Hallo!
Die ARGE fordert von mir eine Rueckzahlung von 200 EUR, da ich im Juni 2007 eine Ueberweisung von 3 Monaten Tutorenjob der Hochschule auf einmal bekam, statt wie vereinbart monatlich (damit die Obergrenze fuer geringfuegiges Einkommen nicht ueberschritten wird). Das Arbeitsamt geht in diesem Monat von einer unrechtmaessig erhaltenen Leistung ALG 2 aus, obwohl ich laut Arbeitsvertrag in diesem Monat nur 117 EUR dazuverdient habe, was ja unterhalb der Grenze liegt.
Ich habe verschiedene Stellungnahmen dazu an das AB geschickt, auf die aber nicht eingegangen wurde. Jetzt ist die Widerspruchsfrist gegen den Erstattungsbescheid abgelaufen, da ich leider immer nur Stellungnahmen, jedoch keinen Widerspruch geschickt habe.
Was kann ich tun? Muss ich einen Antrag auf Neubescheidung laut § 44 SGB X stellen? Was soll ich als Gruende auffuehren? Ich lebe im Ausland, die Kommunikationswege nach Deutschland sind laenger, Rechtsbeistand nicht moeglich.
Viele Gruesse,
Yasamin