verzweifelter Student

  • Hi,


    ich weiß nicht ob es was bringt aber ich schreib es hier einfach mal rein weil ich sonst nicht mehr weiter weiß und denke das mir hier vielleicht jmd helfen kann.


    Bin 25 bald 26 , studiere in einem Ingenieursstudiengang.
    Ich hab noch 2 Semester dann ist mein Studium hoffentlich erfolgreich abgeschlossen.


    Meine Eltern sind schon seid meinen 5 Lebensjahr geschieden , zum Vater hab ich keinen Kontakt.
    Er bekommt wohl ALG II oder Frührente , was ich aber nur vom Hörensagen weiß.


    Jedenfalls verdient meine Mutter als Fachschwester für Anästesie ganz gut , wovon dann Netto aber sehr wenig übrig bleibt.
    Bis vor kurzem konnte ich mein Studium trotz einschränkungen ganz gut bewerkstelligen , allerdings
    habe ich keinen Anspruch auf Bafög zumindest laut Bafög Rechner.


    Da meine Mutter ein Haus abzahlen muß bleibt nicht viel Geld zum Leben übrig.


    Sie finanziert mir bereits mein Zimmer (190 Euro ohne Nebenkosten ) im Studentenwohnheim und gibt mir noch zusätzlich 100 Euro fürs Leben. Da jetzt auch noch Kindergeld wegfällt steh ich echt vor einem Problem. Meine Mutter spart bereits an allen Ecken und Enden um mich zu unterstützen , aber mehr kann sie wie gesagt nicht abgeben. Ich muß 700 Euro krankenversicherung bezahlen , des werde ich wohl dank eines Jobs unterm Semester noch irgendwie aufbringen können , 592 Euro ( Studiengebüren+Beiträge)
    kommen ja auch noch.


    Nun hab ich irgendwie 2 Möglichkeiten , mehr Geld von meiner Mutter fordern , dann kann sie das Haus gleich abstoßen und in ne Mietwohnung ziehen was die finanzielle Lage nicht verbessern würde , denn die Miete würde den Raten entsprechen , da sie ja vorher auch zur Miete gewohnt hat. Dazu kommt eben noch der teuere Weg zur Arbeit.


    Jedenfalls ernähre ich mich momentan nur noch von Nudeln , weils anders kaum noch geht.


    Weiß irgendwie nicht , wenn das Leben nun noch teuer wird hab ich eigentlich nur noch die Wahl
    mein Studium abzubrechen und einen Harz IV antrag zu stellen oder eben meine Mutter fertig zu machen
    was ich keinesfalls will.


    Gibts eine Möglichkeit auch mit Harz IV zu studieren ? Also zb einen nebenjob ( zb am Wochenende auszuführen ) um dann als Aufstocker Harz IV zu bekommen ? dann könnte ich Arbeiten und unter der Woche eben studieren , bzw würde wenigstens meine Wohnung bezahlt bekommen. Da der Wohnort meiner Mutter und der Studienort ein stück auseinanderliegt , wäre pendeln ( egal wie ) noch teuerer als die Wohnung im Wohnheim.

  • Hallo,


    die 1. Frage, die sich mir stellt ist, warum du 700,-€ Krankenversicherung bezahlen mußt???
    Als Student kannst du dich doch u.U. familienversichern lassen über deine Mutter!?
    Und selbst eine freiwillige Versicherung kostet doch nicht 700,-€??!


    Auch verstehe ich den Argumentationsansatz nicht, deine Mutter "fertig machen zu müssen", um an Geld zu kommen!?? So wie ich deiner Schilderung entnehme, zahlt sie dir bereits 290,-€.
    Ich frage mich, was sie dir entsprechend der Unterhaltsrichtlinien überhaupt zahlen müßte - vielleicht ja viel weniger, als sie es momentan tut (nach einem prallen Verdienst klingt ihr Einkommen nämlich nicht .. und Haus deinetwegen verkaufen ist ja auch Quatsch)... Insofern ist mir der gedankliche Ansatz deinerseits nicht nachvollziehbar.


    ALG II erhältst du als Student nicht.
    Es gibt zwar Ausnahmen, wenn man kurz vor Ende des Studiums steht - nur noch die Prüfungen fehlen oder so... aber da es bei dir ja noch mind. 2 Semester sind, sehe ich einen ALG II Antrag bei dir nicht als erfolgreich.


