Halloo ...
Kann mir bitte jmd hier weiter helfen ... ich weis nicht weiter ...
ich hab dieses jahr meinen realschulabschluss in Frankfurt am main gemacht ... aber wohne eigentlich in aachen ... i
da ich probleme zuhause hatte bin ich für 4 monate zu meinem oknel gezogen daher hab ich auch meinen realschulabschluss in frankfurt gemahct und mich wür eine schulische auusbildung in Frankfurt entschieden und wurde angenommen ...
nur das problem ist jez da ich nicht bei meinem onkel bleiben kann ...und weis nicht wie ich das machen soll ob ich ne eigene wohnung habn darf oda nicht ob ich finazielle unterstützung bekommen kann oda nicht ....bin aber 16 und meine mutter ist damit einverstanden nur ich weis nicht wie das rechtlich gesehen ablaufen soll .... hab mich hier um eine stelle bemüht aber habe keien gefunden ...
bitte hilft mir ....:(
-
-
Hallo,
da du noch minderjährig bist, wirst du nur mit Hilfe des Jugendamtes eine staatlich finanzierte Wohnung beziehen können bzw. eine betreute Wohnform.
Wende dich an den SKF, eine andere Beratungsstelle oder direkt an das zuständige Jugendamt. -
hey, du darfst bafög beantragen. im antrag kannst du als grund, weil du nicht mehr bei deinen eltern lebst, angeben das dein ausbildungsort in frankfurt liegt und dein elternhaus in aachen. allerdings musst du schon im antrag deine wohnungsadresse und deine warmmiete angeben, heißt, dass du schon befor du den antrag stellst, eine wohnung in frankfurt finden musst. wie teuer die ist ist egal. natürlich darf die jetzt keine 1000 eu kosten oder zu groß für dich sein, um die 400 eu oder billiger ist schon gut. oder du kannst noch in studentenwohnheimen nachfragen. und du musst bedenken wieviel deine echten eltern verdienen. also auch wenn deine mum verheiratet ist mit deinem stievvater, dein stievvater dich aber nicht adoptiert hat (frag deine mum) und du auch keinen kontakt zu deinem echten Vater hast (wenn kein kontakt, dann noch kurze begründung zu dem antrag dazu legen), dann gilt nur das einkommen von deiner mum, wenn dein stievvater dich adoptierte, dann gilt sein einkommen auch, oder wenn du kontakt zum echten vater hast, gilt sein einkommen. aber rechne es vorher auf der bafög internet seite mit den bafög rechner aus, wieviel dir zustehen würde.
-
mir erscheint eigentlich nur das bafög sinnvoll, weils extra für auszubildende ist, die alleine wohnen müssen. also auch minderjährige. wohngeld ist nicht sinnvoll, weil du einen wohnberechtigungsschein brauchst, bevor du wohngeld beantragst. den kriegst du beim rathaus, aber der schein ist nur für leute die wenig verdienen, bzw. die sozialwohnungen brauchen. und du musst wieder angeben wieviel deine eltern verdienen. also bleib lieber bei bafög.
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
[BAB] - Einbezug der Eltern in die Berechnung 11
- Ra3L
-
- Antworten
- 11
- Zugriffe
- 15k
11
-
-
-
-
[BAB] - Erklärung des Vaters - Problem 17
- Shadowlike
-
- Antworten
- 17
- Zugriffe
- 37k
17
-
-
-
-
1 Monat ohne GELD??? 1
- Flusta
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 5,2k
1
-
-
-
-
23 Jahre Ausbildung fertig;jetzt FOS doch wer zahlt
- Fünfer
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,8k
0
-
-
-
-
25 geworden - Kindergeld gestrichen - Wohne alleine und bin in Ausbildung 7
- SW87
-
- Antworten
- 7
- Zugriffe
- 24k
7
-