spesen

  • Spesen werden vom Arbeitgeber zum Ausgleich von Mehraufwand gezahlt. Wenn dies eins zu eins geschieht, sind Spesen unterhaltsrechtlich ohne Bedeutung.


    werden Spesen aber pauschal gezahlt, entsteht unterhaltsrechtlich zu berücksicntigendes Einkommen.
    idR 1/3 der Spesen werden pauschal dem Einkommen gerechnet.
    Zur Beweislast siehe BGH, FamRZ 1990, 266, 267