    Ich würde dir vorschlagen, es mit einem Wohngeldantrag zu versuchen und dir dringend einen Job suchen.
    Zur Not halt die Semesterferien durch arbeiten...
    Hast du schon mal einen Bafög-Antrag gestellt? Vielleicht hast du ja Anspruch...
    Ansonsten: Wie gesagt - schnell nen Job suchen und sich noch 2 Semester mit "Nudeln durchbeißen" ... danach gehts sicher aufwärts und wird besser ;)

  • @ arimee: Familienversicherung geht als Student nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr - danach muss man sich in der Studentenversicherung versichern . Und 700 Euro Beitrag ist ja nicht im Monat und daher ganz normal für die Studentenversicherung.....:D


    Erstmal informieren bevor man Ratschläge gibt....


    Es gibt soweit ich weiß die Möglichkeit bei Banken sog. Studienkredite aufzunehmen, die man nach Beendigung des Studiums zurückzhalt. Vielleicht wäre das eine Lösung? Aber zuerst würde ich versuchen noch mal einen Antrag auf BaföG zu stellen.....


    Ein Nebenjob ( und wenn es nur ein 400 Euro Job ist ) wäre natürlich auch eine Lösung....


    LG Laetitia

  • Laetitia :
    Nana, nicht sarkastisch werden ;)


    Ich habe keine Ratschläge gegeben, sondern meine Ideen zum Sachverhalt kundgetan.
    Wenn jemand 100% wasserdichte Informationen will, sollte er sich mit samt seinem Unterlagenstapel eine kostenlose Rechts- oder Sozialberatung der Stadt suchen (oder in dem Fall: zum Studentenwerk gehen- die beraten auch in Fragen des Einkommens).
    Ich will nur Anregungen geben...
    ... und wenn es jmd. verlässlich besser weiß - so wie du offensichtlich - dann her damit & MITEINANDER... anstatt gegeneinander ;)


    (Und wenn du mein "u.U." richtig liest, wird es dir sagen, dass es "unter Umständen" heißt und nicht "mit Gewissheit" ... )


    Dass man eine Studentenversicherung in so großen Beträgen auf einen Schlag für einen längeren Zeitraum zahlt, wußte ich nicht. Danke für die Aufklärung! So lerne auch ich dazu!
    Ich selbst war während meines Studium familienversichert, allerdings auch eher fertig..


    Freundliche Grüße an dich!

  • @ arimee: natürlich zahlt man das nicht auf einmal! Der genannte Betrag ist die Jahressumme der ( überigens in allen gesetzlichen KVs gleich hoch) Studentenversicherung.... Aber es ist relativ egal - haben muss man es in jedem Fall. Auch ca 45 Euor pro Monat sind ein Happen wenn man sie nicht hat...


    Er hat doch geschrieben , daß er bald 26 wird und daher kommt Familienversicherung nicht mehr infrage. Verlängert werden kann nur bei nachgewiesnem Wehr - oder Zivildienst um genau diese Zeit...Das ist aber schon ewig so - Studenten sollten das eigentlich wissen!


    Ich wollte Dich nicht angreifen ....

  • Laetitia


    Dankeschön für deine Ausführungen!


    Wie ich schon schrieb - ich habe mein Studium beendet, da war ich noch unter 25.. daher kam eine Studentenversicherung für mich nicht in Frage, weil ich bis zum Schluß familienversichert sein konnte.
    Seither hatte ich mit der Materie nichts mehr zu tun.


    Da ich schon in Erwägung zog, dass es u.U. derartige Regelungen gibt, hatte ich in meinem 1. Statemant lediglich angefragt, wie es mit einer Familienversicherung aussieht.
    Es liegt mir fern, hier eine verlässliche Rechtsberatung zu machen.
    Ich möchte lediglich meine Ideen einbringen, um in einen Austausch (mit Anderen) zu gehen - wozu ein Forum ja m.E. angelegt ist...


