Hab da mal eine frage...
dürfen meine spesen (steuerfrei) bei dem Unterhalt der kinder mit angerechnet werdenn ???
danke im voraus für die antworten...
gruß holzwurm
Hab da mal eine frage...
dürfen meine spesen (steuerfrei) bei dem Unterhalt der kinder mit angerechnet werdenn ???
danke im voraus für die antworten...
gruß holzwurm
Hallo
normalerweise können die da nicht dran. Sie ändern sich ja jeden monat und wenn urlaub oder krank gibts ja normalerweise auch keine spesen. Gehören also nicht in die berechnung vom unterhalt rein.
Spesen werden vom Arbeitgeber zum Ausgleich von Mehraufwand gezahlt. Wenn dies eins zu eins geschieht, sind Spesen unterhaltsrechtlich ohne Bedeutung.
werden Spesen aber pauschal gezahlt, entsteht unterhaltsrechtlich zu berücksicntigendes Einkommen.
idR 1/3 der Spesen werden pauschal dem Einkommen gerechnet.
Zur Beweislast siehe BGH, FamRZ 1990, 266, 267