Ausbildung abgebrochen, Umzug möcglich?

  • Hallo,


    ich hätte einige Fragen an euch und ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Erstmal zur Vorgeschichte.


    Aufgrund meiner Behinderung wurde mir von der Agentur für Arbeit geraten, meine Ausbildung in einem Berufsförderungswerk zu machen. Ich ging dem nach, obwohl ich auch die Möglichkeit gehabt hätte, auf dem freien Arbeitsmarkt zu arbeiten. Ich habe dem Arbeitsamt aber als Voraussetzung gemacht, dass ich auf Grund der Entfernung des Berufsförderungswerkes jeden Tag nach Hause fahren möchte und auf keinen Fall im Internat verbleiben will. Ich bekam das o.k. vom Arbeitsamt und vom BFW, dass das Pendeln auch von meinem Wohnort kein Problem wäre.
    Ich begann also meine Ausbildung am 30.06.08 und reiste im BFW an, dort sagte man mir auf einmal, dass ich doch im Internat verbleiben müsse, weil es auf Grund der Arbeitszeiten (Betrieb 07:00 Uhr, Schule 07:45 Uhr) und der schlechten Infrastruktur nicht möglich sei, für mich, jeden Tag zu fahren. Dem Arbeitsamt und dem BFW war dies im Vorfeld bekannt, da Sie ja bereits Erfahrungen mit früheren Mitarbeitern gemacht hatten, die dieselbe Ausbildung gemacht haben wie ich.
    Ich war natürlich tierisch sauer, aber habe versucht erstmal dort im Internat unterzukommen, obwohl es mir überhaupt nicht zugesagt hat. (Dazu muss ich sagen, dass ich mein Sekundarabschluss I (Mittlere Reife), ebenfalls in einem Internat gemacht habe, deswegen die Abneigung.)


    So habe ich nach 2 Wochen das Arbeitsverhältnis beendet, aber nicht nur auf Grund der Internatsunterbringung, sonder auch, weil ich dort mit der gesamt Situation nicht zufrieden war.


    So, das war die Vorgeschichte. Nun würde ich gerne wissen, was mir zusteht. Im Moment bekomme/beziehe ich nichts, weder ALG II noch Kindergeld.


    Was steht mir zu?


    Ich habe mich jetzt schon auf die Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz gemacht (freiem Arbeitsmarkt), bekomme auch die Möglichkeit diesen zu beginnen, allerdings ist das in der nähe von Koblenz und da ich in Düsseldorf wohne, wäre ein Umzug nötig.


    Ist es Möglich wegen einer neuen Ausbildung umzuziehen...?
    Habe ich Anspruch auf evtl. Wohnhilfe? Wie groß darf die Wohnung sein? Wie teuer darf sie maximal sein? Habe ich auf Grund meines Schwerbehindertenausweises irgendwelche weiteren Möglichkeiten zur Unterstützung? Steht mir ALG II o. ä. zu? Bekomme ich Kindergeld/BAföG?


    Fragen über Fragen... ich hoffe, ihr könnt mir ein wenig weiter helfen.


    Vielen Dank schon mal im Voraus.

  • Hmm, auch nach 10 Tagen noch keine Antwort, scheinbar weiß niemand Rat.


    Na ja, es ist jetzt etwas anders gekommen als es oben steht.


    Ich wohne noch Zuhause bei meiner Mutter, aber habe eine Zusage für eine FSJ Stelle in Neuwied bekommen, die ich zum 01. August beginne. Auf Grund der Entfernung zu mir nach Hause, muss ich Umzihen, um das FSJ Jahr absolvieren zu k önnen. Die ARGE weigert sich aber die Wohnung zu bezahlen. Ich werde immer wieder mit den Worten "Wir sind nicht dafür zuständig" abgewimmelt".


    Ich verstehe die Sache nicht. Entweder die ARGE zahlt mir ALG II oder ide ARGE zahlt mir die Wohnung den für das FSJ bekomme ich ja auch einen kleinen Verdienst, der aber nicht ausreicht, um die Wohnung und ein Leben zu ermöglichen.


    Nach dem FSJ Jahr habe ich super Chancen in der Einrichtung übernommen zu werden, um eine Ausbildung zu beginnen, warum schiebt die ARGE da einen Riegel vor warum stellen die sich so uer?


    Habt Ihr Tipp und Trick für mich.
    Habe ich da überhapt Anspruch drauf?


    Bitte um Hilfe, den ich habe die Stelle zum 01. August, aber ich habe keine Unterkunft ...