Der Gang zum Sozialgericht

  • Hallo zusammen.


    Nun, mein elementares Problem ist, dass mein Widerspruch für »Kosten, Unterkunft und Heizung« von Amts wegen abgelehnt wurde.


    Mich würde an dieser Stelle interessieren, ob ich es richtig verstanden habe, dass mir zum einen, zur Erlangung meines Rechtes, auf das mir zustehende Wohngeld, nur der Weg über das Sozialgericht bleibt, und ob dieser Weg ausschließlich über einen juristischen Bestand gangbar ist, oder ob ich ggf., den Streitgegenstand (Widerspruch genen den Widerspruchsbescheid) in Eigenregie in Angriff nehmen kann.


    Besten Dank für Eure Hilfe


    Nautonier

  • Hallo,


    der Weg über das Sozialgericht bringt dir nur dann etwas, wenn die KdU vermutlich unberechtig abgelehnt worden sind.
    D.h., auf den Grund der Ablehnung sollte im Vorfeld jmd. schauen, der sich damit auskennt.


    Aus welchem Grund lehnt die Arge denn die Übernahme der KdU ab?
    Lebst du schon in der Wohnung oder möchtest du erst einziehen?
    Wovon lebst du denn bis dato?


    Ansonsten, zu deiner Frage:
    Du kannst auch ohne anwaltlichen Beistand zum Sozialgericht gehen.
    Gehe zur Rechtsantragsstelle und gib dort deine Antrag auf Klage bzw. Einstweillige Anordnung ab.
    Entweder du schreibst das alles vorher auf oder es wird dort kurz von jmd. niedergeschrieben.


    Ich würde dir jedoch raten, erstmal allein Widerspruch bei der Behörde einzulegen, um Fristen zu wahren.
    Suche dir dann eine Beratungsstelle in deiner Stadt, die mal einen Blick auf den Ablehner wirft und dir in Anlehnung von ein paar mehr Inos zu deiner Lebenssituation zumindest eine Tendenz sagen wird können, ob es Sinn macht, zu klagen oder nicht.
    (Wenn du dir beispielsweise eine Wohnung gesucht hast, die bei Weitem über den Angemessenheitskriterien liegt, macht auch der Weg übers Sozialgericht keinen Sinn.)


    Alles Gute!

  • von amts wegen abgelehnt???
    ok, wenn es ein widerspruchsbescheid ist, ist der nächste Gang das Sozialgericht.
    da reicht ein Weg zur rechtsantragstselle und der Satz, ich möchte gegen den Bescheid klagen
    Anwalt ist immer gut (aber nicht jeder Anwalt hat Ahnung vom Sozialrech), wenn Klage aussichtsreich
    sozialgericht kostet nichts, aber Anwalt immer
    eventuell gibts PKH
    die Frage ist also, ist der Bescheid rechtswidrig

  • @advocat:


    Dass ein Anwalt immer etwas kostet - zumindest für den SGB II berechtigten Hilfesuchenden - ist so m.E. nicht ganz richtig.
    Es gibt immerhin noch die Möglichkeit übers Amtsgericht einen kostenlosen (bzw. für 10,-€) Beratungshilfeschein zu besorgen, womit der Anwalt ja dann berechtigt ist, seine Leistungen (Beratung) abzurechnen. Sollte mehr als nur Beratung notwendig und der Sachverhalt aussichtsreich sein, wird der Anwalt von sich aus PKH beantragen...

  • für den gang vor das sozialgericht gibt es keine beratungshilfe, sondern allenfalls pkh.
    ich meinte, dass das gerichtsverfahren vor einem sozialgericht kostenlos ist, aber wenn man sich einen anwalt nimmt, dann muss dieser bezahlt werden.

  • für den gang vor das sozialgericht gibt es keine beratungshilfe, sondern allenfalls pkh.
    ich meinte, dass das gerichtsverfahren vor einem sozialgericht kostenlos ist, aber wenn man sich einen anwalt nimmt, dann muss dieser bezahlt werden.


    ne dann holt man sich im vorfeld beratungsschein vom ag für zehn euro gibt der anwalt ab da kostenlos hilfe

  • advokat hat schon Recht, wenns zur Gerichtsverhandlung kommt braucht man Prozesskostenhilfe! Und ein Anwalt leistet Beratung für den Beratungsschein und schreibt Briefe - erscheint aber nicht bei einer Gerichtsverhandlung!
    Also: erst Beratungschein beim AG holen, dann zum Anwalt.
    Kommt es zu keiner Einigung und zum Gerichtstermin dann: Antrag auf Prozesskostenbeihilfe beim AG.

  • den Beratungshilfeschein gibt es für eine außergerichtliche Tätigkeit (§ 1 BerHG). wenn hier aber eine Widerspruchsbescheid vorliegt, dann ist die nächste Instanz das Sozialgericht. dafür gibt es keine Beratungshilfe mehr. Dort kann man allenfalls Pkh beantragen, falls man einen Anwalt engagieren möchte
    Ist aber, und das war auch eine Frage, nicht notwendig. Das Gericht hat von Amts wegen zu ermitteln. Deshlab reicht auhc ein gang zur Rechtsantragstelle des Gerichts.