wohnungsangebote vor legen?


    Habe eine Wohnung besichtigt,die mir sofort gefallen hat,die Wohnung hat
    68,80m² und würde warm 540€ kosten-kalt 400€.


    Ob sich das Arbeitsamt darauf einlässt???
    Bitte helft mir schnell,ich muss diese Woche noch ne zusage bzw ne absage machen (absagen wollte ich nicht unbedingt)


    Wegen den wohnungsangeboten,muss ich da wirklich drei angebote vorlegen,was ist wenn ich nur die Wunschwohnug vorlege?


    Bitte,bitte hilft mir
    Liebe Grüße
    Ronja


    Kann ich schon mit dem Papa im Oktober in die neue Wohnung ziehen oder muss mann wirklich warten bis unsere Kleine das licht erblickt hat,den nach der geburt noch umziehen empfinde ich ganz schön stressig für mich so wie auch für die kleine,es ist schon jetzt alles etwas stressig.

  • hallo....


    du kannst dir beim arbeitsamt bzw. bei der arge eine liste anfordern. darauf steht dann wieviele m2 ihr haben dürft und was die whg. für euch max. kosten dürfte. diese liste schicken sie dir auf wunsch nach hause. ich weiss aber, das ihr zu dritt in jedemfall bis zu 75m2 haben dürft, nur der preis ist von stadt zu stadt unterschiedlich.das ist der einfachere weg.... falls du das aber nicht magst und keine ahnung von den mietkosten hast, müsstest du trotzdem nicht unbedingt 3 vorschläge zur arge bringen, das habe ich auch nicht gemacht, aber dennoch ist es für dich weniger lauferei wenn du mehrere vorschläge hast, im falle das sie doch zu teuer ist. (packst sie halt erst raus,wenns eine nicht klappt);)....naja.... auf jedenfall bevor du den mietvertrag unterschreibst, bzw. eine zusage bei dem vermieter machst, solltest du so oder so zu aller erst das okay von der arge einholen. ich weiss aber das du nicht erst warten musst, bis euer baby geboren ist, bis ihr in die grössere whg. ziehen dürft. ich glaube ab dem 5. schwangerschafts monat ist ein umzug schon machbar..

  • vorsicht mit solchen äußerungen:


    die wohnung ist erst dann zu beziehen, wenn die arge das ok gibt. in sehr vielen fällen, wird ein baby bei der kalkulation der m² nicht mit einbezogen und euch stehen realistisch von diesem standpunkt aus nur 60 m² für zwei personen zu. das baby wird nicht mitgezählt, bis es ca. 2-3 jahre alt ist. in den meisten fällen vor der geburt sowieso nicht.
    das es eigentlich im sinne gegen alle gesetze ist und auch ein baby schon eine person ist, sei dahin gestellt.


    hast du denn schon erstausstattung usw. beantragt?

  • nein, auch das baby zählt als person, die frage, die bei gerichten streitig ist, ist, ob das baby eine eigenes zimmer haben muss
    also mit 75 seit ihr gut im soll, die kosten, immer eine frage der üblichen miete in deiner stadt für eien eben bescheidene wohnung