ALG 2 zufluss gehalt

  • hallo zusammen


    bin neu hier, viellt könnt ihr mir helfen :D


    Also ich bin alleinerziehend ( kind wird im Aug. 3 ) une bezog bisher ALG 2.


    Ich habe die ganze zeit immer 400 euro pro Monat dazuverdient, was mir natürlich abgezogen wurde.
    Nun arbeite ich seit 1. Mai halbtage und verdiene nun genug, dass ich kein ALG 2 mehr brauche.


    Ab September werde ich ganztags arbeiten und dann sowieso genug für uns verdienen.


    ABER
    Ich habe Anfang Mai nun anfgefangen zu arbeiten und Anfang April das letzte ALG bekommen. Nun habe ich einen ganzen Monat kein Geld, weil mein Zufluss leider schon am 29. Mai war ?


    Ist das richtig, wenn mein Arbeitgeber das Gehalt nur ein paar tage später überwieden hätte, so dass der zufluss im Juni gewesen wäre, hätte ich noch Anspruch auf ALG gehabt ?


    Stimmt das oder ist das Falsch.


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen ?


    Gruß ronja
    und Danke fürs Lesen :o

  • ich verstehe nicht ganz wie du im mai ohne geld leben konntest, wenn du im april das letzte bekommen hast, und dann erst am ende vom mai dein gehalt????
    oder verstehe ich da was falsch ?


    gruss
    mouhtaram

  • Hallo Ronja,


    also, dann ist klar: du hättest im Mai noch Arge bekommen müssen, aber nun weiss ich nicht, o b es im nachhinein noch möglich ist, da wir ja bereits im Juli sind, und sie sagen können, daß du es geschafft hast, auch ohne sie.
    vorschlag: geh hin, und sag ihnen, daß du dein Konto überziehen musstest, und ob du noch den einen Monat nachbezahlt bekommst, vielleicht helfen sie Dir auch mit einem darlehen, sodaß Du dein Konto ausgleichen kannst, um es dann monatlich in Raten zurück zu zahlen.


    Gruss
    mouhtaram

  • Hallo Ronja,


    nein, für den Mai hast du keinen Anspruch mehr auf ALG II.


    Wenn dein Job im Mai begonnen hat, verdienst du ja im Mai schon - somit wird das Einkommes des Monats Mai, auch wenn du dieses erst Juni bekommen hättest, mit deinem ALG II Anspruch aufgerechnet.


    Die Arge war bei dir vielleicht etwas schnell.
    In der Regel ist es so, dass das Jobcenter nicht ganz so schnell darin ist, die Leistungen zu stoppen - das heißt sie laufen erstmal weiter... man wird überzahlt, solange bis das neue Einkommen angerechnet und eine neuer Bescheoid erstellt wird.
    Da du den Einkommensnachweis Mai ohnehin hättest einreichen müssen, hätte sich spätestens dann herausgestellt, dass du für eben diesen Monat überzahlt worden bist. Spricht, du hättest eine Rückzahlungsforderung der Arge bekommen. Natürlich zahlt man lieber an die Arge zurück, als sein konto zu überziehen.. von daher ist die z.Tl. lange Bearbeitungsdauer der Arge in diesem Fall mal nicht ganz so schlecht, um über die Runden zu kommen.


    Der gesetzlich offizielle Weg ist jedoch so, dass man die Lücke, die entsteht, wenn man einen Job aufnimmt (ALG II wird immer im Monatsvorraus gezahlt - das Gehalt in der Regel rückwirkend) durch Übergangsgeld abdecken kann. Dies kann man eben in solchen Fällen wie dem deinen, beantragen - nämlich dann, wenn zwischen der letzten korrekten ALG II Zahlung (in deinem Fall April) und dem 1. Gehalt (in deinem Fall Ende Mai / Anfang Juni) so eine große Zeitspanne liegt, dass eine Lücke von mind. einem Monat entsteht. Problematisch ist nur, dass die Bearbeitung des Antrages auf Übergangsgeld z.Tl. ewig dauert, sodass man die Zeit bis dahin ohnehin schon überbrückt hat.


    Alles Gute in deinem Neuen Job! :)