Hallo,
meine Wohung wurde mir ,voererst mündlich schriftlich kommt die Woche, ohne Eigenverschulden gekündigt. Mal n bisschen genaueres dazu : Hab mich vor nem halben Jahr von meinem Mann getrennt und mir mit meinem Sohn (4) ne neue Wohnung gesucht, in der wir jetzt seit dem 01.05 wohnen. Der Landkreis hat mir denn auch nen Becheid geschickt, bei dem Sie dann aber, intelligent wie die Sachbearbeiter nunmal sind, vergessen haben meinen Ex mit rauszunehmen. D.h. es wurde erst mal viel zu wenig Miete gezahlt und des auch nur 1 Monat. Ich war halt da und hab bescheid gesagt und mir wurde gesagt das wird sofort geändert und ich bekomm noch in der Woche nen neuen Bescheid. Ja 2 Wochen später war ich dann nochmal da , da wurde denn gesagt Sie warten noch auf Unterlagen vom Amt. Seitdem war ich so zwei, manchmal auch drei mal die Woche da und immer wurde gesagt Sie bekommen den Bescheid so schnell wie möglich usw. Nun ist meiner Vermieterin der Geduldsfaden gerissen (geht ja nun auch schon 3 Monate so) und ich hab die Kündigung bekommen. Meine Frage nun muss der LK mir jetzt den Umzug bezahlen und wieder die Mietkaution übernehmen? Und kann die neue Wohnung auch teurer sein als die jetzige (weil sonst heisst es ja immer wir übernehmen nur die Kaltmiete der alten Wohnung).
So vielen Dank schonmal im Voraus für eure Hilfe.
Gruss Steffi
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Hallo Steffi,
die Kündigung deiner Wohnung ist das Recht der Vermieterin, sie muss sich erstmal an die vorschriften halten.
nun weiss ich nicht inwiefern du mit ihr geredet hast, was du an unterlagen vorlegen kannst. natürlich ist es blöd wenn man nicht weiss wieviel die einen berechnen auf AzG.
Am besten mit deiner "Vermieterin" gemeinsam dort hingehen, da es ja von deiner Seite aus kein Verschulden ist. Dann müssen die dort deiner "Vermieterin" zumindest etwas schriftliches geben bzw. nachzahlung.Ne teurere Wohnung, nach den zuletzt verschärften Gesetzen kann ich mir nicht vorstellen das du eine bekommst. Zumal die dann auch erstmal Belege sehen wollen und wenn da schon vorher Probleme gabs, dann wirst glaub auch keine Wohnung finden.
Der einzige Möglichkeit für dich wäre erstmal das Frauenhaus.Wie sagt man immer so schön:
Demokratie ist nur etwas für Reiche und Politikern, um die ärmeren noch mehr auszunehmen.In diesen Sinne.....MfG Lars
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Hallo Steffi,
so wie ich deiner Schilderung entnehme, ist es zu Mietschulden gekommen, was die Kündigung des Vermieters bewirkt hat. Der Vermieter hat das Recht, nach 2 offenen Mieten fristlos zu kündigen.
Die Frage ist nun, weshalb dir das Jobcenter zu wenig Miete gezahlt hat.
Ist es ein Fehler der Arge (weil sie z.B. deinem Mann - der dann ja wohl Einkommen erzielt hat) fälschlicherweise noch in der Berechnung drin haben.
Oder wurde die Miete durch die Arge ganz gezielt nicht komplett überwiesen, weil du beispielsweise ohne Zustimmung der Arge umgezogen bist und / oder die Wohnung die Angemessenheitskriterien übersteigt.Entscheidend ist m.E. an dieser Stelle, worin die Ursache liegt, dass zu wenig Miete fließt.
Ist es ein Fehler der Arge.. spricht, du durftest die Wohnung anmieten und sie ist dementsprechend auch angemessen, dann MUSS die Arge ihren Fehler korrigieren und die Mietdifferenzen nachzahlen.Bis du ohne Zustimmung umgezogen und die Miete ist zudem noch zu hoch, sieht die Sache schon anders aus.
Ich empfehle dir, mit deinem ALG II Bescheid schnellstmöglich zum Amtsgericht zu gehen und dir einen Beratungshilfeschein zu besorgen. Erkläre dem Rechtspfleger dort deine Situation und dass du dringend anwaltliche Unterstützung braucht, bei der Vertretung deiner Interessen vor dem Jobcenter, das Wohnungslosigkeit droht etc. ..
Mit diesem Beratungshilfeschein kannst du dann kostenlos einen (Sozialrechts)Anwalt deiner Wahl aufsuchen, der die Sache mal in Augenschein nimmt und entsprechende Schritte einleiten wird.Alternativ kannst du dir auch eine kostenlose Rechts- oder Sozialberatung deiner Stadt suchen.
Parallel würde ich schnellstmöglich nochmals mit dem Vermieter sprechen und ihm den Umstand erklären, der die Mietschulden ausgelöst hat und dass du nun dabei bist, dich intensiv um eine Lösung zu kümmern. U.U. kannst du so erreichen, dass er erstmal keine Räumungsklage erreicht, sondern dir noch eine Befristung setzt, bis die Sache geklärt ist.
Such dir auf jeden Fall Beratung.
In den Bezirks-/Bürgerämtern jeder Stadt gibt es auch immer eine "Fachstelle für Wohnungsnotfälle". Geh in deren Sprechzeit - auch die können dich beraten und intervenierende Hilfen einleiten.Viel Glück!
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Hallo,
danke erstmal für eure Antworten. Ja der Umzug war erlaubt und auch schriftlich genehmigt. Mit meiner Vermieterin hab ich auch schon öfters gesprochen, ebenso wie meine Vermieterin mit meiner Sachbearbeiterin beim Landkreis. Wir haben beide immer die gleichen Aussagen bekommen von wegen das wird so schnell wie möglich fertiggemacht. Aber wie gesagt es zieht sich jetzt schon 3 monate hin. Die Frage nach ner Wohnung die teurer ist kam auf weil die Miete meiner Wohnung so ziemlich am untersten Rand liegt und da ich ja nun raus muss glaub ich nicht das ich eine finde die günstiger ist. Also wie gesagt meine Vermieterin hat auf gut deutsch die schnauze voll und deswegen muss ich raus. Auch ganz toll aber so ist das in diesem wunderschönem Land nunmal. Nochmals danke für eure antworten
Grüsse Steffi
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