    ... es ist schade, dass es hier häufig vorkommt (auch in einigen anderen Beiträgen - ich meine damit jetzt nicht dich speziell), sich untereinander anzugreifen oder mit sarkastischen Pfeilspitzen nicht zu sparen. Mir ist das nicht nachvollziehbar, da jeder hier Zeit, Mühe und Gedanken investiert, um die Situation des Hilfesuchenden mit eigenen Anregungen zu bereichern und positiv vorran zu treiben.
    Und: Niemand ist allwissend. Es ist schön, dass es Menschen, wie dich gibt, die die Beiträge lesen und Einwürfe kund tun - nur so kann Licht ins Dunkel gebracht werden und der Hilfesuchende hat ein breites Spektrum von Ideen vieler Menschen zu Verfügung.
    Inwieweit diese letztlich (und im Einzelfall sowieso) rechtlich durchzusetzen sind, steht auf einem ganz anderen Blatt und hängt sicher von einer Vielzahl an Einflüssen ab. Aber dazu, denke ich, ist nicht das Forum da, sondern Beratungsstellen mit qualifizierten Sozialarbeitern oder Anwälten..


    Einen schönen Sonntag dir und allen Lesern :)

  • Hallo,


    also ich habe mich exmatrikulieren müssen, da man bei der zuständigen ARGE meinte, solange ich als Student eingeschrieben sei, könne ich kein ALG II erhalten. Diese Auffassung vertreten meines Wissens fast alle ARGEn, so dass die Chancen, dass du studieren kannst und gleichzeitig ALG II bekommen kannst, sehr schlecht stehen.


    Ich würde an deiner Stelle nochmal schleunigst bei deiner ASTA anfragen, dort gibt es meist auch eine kostenfreie Rechtsberatung. Ich verstehe z.B. nicht, warum du kein BAFÖG bekommen kannst. Aber es gibt an den Unis meist auch Abschlußprogramme, z.B. Kurzkredite, um das Studium zu beenden.


    Und ganz ehrlich: als Student bekommt man doch meist irgendwo Jobs...Gib Nachhilfe etc. Dass man als Student kaum Geld hat, ist doch normal, aber man muss kreativ sein: Stipendien, KfW-Kredite...


    Also, wenn du zur Arge gehst, ganz ehrlich, kannst du dein Studium erstmal an den Nagel hängen. Ich kann es auch nicht erklären, warum, aber es wird einfach nicht akzeptiert, vor allem, wenn man theoretisch noch Bafög bekommen kann (auch wenn es in der Realität nicht geschieht)...

  • manchmal tut es mir richtig leid, wenn das Unwissen soviel Schaden anrichtet
    es gibt § 7 SGB X, Härtefallregel für Studenten krz vor dem Abschluss
    Warum geht eigentlch nie jemand est mal zum Sozialamt und sagt, ich möchte alles , was mir zusteht
    nach §§ 13 ff. SGB I hat die Behörde nach dem Meistbegünstigungsprinzip das Beste rauszusuchen

  • m.E. sind mind. 2 Semester nicht kurz vor dem Abschluß.... ;)


    Dein Tipp, zum Sozialamt zu gehen hat mich schon sehr amüsiert....
    Natürlich haben die Behörden Aufklärungspflicht... aber mal im Ernst... da ist die Theorie doch meilenweit von der Praxis entfernt....
    ... und wenn ein unwissender Sachbearbeiter (leider gibt es sowas ja doch hin und wieder) nach bestem Wissen die Info erteilt, dass es nichts gibt, hilft das unserem armen Studenten auch nicht.


    Meinst du nicht auch, dass es da besser ist, im Vorfeld zu wissen, welche Rechte man hat und direkt zu entsprechenden Fachstelle zu gehen!??!


    Achja: Unwissenheit ist ein breites Phänomen.. dem einen mangeld's an der Rechtsausbildung, dem anderen an Grundkentnissen der deutschen Rechtschreibung... ;) ... und widerum anderen mangeld's an Höflichkeit :)

  • Hallo,


    das hat mit Unkenntnis doch nichts zu tun, Fakt ist, dass Studenten im Allgemeinen kein ALG II bekommen. Und Förderungen für den Abschluss gibt es an den Unis doch genug. Dass es da natürlich auch Leute gibt, die weder das Eine, noch das Andere erhalten, ist klar.


