Eigene Wohnung U25?!

  • Guten Abend liebe Community,


    Wie der Titel schon vermuten lässt, geht es um eine eigene Wohnung.
    Mein Freund ist 22, seine Situation zu Hause ist recht schwierig, besser ausgedrückt: katastrophal.


    Er wohnt mit seinem behinderten Vater (Pflegestufe 3) und seiner Mutter zusammen.
    Seine Mutter arbeitet als Altenpflegerin und hat verschiedene Arbeitszeiten.
    Aus diesem Grunde muss mein Freund eigentlich immer dann 'zur Verfügung' stehen, wenn sie außer Haus ist.
    Den Vater in ein Heim stecken wollen beide aber nicht.


    Zudem kommt, dass er mit seiner Mutter absolut nicht klarkommt.
    Es herrscht eine Respektlosigkeit und Lieblosigkeit in diesem Haushalt...
    Das passendste Wort ist hier eigentlich schon Tyrannismus.
    Sie geht mit ihm wie ein Sklave oder Laufbengel um, aber nicht wie mit ihrem Sohn.
    Sie lässt ihm keine Privatsphäre, klopft nicht an seine Tür, ist ständig schlecht gelaunt.
    Jeden Tag gibt es Streit und dicke Luft
    Letzten Sonntag ist es eskaliert.


    Wir waren intim und auf einmal platzte sie in das Zimmer meines Freundes und machte ein Riesenszene, was wir da täten, dass wir aufhören sollen usw. Ins Detail kann und möchte ich hier aber nicht gehen.
    Sie warf erst mich, und dann meinen Freund aus der Wohnung.
    Da wurde ihm klar, er kann dort nicht länger wohnen bleiben.
    Seit Sonntag übernachtet er bei diversen Freunden.


    Er war direkt am Montag beim Jobcenter, die verwiesen ihn zum Jugendamt, bei dem er am Dienstag einen Termin hat
    Einen Antrag auf HartzIV hat er direkt am Montag gestellt.


    Was vielleicht noch wichtig wäre zu erwähnen; mein Freund hat aufgrund der Situation zu Hause zwei Ausbildungen abgebrochen und auch nicht das Abitur, sondern nur den MSA gemacht.


    Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, er wolle sich lösen, weil er 'keinen Bock' mehr hat oder ihm alles 'auf die Nerven geht'. Es geht ihm wirklich schlecht.
    Ich erlebe es jedes Wochenende mit und sehe wie ihn das psychisch kaputt macht.
    Er möchte endlich sein eigenes Leben auf die Beine stellen, arbeiten gehen und kann das unter den Umständen zu Hause auf keinen Fall.


    Ich möchte wissen, wie stehen die Chancen, dass das Amt ihm eine Wohnung genehmigt?
    Wenn ja, was würde der Staat übernehmen und bei was müsste er selbst aufkommen?
    Evt. könntet ihr auch Tipps geben, worauf er sich am Dienstag besonders vorbereiten muss!


    Ich danke schonmal für eure Antworten,
    LG Shani. :(

  • Das die Arge deinen Freund zum JA schickt ist eigentlich Schwachsinn, denn er ist ÜBER 21.


    Ich vermute die Arge will ihm keine Leistungen zahlen, der nächste Weg - sollte die Arge sich querstellen - ist zum Rechtsanwalt für Sozialrecht, ansonsten zieht sich das noch ewig in die Länge.


    Viel Glück euch beiden!

  • Hallo,


    der Weg zum Jobcenter war erstmal völlig richtig!!
    Was dein Freund beim Jugendamt soll, kann ich mir auch nicht erklären, da er für sämtliche stationäre Jugendhilfemaßnahmen wohl zu alt sein sollte.


    Ansprechpartner ist also das Jobcenter.
    Er sollte sich einen ALGII Antrag bersorgen - direkt im JC - diesen ausfüllen und schnellstmöglich als "Eilantrag" abgeben und direkt eine Vorschußzahlung beantragen. (Für den Fall, dass er kein eigenes Einkommen hat) .. zudem eine Stellungnahme, zu seiner Lebenssituation, weshalb er nicht mehr zu Hause wohnen kann etc. (Vielleicht kann ja auch das Jug. eine ergänzende Stellungnahme schreiben)
    Da er wohnungslos ist, wird er erstmal nur den Regelsatz erhalten - u.U. in Abzug des Kindergeldes, wenn er berechtigt zum Erhalt dessen ist und u.U. auch mit Abzug elterlichen Unterhaltes, wenn dieser nach Prüfung vom Einkommen der Eltern fällig wird... (und natürlich Minus eines evt. Gehaltes).
    Dann sollte er sich eine Wohnung suchen.. Wohnungsangebot einreichen und die Zustimmung zur Anmietung abwarten...


    Viel Glück

  • Guten Abend,
    ich habe bedauerlicherweise gerade nicht allzu viel Zeit..
    Ich möchte nur eben loswerden, dass wir vielleicht 10 Min. beim Jobcenter waren.
    Die Hälfte der Zeit erklärte sie einige Sachen zum Antrag auf ALGII.
    Sobald er dann angefangen hat die Geschichte zu erzählen, unterbrach sie und meinte wir sollen zum Jugendamt gehen. Die werden sich um weiteres kümmern.


    Aber dankeschön für die Antworten, ich hoffe es folgen noch weitere.
    LG Shani..

  • Stellt schnellstmöglich den Antrag auf ALG II ... das ist erstmal das Wichtigste, um evtl. Ansprüche zu sichern!!
    Das Jugendamt hat damit rein gar nix zu tun...


    (Möglicherweise dachte die Gute vom Jobcenter, dass dein Freund in irgendeine Betreute Wohnform ziehen könne - vermittelt durch das Jugendamt.
    Vielleicht sah sie auch einen (familien-)pädagogischen Hilfebedarf, aufgrund der Situation zu Hause bei deinem Freund.. auch da wäre das Jugendamt zuständig... aber mit der Gewährung für Leistungen zum Lebensunterhalt hat das Jugendamt def. nix zu tun. Also nicht in die Irre führen lassen und den Antrag schnellstmöglich abgeben)


    Und nicht vergessen: Antragsabgabe bestätigen lassen!!! ... besser is ;)


    Sollte das Jobcenter die Antragsannahme verweigern, bleibt der Weg zum Amtsgericht.
    Dort gibts einen Beratungshilfeschein, womit ihr einen Anwalt (im Idealfall: Sozialrecht) aufsuchen könnt, der der Angelegeneit dann mal "Butter bei de Fische" gibt...