    Abgesehen davon: ich bin kein Anwalt und betreibe hier auch keine Rechtsberatung, das sollte auch eher an anderer Stelle geschehen. Ich war so ziemlich in der gleichen Situation: die Arge hat mich gezwungen, mich zu exmatrikulieren. Ich habe aber zum Glück einen akademischen Grad, so dass es nicht so problematisch ist wie die hier geschilderte Situation, nur dass ich leider für meinen berufsqualifizierenden Abschluss den Dr. brauche, also momentan auch ohne berufliche Ausbildung dastehe (ja, so ist das in Deutschland...Bildung, aber wer sich bildet, steht meist doof da).


    Und ganz ehrlich: wenn man mittlerweile so weit unten ist, dass man zur Arge kriechen musste, nachdem man ein erstklassiges Studium durchgezogen hat und nur keine Förderung erhält, diskutiert nicht ewig über Paragrafen. Dazu fehlte mir nämlich in dem Augenblick Zeit und Geld, und den meisten geht das genauso.


    Fakt ist: einfach mal bei der Uni nachfragen. Und ich denke, einen Abschlusskredit für sein Studium wird derjenige erhalten, der in den nächsten zwei Semestern fertig sein kann, inklusive aller Prüfungsleistungen.


    Der Gang als Akademiker zur Arge stellt ein großes Problem dar: erstens ist das ganze System ja für Langzeitarbeitslose und weniger Qualifizierte gedacht, und zweitens sind die bei Akademikern total überfordert. Wenn es nach den Medien ginge, verdiente ich ja Millionen im Jahr - habe ja studiert. Die Realität sieht da ganz anders aus.


    Das Beste, was mein Fallmanager mir bislang anbieten konnte, war eine Umschulung zum Call Center Agent. Und das war und ist nichts für mich - das entsprechende Call Center hat das auch nach einer Probezeit von einer Woche erkannt. Aus diesem Grund auch die Alternativen. Ich denke, es ist besser, einen Studienkredit bei der Kfw zu nehmen, wo man 20 Jahre lang abzahlt, als sein Studium wegzuwerfen. Und ob der Fall hier wirklich unter den von Dir genannten Paragrafen läuft, lieber advokat, bleibt abzuwarten...

  • Hallo Student25


    leider müssen sich immer mehr Studenten mit der von dir geschilderten Problematik rumschlagen.
    Als erstes bleibt zu prüfen ob wirklich kein Anspruch auf Bafög besteht.
    Sollte dies der Fall sein, hat deine Mutter laut den Bafögrichtlinien genug Einkommen um dich zu unterstützen.
    Leider wird das dann auch die Arge so sehen und schon aufgrund dessen keine ALG2 Leistungen zusprechen.
    Welche Ausgaben deine Mutter hat bzw. wieviel Geld deiner Mutter nach allen Abzügen tatsächlich zum Leben bleibt ist est einmal nicht relevant.


    Ebenfalls bleibt zu prüfen ob ein Rückzug in den elterlichen Haushalt möglich ist (wohnt sie in der gleichen Stadt in der du auch studierst?)


    Bei deinem Einkommen von insgesamt 290€ (Unterhalt der Mutter) wird ein Antrag auf Wohngeld fruchtlos bleiben, da dieses wiet unter der Mindestgrenze (Mindestbedarf) liegt und deine Lebenserhaltungskosten somit mal nicht mal gedeckt sind.


    Es besteht die Möglichkeit für Studenten eine Unterstützung der Arge für die Mietkosten (Wohnkosten) zu bekommen.
    Aber auch hier bleibt zu prüfen in welcher Höhe dir Unterhaltskosten von deiner Mutter zustehen würden.

  • dank meines fachwissens und nicht wegen meiner sozialen ader wollte ich hier vielen menschen helfen. mangels zeit eben kurz und bündig. da viel über den ton wahr genommen wird, kann dass schon mal den eindruck von arroganz erwecken.
    habe da aber anscheind ein paar superrevisoren.
    einfach mal die kommentare zum sgb II in § 7 und die rechtsprechung nachschauen und da wird man sehen, dass es bei 2 semestern vor dem abschluss und weiteren bedingungen einen darlehen vom Jobcenter oder ARGE oder der kommunalen Beschäftigungsagentur oder wie die "ALG II-Behörden" bzw. Leistungeträger alle heißen, geben kann